Nach einer umfassenden Anhörung zum Joint Venture zwischen der SRG, der Swisscom und Ringier entschied die Kommission, an die Adresse des Bundesrates mehrere Empfehlungen in Bezug auf die Werbeallianz zu formulieren.

​Die Kommission hat eine umfassende Anhörung zur Werbeallianz zwischen SRG, Swisscom und Ringier durchgeführt. Neben den drei an der gemeinsamen Vermarktungsfirma Direktbeteiligten wurden die nachfolgend aufgelisteten neun Vertreter angehört: die WEKO, der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, der Schweizer Werbeauftraggeberverband, die Leading Swiss Agencies, die Stiftung Mediapulse, Tele Suisse, 3+, die Goldbach Group und der Verband Schweizer Medien. Insbesondere die Stellung der privaten Medienunternehmen sorgte dabei für kontroverse Diskussion. Die Kommission ist sich bewusst, dass sie in Bezug auf dieses konkrete Verfahren keine Entscheidungskompetenz besitzt. Daher entschied sie, ihre Einschätzungen dem Bundesrat in Form von Empfehlungen zukommen zu lassen. Mit 13 zu 11 Stimmen hat sie beschlossen, den Bundesrat aufzufordern, die privaten Medienunternehmen im Prüfungsverfahren betreffend Teilnahme der SRG miteinzubeziehen und ihnen Akteneinsicht zu gewähren. Ausserdem soll der Bundesrat sicherstellen, dass sämtlichen schweizerischen Medienunternehmungen der Zugang zu den aggregierten Kundendaten der Swisscom über eine unabhängige Plattform gewährt wird. Der Entscheid zugunsten dieser Empfehlung fiel mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung. Schliesslich verlangt die Kommission vom Bundesrat (14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung), dass er mittels Auflagen sicherstellt, dass in Bezug auf die Werbeallianz der Datenschutz gewährleistet wird.

Die parlamentarische Initiative ( 15.482 Pa.Iv. Matter. Gleichbehandlung von privaten Rundfunkanbietern und privaten Online-Anbietern ) möchte, dass es privaten Rundfunkanbietern möglich sein soll, politische und religiöse Werbung auszustrahlen. Die Kommission beantragt ihrem Rat, mit 12 zu 11 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. In den Augen der Kommissionsmehrheit führt die Lockerung des Werbeverbotes dazu, dass die demokratische Willensbildung beeinflusst und die Unabhängigkeit der Rundfunkveranstalter beeinträchtigt wird. Ausserdem wird ihrer Ansicht nach die Machtstellung wirtschaftlich einflussreicher Akteure zusätzlich verstärkt. Eine Minderheit hingegen befürwortet die im Initiativtext vorgesehene Gesetzesänderung. Sie erachtet es insbesondere als überholt, dass das Werbeverbot für private Rundfunkanbieter gilt, während den Print- und Onlinemedien keine Werbeeinschränkungen obliegen. In ihren Augen erhöht die Lockerung des Verbotes politischer und religiöser Werbung die Wettbewerbsfähigkeit privater Rundfunkanbieter.

Nachdem die KVF an ihrer Sitzung im Januar entschieden hatte, zwei Kommissionsvorstösse zur Weiterentwicklung und Modernisierung der Mobilfunknetze einzureichen, hat sie nun noch über deren genauen Wortlaut befunden. Mit 23 zu 2 Stimmen hat sie eine Motion (16.3007) beschlossen, mit welcher der Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen angehoben, die Vollzugshilfsmittel und die Anlagendefinition vereinfacht, sowie ein NIS-Monitoring aufgebaut und finanziert werden soll.
Mit einem Kommissionspostulat (16.3008; ebenfalls 23 zu 2 Stimmen) soll der Bundesrat zudem beauftragt werden, zu prüfen, mit welchen Massnahmen Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt werden können. In den Augen der Kommissionsmehrheit müssen die im internationalen Vergleich einschränkenden Auflagen und Bewilligungsverfahren gelockert werden, damit eine bedarfsgerechte Entwicklung der Mobilfunknetze auch in Zukunft sichergestellt werden kann. Eine Minderheit befürchtet eine Einschränkung des Gesundheitsschutzes aufgrund einer erhöhten Strahlenbelastung und beantragt daher die Ablehnung der Motion 16.3007.

Die Kommission hat Kenntnis genommen vom bundesrätlichen Bericht zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs, welchen der Bundesrat im Dezember 2015 verabschiedet hat. Die Kommission begrüsst die Massnahmen, die der Bundesrat zur Stärkung der Verlagerung vorsieht. Bezüglich weiterer Entwicklung hat sie die Verwaltung beauftragt, die im Bericht dargelegten vier Optionen weiter zu vertiefen und der Kommission bis Ende 2016 zur erneuten Diskussion vorzulegen.

Mit 14 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat die Motion Janiak, 15.3627 Rückerstattung der Schwerverkehrsabgabe beim grenznahen unbegleiteten kombinierten Verkehr. Korrektur der Vorschriften, abzulehnen.

 

 

Bern, 2. Februar 2016 Parlamentsdienste