Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat sich als parlamentarisches Oberaufsichtsorgan mit den Massnahmen befasst, die der Bundesrat in den letzten Jahren zum Schutz der Biodiversität in der Schweiz ergriffen hat. In ihrem heute veröffentlichten Kurzbericht kommt sie zum Schluss, dass diese Massnahmen nicht wirksam genug sind. Sie fordert den Bundesrat auf, eine gezielte Verstärkung des Biodiversitätsschutzes, namentlich in der Landwirtschaft, zu prüfen und die biodiversitätsschädigenden Bundessubventionen eingehend zu analysieren. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang drei Empfehlungen an den Bundesrat formuliert.

Der Schutz der Biodiversität stellt eine der zentralen Herausforderungen für die Schweiz dar, weshalb sich die GPK-S mit den Massnahmen befasst hat, die der Bundesrat in den letzten Jahren in diesem Bereich ergriffen hat. Die Kommission hat sich bei ihren Arbeiten auf die Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) und des dazugehörigen Aktionsplans, den Biodiversitätsschutz in der Landwirtschaft und die biodiversitätsschädigenden Bundessubventionen konzentriert.

Sie bedauert in ihrem heute veröffentlichten Kurzbericht, dass der Bundesrat dem Schutz der Biodiversität in der Vergangenheit keine grössere Priorität einräumte. Die GPK-S begrüsst, dass die Bemühungen in diesem Bereich in den letzten Jahren verstärkt wurden, kommt aber insgesamt zum Schluss, dass die bislang ergriffenen Massnahmen nicht wirksam genug sind, da die Artenvielfalt in der Schweiz weiterhin abnimmt und ein Grossteil der nationalen und internationalen Biodiversitätsziele verfehlt wurde. Sie hält insbesondere fest, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nicht in der Lage war, alle im Aktionsplan SBS vorgesehenen Massnahmen umzusetzen, weil ihm der Bundesrat bedauerlicherweise die dafür erforderlichen Personalressourcen verweigerte. Sie fordert den Bundesrat auf, zu prüfen, in welchen Bereichen die SBS verstärkt werden muss, und zu gewährleisten, dass künftig auch die Ressourcen gesprochen werden, die es braucht, um die festgelegten Ziele zu erreichen.

Die Bilanz der Kommission in Bezug auf den Biodiversitätsschutz in der Landwirtschaft fällt ähnlich aus. Auch hier wurden in den letzten Jahren gewisse Fortschritte erzielt, doch reichen die bisher ergriffenen Massnahmen eindeutig nicht aus, um den Rückgang der Artenvielfalt zu verhindern. Die GPK-S erachtet es für unerlässlich, dass zusätzliche Massnahmen in Betracht gezogen werden, welche auf einem möglichst grossen Konsens beruhen, den regionalen Gegebenheiten angepasst sind und möglichst wenig administrativen Aufwand verursachen. Der Ständerat hat den Bundesrat im Rahmen der Beratung der Agrarpolitik für die Jahre ab 2022 (AP22+) beauftragt, über die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik einen Bericht zu verfassen. Die GPK-S ersucht den Bundesrat, ihre Erwägungen zur Biodiversität in diese grundsätzlichen Überlegungen einzubeziehen.

Sie erwartet zudem vom Bundesrat, dass er die Wirksamkeit der Massnahmen zum Schutz der Biodiversität in der Landwirtschaft regelmässig evaluiert und auf einen sinnvollen Einsatz der Subventionen in diesem Bereich achtet. Ferner fordert sie den Bundesrat auf, zu prüfen, ob dem landwirtschaftlichen Biodiversitätsschutz im Aktionsplan SBS grössere Bedeutung beizumessen ist, und darauf zu achten, dass die Umweltziele in der Landwirtschaft besser aufeinander abgestimmt sind.

Die GPK-S hat im Weiteren Kenntnis genommen von den Ergebnissen einer im August 2020 veröffentlichten Studie über biodiversitätsschädigende Bundessubventionen und sich darüber informiert, mit welchen Massnahmen die zuständigen Departemente auf diese Studie zu reagieren gedenken. Sie erachtet es als besonders wichtig, dass der Bundesrat und die zuständigen Departemente die Empfehlungen aus dieser Studie eingehend analysieren und auf der Grundlage dieser Analyse dann gezielt und bereichsübergreifend die negativen Auswirkungen dieser Subventionen verringern. Sie bittet den Bundesrat, ihr seine Schlussfolgerungen und die auf deren Grundlage beschlossenen Massnahmen darzulegen.

Die Kommission ersucht den Bundesrat, bei seinen künftigen Arbeiten die Feststellungen und Empfehlungen aus ihrem Bericht zu berücksichtigen, und bittet ihn um Stellungnahme bis zum 28. Mai 2021.

Die GPK-S hat am 19. Februar 2021 unter dem Vorsitz von Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) in Bern getagt.