Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat sich an ihrer Sitzung erneut mit dem Umbau des Poststellen-Netzes befasst. Sie fordert den Bundesrat wie auch die Post auf, den regionalen Erreichbarkeitskriterien Rechnung zu tragen und den Umbau mit dem nötigen Augenmass zu vollziehen.

​Der Umbau des Poststellennetzes hat in den letzten Jahren zu einer intensiven Diskussion über die Herausforderungen und Perspektiven der landesweiten Postversorgung auf politischer Ebene geführt. Der Nationalrat hat in den letzten Jahren eine grosse Zahl von Motionen, unter anderem der KVF-N, gutgeheissen. Die Kommission des Ständerates hat mit einer im Mai 2017 einstimmig eingereichten Motion (17.3356) «Strategische Poststellennetz-Planung» viele dieser nationalrätlichen Anliegen aufgegriffen. Sie will den Bundesrat bzw. die Post verpflichten, die Kriterien für die Weiterentwicklung des Poststellen-Netzes besser auf die regionalen Bedürfnisse und unterschiedlichen Nutzergruppen abzustimmen. Gegen den Willen des Bundesrates hat der Ständerat diese Motion in der Folge mit grossem Mehr angenommen. An der gestrigen Kommissionssitzung wurden in diesem Zusammenhang fünf Motionen beraten und zwei Standesinitiativen vorgeprüft. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit grossem Mehr, die Motionen 17.3013, 16.3481 und 16.3482 anzunehmen. Für die Motion 17.3012 beantragt sie ihrem Rat einstimmig eine Textänderung, damit Agenturen auch weiterhin keine Bareinzahlungen entgegennehmen müssen. Hingegen beantragt sie ihrem Rat mit 10 zu 3 Stimmen, die Motion 17.3011 abzulehnen. Auch den beiden Standesinitiativen 16.320 und 17.302 beantragt sie ohne Gegenstimmen keine Folge zu geben, da deren Anliegen weitgehend in den Motionen aufgenommen worden sind.

Die Kommission hat sich vom Direktor des Bundesamtes für Verkehr den Bericht des Bundesrates zur Frage der Fernbusse (14.3673) präsentieren lassen und sich anschliessend mit einer Motion des Nationalrates in dieser Thematik befasst (15.4173 Mo. Nantermod. Liberalisierung des Fernbusverkehrs in der Schweiz). Sie beantragt ihrem Rat mit 10 zu 2 Stimmen, die Motion abzulehnen. Wie der Bundesrat beantragt sie damit am Kabotageverbot, an der Transportpflicht, der Fahrplanpflicht und der Tarifpflicht für alle Anbieter festzuhalten.

Ausserdem beantragt die Kommission einstimmig, den letzten Satz der Motion. Nationalrat (KVF-NR). Shared-Content-Modell (17.3627) zu streichen. Die KVF geht mit dem Nationalrat und dem Bundesrat darin einig, dass gebührenfinanzierte Inhalte eine möglichst breite Öffentlichkeit erreichen und von einer möglichst grossen Zahl von Anbietern genutzt oder verbreitet werden sollen. Allerdings ist sie der Meinung, dass in Bezug auf die Urheber- und Nutzungsrechte das geltende Recht beibehalten werden soll.

Ebenfalls einstimmig beantragt die Kommission, die Motion. Nationalrat (KVF-NR). Anpassung von Artikel 44 Absatz 3 und Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a RTVG zur Stärkung von elektronischen Service-public-Angeboten ausserhalb der SRG (17.3008) abzuändern. Gemäss geändertem Motionstext soll zwar die 2-plus-2-Regel (Art. 44) aufgehoben, die publizistischen Versorgungsgebiete (Art. 39) jedoch nicht vergrössert werden. Die Kommission ist der Meinung, dass der starre Mechanismus von Artikel 44 sinnvolle Entwicklungen verhindert und deshalb aufgehoben werden soll. Die Ausdehnung der Versorgungsgebiete hingegen würde in ihren Augen entweder zu einer aus föderalistischen Gründen heiklen Verringerung der Anzahl oder zu unerwünschten Überschneidungen der Gebiete führen.

Aufgrund der zunehmenden Auslastung der Mobilfunkinfrastruktur hat die Kommission schliesslich eine erste Diskussion über eine mögliche Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) geführt. Sie hat von der Verwaltung zusätzliche Informationen verlangt und wird die Thematik im nächsten Quartal wiederaufgreifen.