Die KVF-N hat die Detailberatung des Entwurfs zur Umsetzung der beiden parlamentarischen Initiativen pa. Iv. Bauer. Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe (22.407) und Chassot. Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien (22.417) aufgenommen, die eine Erhöhung der Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter sowie allgemeine Massnahmen zur Medienförderung verlangen. An der letzten Sitzung hatte die KVF-N beschlossen, die beiden Initiativen in zwei separaten Entwürfen zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) zu behandeln.
Im Rahmen der Beratung des Entwurfs 1 unterstützt die Kommissionsmehrheit die, vom Ständerat beschlossenen, Fördermassnahmen und bekennt sich zur Stärkung der Medienbranche und die dafür vorgesehenen allgemeinen Fördermassnahmen. Einen Antrag, am geltenden Recht festzuhalten und auf diese Massnahmen zu verzichten, hat sie mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit beantragt aus finanzpolitischen Gründen von diesen Massnahmen abzusehen (Art. 1, Art. 68a und 3. Kapitel gemäss geltendem Recht).
Eine weitere Minderheit beantragt die Streichung der finanziellen Unterstützung der Selbstregulierung der Branche (Art. 76a). Dies betrifft namentlich den Schweizer Presserat, der nicht nur Beschwerdeinstanz ist, sondern auch zur Vermittlung der Standards journalistischer Berufsethik beiträgt. Die Kommission hält an dieser Bestimmung mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung fest und möchte damit die Selbstregulierung bewusst stärken.
Eine weitere Minderheit beantragt, die Möglichkeit vorzusehen, auch Fördereinrichtungen für journalistische Recherche- und Reportagenprojekte finanziell zu unterstützen (Art. 76b Abs. 1). Die Kommissionsmehrheit hat diesen Antrag mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt, da sie von einer weiteren Belastung des Finanzierungstopfs absehen möchte.
Zudem hat sich die Kommission gegen die vorgesehene Möglichkeit zur Zusammenarbeit der SRG mit Nachrichtenagenturen ausgesprochen und beantragt ihrem Rat mit 13 zu 11 Stimmen Art. 76b Abs. 4 zu streichen.
Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission, dass bei den Fördermassnahmen der Anteil der anrechenbaren Kosten höchstens 50 Prozent entsprechen soll. Eine Minderheit beantragt, dem Ständerat zuzustimmen, der einen Anteil von 80 Prozent beschlossen hatte (Art. 76c Abs. 2).
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf 1 mit 18 zu 6 Stimmen angenommen.
Im Rahmen der Beratung des Entwurfs 2 zu den Abgabenanteilen für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter hat sich die Kommission gegen eine zusätzliche Erhöhung unter Berücksichtigung der Teuerung und im Vergleich zur letzten Konzessionsperiode für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter ausgesprochen. Sie befürchtet, dass eine solche Erhöhung zulasten der SRG gehen würde. Mit 14 zu 10 Stimmen beantragt sie ihrem Rat Art. 40 Abs. 2 dritter Satz zu streichen. Eine Minderheit ist dagegen.
Mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten beantragt die KVF-N weiter, den Art. 44 Abs. 3 aufzuheben. Damit sollen Unternehmen in Zukunft mehr als zwei Fernseh- und Radiokonzessionen erhalten können. Eine Minderheit sieht darin eine Gefährdung der Medienvielfalt respektive eine Angebotskonzentration bei den grösseren Akteuren und beantragt, am geltenden Recht festhalten.
Die KVF-N hat den Entwurf 2 in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die beiden Vorlagen sind nun bereit für die Beratung im Nationalrat.
Weiter hat die KVF-N die Detailberatung zur Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) (25.058) begonnen. Sie hatte an ihrer letzten Sitzung einstimmig beantragt auf die Vorlage einzutreten, mit welcher die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab 2029 auch für elektrisch angetriebene Lastwagen erhoben werden soll. Sie hat sich von der Verwaltung aufzeigen lassen, wie sich die Anzahl neuer Inverkehrssetzungen von elektrisch angetriebenen schweren Fahrzeugen in den letzten Jahren entwickelt hat.
Bei dieser Gelegenheit hat die KVF-N über die Notwendigkeit einer Anpassung der LSVA-Abgabesätze diskutiert und mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Kommissionsmotion 25.3956 Anpassungen der Schwerverkehrsabgabenverordnung eingereicht. Diese beauftragt den Bundesrat, die LSVA-Abgabesätze ab 1. Januar 2027 so zu erhöhen, dass die Ausschöpfung der LSVA gemäss Bedingungen des Landverkehrsabkommen (LVA) mit der EU erreicht wird. Eine Kommissionsminderheit lehnt diese Motion ab, um die Wettbewerbsfähigkeit der Transportunternehmen aufrecht zu erhalten.
