Nach eingehender Beratung befürwortet eine Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über die Förderung von Online-Medien. Ausserdem legt die Kommission ihrem Rat mit dem Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038) einen Ausbau der indirekten Presseförderung sowie allgemeine Massnahmen zur Medienförderung vor.

Bereits in der Herbstsession 2020 hatte die KVF ihrem Rat das Massnahmenpaket unterbreitet, mit dem Antrag, die Vorlage aufzuteilen. Der Nationalrat trat zwar auf den Entwurf ein, wies ihn aber zurück an die Kommission mit dem Auftrag, ihn integral zu beraten.

Nachdem die KVF-N im letzten Quartal die Verfassungsmässigkeit der Online-Medienförderung geklärt hatte, beugte sie sich erneut über die Vorlage und konzentrierte sich insbesondere auf das vom Bundesrat vorgeschlagene neue Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien (BFOM). Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie den maximalen Anteil der Förderleistung am anrechenbaren Umsatz bei 60% festzulegen (Art. 2 Abs. 2 BFOM). Nach Ansicht der Mehrheit sollen sich Online-Medien möglichst am Markt finanzieren und nicht längerfristig von Subventionen abhängig werden. Eine Minderheit hingegen will dem Bundesrat und dem Ständerat folgen und den maximalen Anteil bei 80% festsetzen. Sie ist der Meinung, dass kleinere Medienanbieterinnen nur mit diesem höheren Anteil kostendeckend Online-Inhalte produzieren können. Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die Kommission ausserdem für die Beibehaltung der so genannten Holding-Klausel in Artikel 3 des neuen Gesetzes ausgesprochen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass damit ein Ausgleich zwischen den grossen Verlagshäusern und den kleineren Medienanbieterinnen geschaffen und einer noch stärkeren Konzentration entgegengewirkt werden kann. Die Minderheit beantragt, diesen Artikel zu streichen. Sie weist darauf hin, dass auch grössere Medienunternehmungen mit mehreren Online-Angeboten zur Angebotsvielfalt beitragen und diese Klausel daher sachlich nicht gerechtfertigt ist. Weiter beantragt die KVF ihrem Rat mit 17 zu 7 Stimmen die Aufnahme einer Bestimmung, wonach während einer gewissen Startphase auch Online-Medienunternehmen unterstützt werden sollen, die noch keinen Mindest-Nettoumsatz vorweisen.

Mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat es die Kommission abgelehnt, das neue Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien (BFOM) aus der Vorlage zu streichen. Da Online-Medien für die Informationsbeschaffung der breiten Bevölkerung eine immer wichtigere Rolle spielen, stellt deren Förderung aus Sicht der Mehrheit ein unverzichtbares Instrument dar, um auch in Zukunft eine intakte Medienlandschaft zu garantieren. Eine Minderheit hingegen lehnt das neue Gesetz ab, da es aus ihrer Sicht einen unnötigen Eingriff in einen gut funktionierenden Markt darstellt.

Ausserdem hat die Kommission eine erneute Diskussion über die Änderungen im Postgesetz und im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) geführt. So beantragt sie ihrem Rat mit 15 zu 10 Stimmen, bei der indirekten Presseförderung zugunsten der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse der Bundesratsversion von 20 Millionen jährlich zu folgen. Im RTVG möchte die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen zusätzlichen Artikel aufnehmen, mit dem die Online-Textbeiträge der SRG eingeschränkt werden. Weiter beantragt die KVF ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen, dass alle Institutionen, die Aus- und Weiterbildungen anbieten, finanziell unterstützt werden können. Damit sollen nicht nur unabhängige Journalistenschulen, sondern auch Medienhäuser profitieren. Schliesslich beantragt die KVF mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, Mediengutscheine für junge Erwachsene finanziell zu unterstützen.

Ausserdem beantragt die KVF mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen sowohl die indirekte Presseförderung (Tages- und Frühzustellung) als auch das ganze Gesetz zur Online-Medienförderung auf fünf Jahre zu begrenzen. In den Augen der Mehrheit können die Medien damit in der aktuellen Transformationsphase rasch eine Unterstützung erhalten. Längerfristig sollen aber neue Systeme der Medienförderung geprüft werden.

In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 13 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Die Vorlage wird in der Frühjahrssession vom Nationalrat behandelt. Die Schlussabstimmung findet voraussichtlich in der Sommersession statt.

Im Juni des letzten Jahres hatte die Kommission den Entscheid zur Initiative des Kantons Tessin «Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots» (16.306) verschoben, um den weiteren Verlauf der Kommissionsmotion 20.3915 «Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde» abzuwarten. Der Nationalrat hat die Motion mit grossem Mehr angenommen, der Ständerat hingegen hat sie sistiert, um seinerseits die Beratung der kantonalen Initiative 16.306 abzuwarten. Die KVF-N hat daher nun die Verwaltung beauftragt, bis im nächsten Quartal darzulegen, wie die Forderungen der Initiative umgesetzt werden könnten. Diese Vorschläge sollen sich an der Motion 20.3915 orientieren. Da die Arbeiten zur Umsetzung der Initiative einige Zeit in Anspruch nehmen werden, beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, die Frist zur Ausarbeitung einer Vorlage um zwei Jahre zu verlängern.

Ausserdem hat die Kommission ohne Gegenstimme eine Kommissionsmotion (21.3020) zur Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz beschlossen, die es den Pilotinnen und Piloten ermöglicht, bis zum 65. Altersjahr zu fliegen.

Zudem hat sich die Kommission vom Bundesrat über die spezifischen Herausforderungen und Chancen für die einzelnen Verkehrsträger informieren lassen, welche mit der Umsetzung der neuen Klimapolitik der Schweiz verbunden sind.