Die Verkehrskommission des Nationalrates unterstreicht die Bedeutung des regionalen Personenverkehrs auf der Schiene. Mit knapper Mehrheit schliesst sie sich dem Entscheid des Ständerates an, den Verpflichtungskredit um 144.4 Millionen auf insgesamt 4104 Millionen Franken zu erhöhen.

​Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit der Botschaft 16.080 Regionaler Personenverkehr 2018-2021. Verpflichtungskredit die Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure im Regionalen Personenverkehr zu erhöhen, um diesen so zu stärken. Der Bundesrat beantragt deshalb mittels einer Gesetzesänderung den Bundesbeitrag an die Verbundaufgabe RPV mit einem vierjährigen Verpflichtungskredit zu sprechen. Für die Jahre 2018 bis 2021 sieht der Bundesrat einen Betrag von 3959.6 Millionen Franken vor. Der Ständerat hat diesen Kredit in der Frühjahrssession auf Wunsch der Kantone und der Bahnunternehmen nochmals um 144.4 Millionen Franken auf 4104 Millionen erhöht. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, dem Ständerat zu folgen.

Nachdem die Infrastruktur ausgebaut wurde, sollen nun die Kantone und Bahnunternehmen das Angebot entsprechend ausbauen können. Die Minderheit der Kommission lehnt eine zusätzliche Erhöhung des Kredites ab. Wie der Bundesrat erinnert sie an das finanzielle Umfeld auf Bundesebene. In der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission mit 16 zu 8 bei 1 Enthaltung (Vorlage 1) bzw. 16 zu 9 Stimmen (Vorlage 2) für das Geschäft ausgesprochen. Es wird voraussichtlich in der Sondersession Anfang Mai im Nationalrat behandelt werden.

Mit 16 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, eine Motion einzureichen, welche den Bundesrat beauftragt, den SBB für die Schliessung von Dritt-Verkaufsstellen ein Moratorium bis 2020 aufzuerlegen: 17.3258 Moratorium beim Service-Abbau der SBB-Drittverkaufsstellen.

Die Kommission hat sich erneut mit der parlamentarischen Initiative 15.456 befasst, welche verlangt, dass die Alterslimite für periodische vertrauensärztliche Untersuchungen älterer Fahrzeuglenkerinnen und -lenker von 70 auf 75 Jahre heraufgesetzt wird. Sie hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung, die vom 4. November 2016 bis 3. Februar 2017 gedauert hatte. In Anbetracht dieser Ergebnisse hat die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen beschlossen, am Vernehmlassungsentwurf festzuhalten. Die Kommissionsminderheit schlägt hingegen vor, eine erste Kontrolle im Alter von 70 Jahren durchzuführen und dann nach Vollendung des 75. Altersjahres alle zwei Jahre eine Untersuchung vorzusehen. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf mit 15 zu 7 Stimmen angenommen. Der Bericht mit den Vernehmlassungsergebnissen wird spätestens Ende März 2017 auf den Internetseiten des Parlaments und der Bundeskanzlei veröffentlicht. Die Vorlage wird frühestens in der Sommersession 2017 im Nationalrat behandelt.

Weiter hat sich die Kommission mit der Thematik des Mobility Pricing befasst. Ende Juni 2016 hat der Bundesrat einen Konzeptbericht vorgelegt, der Ansätze zur Lösung von Verkehrsproblemen für Strasse und Schiene in der Schweiz enthält und als Grundlage für eine politische Diskussion zu Mobility Pricing dienen soll. Obwohl die Meinungen zum Mobility Pricing in der KVF auseinander gehen, sind sich die Kommissionsmitglieder darin einig, dass es vertiefte Informationen braucht, um das Konzept umfänglich beurteilen zu können. Die Kommission hat daher die Verwaltung beauftragt, ihr darzulegen, wie die verkehrsträgerübergreifenden Pilotprojekte konkret ausgestaltet werden sollen. Unter anderem sind folgende Kriterien zu prüfen: Erfassung sämtlicher Verkehrsträger, Zeithorizont, Umsetzungsperimeter, Investitionskosten und Finanzierungssystem, Haushaltsneutralität, Datenschutz und Verfassungsmässigkeit. Ausserdem soll erörtert werden, wie diese Versuche mit freiwillig Teilnehmenden durchgeführt werden könnten. Dabei ist ein Vorgehen in Teilschritten zu prüfen und die mit der Annahme der NAF-Vorlage geschaffene Option für die Einführung einer Abgabe für Elektrofahrzeuge könnte als konkreter Teilschritt genutzt werden. Die Verwaltung wird die zusätzlichen Informationen bis im Juli 2019 bereitstellen und die Kommission wird das Thema nach Vorliegen des Zusatzberichtes wieder aufgreifen.

Mit 22 zu 1 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, der kantonalen Initiative. Genf. Für Pilotversuche zur Einführung einer Innenstadtmaut (15.322 s) keine Folge zu geben. Die Kommission weist darauf hin, dass der Kanton Genf an dem vom Bundesrat geplanten Pilotversuch teilnehmen kann und daher keine weiteren Massnahmen zugunsten eines einzelnen Kantons nötig sind.

Schliesslich beantragt die KVF mit 12 zu 11 Stimmen der kantonalen Initiative. Tessin. Für ein engmaschiges und vollständiges Nationalstrassennetz (16.305 s) keine Folge zu geben.

Am ersten Sitzungstag besichtigte die Kommission die Verkehrsmanagementzentrale Emmenbrücke des Astra und verschaffte sich dort einen Überblick über die Abteilung Strassennetze und über die Arbeiten im Bereich des Verkehrsmanagements. Es folgte die Besichtigung des Schweizer Logistik- und Transportunternehmens Galliker AG in Altishofen. Die Kommission erhielt dabei einen interessanten Einblick in verschiedene Logistik- und Transportbereiche des international tätigen Unternehmens sowie in dessen verkehrs-, wirtschafts- und umweltpolitische Herausforderungen.