Die Kommission hat mit 13 zu 12 Stimmen die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, welche Änderungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe notwendig wären, um die LSVA auf Lieferwagen, die für den Güterverkehr eingesetzt werden, auszuweiten. Davon ausgenommen sollen Lieferwagen sein, die im Dienstleistungssektor eingesetzt werden. Die Kommission wird sich mit dem entsprechenden Bericht an einer ihrer nächsten Sitzungen befassen.
Die Kommission hat sich in der Detailberatung dagegen ausgesprochen, den Teuerungsausglich bei den pauschal erhobenen Abgaben (Art. 4 Abs. 2) und den Tarifen der LSVA (Art. 8a) im Gesetz weiter zu präzisieren und unterstützt mit 13 zu 12 Stimmen den Antrag des Bundesrates, welcher dem Bundesrat bei der Anpassung an die Teuerung mit einer Kann-Formulierung die nötige Flexibilität gibt. Zwei Kommissionsminderheiten möchten mehr Planungssicherheit für die Transportunternehmen schaffen. Während eine Minderheit beantragt, dass die Teuerungsanpassung ab einer kumulierten Teuerung von über 3 Prozent vorgenommen werden soll, lässt die zweite offen, ab wann diese zu erfolgen hat. Eine dritte Minderheit beantragt, ebenfalls um Planungssicherheit zu schaffen, dass die Höhe der pauschal erhobenen Abgabe regelmässig unter Berücksichtigung der Teuerung evaluiert und falls erforderlich angepasst wird (Art. 4 Abs. 2). Dabei sollen die Kategorien, nach denen abgestuft wird, mindestens zwei Jahre im Voraus bekannt gegeben werden.
Ausserdem hat sich die Kommission intensiv mit der Frage beschäftigt, auf welche elektrisch angetriebenen schweren Motorfahrzeuge die reduzierten Tarife der LSVA anzuwenden sind. Die Kommission hat dabei mit 16 zu 7 Stimmen und 1 Enthaltung einen Antrag, auch CO2-neutral angetriebene schwere Motorfahrzeuge einzuschliessen, abgelehnt. Eine Minderheit unterstützt diese technologieoffene Formulierung, mit welcher dem Anliegen einer C02 Reduktion entsprochen werden kann. Ebenfalls abgelehnt hat die Kommission mit 21 zu 3 Stimmen die reduzierten Tarife auf emissionsfreie schwere Motorfahrzeuge auszuweiten. Beide Anträge sind aus Sicht der Kommission mit Umsetzungsschwierigkeiten verbunden.
Schliesslich hat sich die Kommission auch mit der Dauer der Förderperiode befasst. Eine Minderheit beantragt, eine Dauer von sieben Jahren neu in Art. 8 ins Gesetz aufnehmen. Die Kommission hat ein solches neues Konzept, das ihrer Ansicht nach weit über die Vorlage hinausgeht, mit 21 zu 2 Stimmen abgelehnt. Die Kommission wird die Detailberatung im Oktober 2025 fortsetzen.
Überdies hat sich die Kommission die ersten Ergebnisse zur Vernehmlassung zur Teilrevision der Postverordnung präsentieren lassen, deren Frist am 6. August 2025 abgelaufen ist. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass allem voran die vorgeschlagene Änderung des Siedlungsbegriffs auf grosse Kritik gestossen ist. Die Kommission möchte sich über die Berücksichtigung der Kritikpunkte in der Überarbeitung der Verordnungsrevision informieren lassen, um einen ganzheitlichen Ansatz bei den weiteren Anpassungen im Postrecht wahren zu können. Dieser ist ihrer Ansicht nach mit den verschiedenen derzeit laufenden Gesetzgebungsprozesses derzeit gefährdet. So hat das geplante Vorgehen des Bundesrates, worauf auf die vorgeschlagene Änderung der Postverordnung eine umfassende Revision der Postgesetzgebung folgen soll, Kritik ausgelöst. Statt erste Anpassungen, welche umfassende Eckwerte des schweizerischen Postsystems betreffen, auf Verordnungsstufe vorzunehmen, plädiert die KVF-N für eine ganzheitliche Revision des Postrechts. Sie hat mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen die entsprechende Kommissionsmotion 25.3955 Totalrevision des Postrechts eingereicht.
Die Fortsetzung der Beratung zur Gesetzesvorlage Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG; 25.049) musste die Kommission aus Zeitgründen aufs kommende Quartal vertagen.
Die Kommission hat am 25. und 26. August 2025 im Heimatkanton ihres Präsidenten, Nationalrat Philipp Kutter (Die Mitte/ZH) getagt. Sie nutzte diese Sitzung, um sich das Projekt zur automatisierten Mobilität im Furttal präsentieren zu lassen und die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) in Dübendorf sowie den Zoo Zürich zu besuchen und sich dabei über verschiedene Verkehrsfragen zu informieren.