Die Generalversammlung der Vereinten Nationen fasste 2007 den Beschluss, den 15. September alljährlich als internationalen Tag der Demokratie zu begehen. Das zehnjährige Jubiläum gibt Anlass, sich ins Bewusstsein zu rufen, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist. Demokratie lässt sich nicht ein für alle Mal erwerben. Sie ist nicht ein Zustand, sondern ein dynamischer Prozess, der nie abgeschlossen ist. Sie bleibt nur lebendig, wenn wir sie kontinuierlich weiterentwickeln.

​Die Demokratie erscheint uns untrennbar mit unserem Staatswesen verbunden. Die Bundesverfassung beruft sich schon in der Präambel auf die Stärkung der Demokratie. Diese soll jedoch nicht allein nur im eigenen Land auf allen staatlichen Ebenen als leitendes Prinzip und als Methode zur Festlegung von allseits akzeptierten Entscheidungen und legitimierter Macht dienen. Gemäss der Bundesverfassung soll sich der Bund auch in seinen Beziehungen zum Ausland für die Förderung der Demokratie einsetzen.

Der Nationalstaat definiert und gewährt die Möglichkeiten der demokratischen Mitwirkung, welche je nach politischer und kultureller Prägung sehr unterschiedliche Formen annehmen können. Die zunehmend engere internationale Zusammenarbeit und Vernetzung, welche für die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz von eminenter Bedeutung ist, stellt die Demokratie jedoch vor neue Herausforderungen. Der Bedarf nach verbindlichen und respektierten Normen auf internationaler Ebene nimmt im Gefolge der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung kontinuierlich zu. Wie kann demokratische Mitgestaltung auch in dieser neuen Dimension, über die Grenzen des Nationalstaats hinaus, verwirklicht werden? Es gibt Ansätze dazu, aber noch kaum befriedigende Lösungen.

Die Schweiz soll und will sich mit ihren spezifischen Erfahrungen und Ausprägungen der demokratischen Mitwirkung bei der Suche nach geeigneten Lösungen einbringen.
Die Bundesversammlung leistet ihren Beitrag zu einer aktuellen und lebendigen Demokratie in erster Linie im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebungstätigkeit, wie dies aktuell anlässlich der Herbstsession 2017 geschieht. Sie tut dies aber auch bei der Ausübung ihrer Mitgestaltungsrechte im Bereich der Aussenpolitik, bei der Mitwirkung in internationalen parlamentarischen Organisationen und schliesslich auch in Form von Beratung und technischer Unterstützung für Staaten, welche sich in einer demokratischen Aufbauphase befinden.