Seit dem 1. Januar 2019 dürfen Pilotinnen und Piloten des sogenannten nichtgewerbsmässigen Sichtflugs ihre Funksprüche ausschliesslich in englischer Sprache formulieren. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) wies schon kurz nach Inkrafttreten der neuen Sprachregelung darauf hin, dass keine internationale Vorschrift vorsieht, Englisch als die einzige Funksprache zuzulassen. Es liegt vielmehr im Sinne der Flugsicherheit, wenn Pilotinnen und Piloten frei zwischen einer Amtssprache und Englisch wählen dürfen. Diese Überlegungen veranlasste die KVF-N im Mai 2019 eine Motion (19.3531) einzureichen, um Sprachfreiheit im Funk einzufordern. Diese Forderung wurde in die Gesetzesrevision aufgenommen. Im Sinne einer Präzisierung beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, dass der Grundsatz «English only» nur für den Flughafen Zürich gelten soll. Ansonsten soll für den nichtgewebsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in der jeweils lokal gesprochenen Amtssprache des Bundes gefunkt werden können. Weiter unterstützt die KVF ohne Gegenstimme die neue Bestimmung zu stichprobenartigen Alkoholkontrollen bei der Flugbesatzung. Hingegen beantragt die Kommission – ebenfalls ohne Gegenstimme – die Bestimmung zur Einführung eines freiwilligen Melderechts für medizinisches Fachpersonal zu streichen. Die Kommission weist insbesondere darauf hin, dass sich Ärztinnen und Ärzte bereits heute vom Berufsgeheimnis entbinden lassen können, um eine entsprechende Meldung zu machen.
National- und Ständerat haben die Vorlage 20.067 Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts im Dezember 2020 bzw. im März 2021 aufgeteilt und die Vorlage 1, welche den Hauptteil umfasst, verabschiedet. Ausgegliedert in eine Vorlage 2 wurden Änderungen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), da diese in einem rechtstaatlichen sensiblen Bereich angesiedelt sind und nicht einfach in einer Sammelvorlage zur Entlastung des Bundeshaushaltes durchgewinkt werden sollten. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat die Anträge des Bundesrates nun genauer unter die Lupe genommen. Mit 13 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat sie beschlossen, an ihrer nächsten Sitzung den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragen und Vertreter der Strafverfolgungsbehörden anzuhören und erst im Anschluss die Detailberatung vorzunehmen.
Die Umfahrung Oberburg hat National- und Ständerat bereits im Rahmen des 3. Agglomerationsprogramms (18.065) im Jahr 2019 intensiv beschäftigt. Aus Sicht des Bundesrats ist die Umfahrung Oberburg nun planerisch genug weit fortgeschritten, um von der Bundesversammlung bewilligt werden zu können und er hat deshalb seine Botschaft 21.025 Zusatzkredit «Umfahrung Oberburg» verabschiedet. Die Kommission teilt diese Einschätzung und beantragt mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Projekt zuzustimmen. Die Minderheit der Kommission möchte die Umfahrung Oberburg nicht mit Mitteln aus dem Agglomerationsfonds mitfinanzieren, weil das Kosten-Nutzen-Verhältnis immer noch schlecht sei und beantragt deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die Verkehrskommission hat sich ferner von der Verwaltung über den Bericht des Bundesrates in Erfüllung ihres Postulates 19.3000 Nichtfossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Verkehr auf Strassen zum Durchbruch verhelfen informieren lassen. Sie teilt die Ansicht des Bundesrates, dass es sinnvoll ist, die Umstellung von Bussen im öffentlichen Nahverkehr auf fossilfreien Betrieb zu unterstützen, wenn sich diese wirtschaftlich einsetzen lassen. Sie begrüsst die Bemühungen, diese Unterstützung zuerst durch optimale Koordination der verschiedenen bereits beschlossenen Gefässe voranzutreiben. Sie hat die Verwaltung beauftragt, in einem Zusatzbericht bis im Sommer aufzuzeigen, welche Massnahmen konkret bis wann erreicht werden können.
Mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat die KVF ausserdem einen Austausch über die Weiterentwicklung des Mobilfunknetzes geführt. Die Kommission diskutierte die vor einem Monat ergänzte Vollzugshilfe für die Kantone und Gemeinden, dank welcher der Ausbau des 5G-Netzes mit adaptiven Antennen ermöglicht wird.
Schliesslich hat die Kommission mit der Verwaltung eine Bilanz der Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe durch die Serafe in den letzten zwei Jahren gezogen. Die KVF will diese Thematik weiterhin begleiten und sich im laufenden Jahr von der Steuerverwaltung auch über den aktuellen Stand bei der Erhebung der Unternehmensabgabe informieren lassen.