Die Sicherstellung der Qualität ist ein Aspekt von vorrangiger Bedeutung für das Schweizer Gesundheitssystem im Allgemeinen und für den Spitalbereich im Besonderen. Die GPK-S verfolgt deshalb seit mehreren Jahren die diesbezüglichen Massnahmen der zuständigen Bundesbehörden. Sie hat insbesondere die Umsetzung der 2021 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zur Stärkung der Qualität im Gesundheitsbereich sowie der neuen Qualitätsstrategie des Bundesrates geprüft.
Die GPK-S sieht bei der Qualität im Gesundheitsbereich klaren Verbesserungsbedarf. Laut Swissmedic stellen Qualitätsmängel bei Medizinprodukten in Spitälern ein erhebliches Risiko für die Patientensicherheit dar. Generell zeigen verschiedene Studien (z. B. Swissnoso 2023), dass jährlich mehrere hundert Personen Opfer von Qualitätsmängeln sind. Die Kommission anerkennt, dass erste Anzeichen einer Verbesserung bestehen: So wirken die zuständigen Bundesbehörden aktiv an der Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen mit. Auch konnten mehrere Projekte zur Verbesserung der Qualität aufgegleist werden. Gleichwohl kommt die GPK-S zum Schluss, dass die Bundesbehörden mehr tun müssen, um das Qualitätsmanagement im Gesundheitsbereich zu verbessern. Deshalb hat die Kommission heute einen Brief an den Bundesrat mit verschiedenen Forderungen übermittelt.
Verzögerungen beim Abschluss der Qualitätsverträge
Die Revision des KVG von 2021 verpflichtete die Leistungserbringer- und die Krankenversicherungsverbände zum Abschluss von Qualitätsverträgen. Allerdings wurde bislang nur ein einziger Qualitätsvertrag abgeschlossen, und zwar für den Spitalbereich. Die GPK-S bedauert diese Verzögerungen in den anderen Bereichen. Sie begrüsst aber, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in den letzten Monaten verstärkt auf die Beschleunigung der Verhandlungen für den Abschluss weiterer Verträge hingewirkt hat. Den neuesten Informationen zufolge dürften in den kommenden zwei Jahren rund 15 Verträge zum Abschluss gebracht werden. Allerdings müssen hierzu zuerst gewisse Blockaden bei den Verhandlungen in einigen wichtigen Bereichen überwunden werden, namentlich bei den Pflegeheimen und Laboratorien.
Die GPK-S hält es für notwendig, dass gemäss dem Willen des Gesetzgebers in den wichtigsten Gesundheitsbereichen rasch Qualitätsverträge abgeschlossen werden. Sie ersucht den Bundesrat deshalb, die laufenden Verhandlungen bezüglich der Qualitätsverträge eng zu begleiten, die bestehenden Hindernisse abzubauen und für die angemessene Umsetzung der Verträge zu sorgen, sobald diese genehmigt sind.
Bessere Verankerung der Eidgenössischen Qualitätskommission und Entwicklung von einheitlichen Qualitätsindikatoren
Die mit der KVG-Revision 2021 ins Leben gerufene Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) unterstützt den Bundesrat bei der Entwicklung der Qualität medizinischer Leistungen, namentlich indem sie Finanzhilfen für nationale und regionale Programme gewährt. Die GPK-S begrüsst die Einsetzung dieser ausserparlamentarischen Kommission und erachtet deren Arbeit als sehr wichtig. Gleichzeitig hält sie aber auch fest, dass die EQK im Schweizer Gesundheitswesen noch nicht genügend verankert ist. Ihre Rolle bleibt für gewisse Akteure unklar und das Verfahren für die Mittelvergabe führt zu Unsicherheit in Bezug auf bereits bestehende Strukturen zur Qualitätsförderung.
Für die Förderung der Qualität braucht es auch einheitliche Qualitätsindikatoren. Die GPK-S musste jedoch feststellen, dass es aktuell verschiedene Register mit unterschiedlichen Qualitätsindikatoren gibt. In diesem Zusammenhang begrüsst sie die Bemühungen der verschiedenen Akteure, darunter die EQK, ein einheitliches nationales Qualitätsmonitoring auf- und auszubauen. Allerdings tun sich in der Wahrnehmung der GPK-S gewisse Akteure weiterhin schwer mit der Entwicklung von Qualitätsstandards und -indikatoren.
Vor diesem Hintergrund fordert die GPK-S den Bundesrat auf, die Rolle der EQK bei den Akteuren und in Bezug auf die bereits bestehenden Strukturen zu klären sowie die Legitimität dieser Kommission zu stärken. Sie ersucht ihn zudem, die Entwicklung von landesweit einheitlichen Qualitätsindikatoren zu fördern.
Die GPK-S hat am 4. Juli 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Charles Juillard (Die Mitte, JU) in Bern getagt.