Die ständerätliche Verkehrskommission würdigt den Prozess, welcher Bund und Kantone zur Auswahl der Projekte der Agglomerationen erarbeitet haben, als richtig und nachhaltig. Wie der Nationalrat, spricht sich die Kommission dagegen aus, Projektverzögerungen in der Vergangenheit negativ zu werten. Entsprechend beantragt die Kommission, die Projektliste zu ergänzen und den Kredit um knapp 70 Millionen Franken zu erhöhen.

​Mit der Vorlage 18.065 n Agglomerationsverkehr. Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 beantragt der Bundesrat die Freigabe der finanziellen Mittel für die dritte Generation der Agglomerationsprogramme. In Anbetracht der hohen wirtschaftlichen Bedeutung der Agglomerationen begrüsst die Kommission die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs. Wie der Nationalrat beantragt die Kommission im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates auch die Agglomerationsprogramme Aargau-Ost, Delémont und Luganese in den Bundesbeschluss aufzunehmen und den Beitragssatz des Bundes bei den Programmen Grand Genève und Bulle zu erhöhen. Bei der Umfahrung Oberburg spricht sich die Kommission indessen einstmmig gegen den Beschluss des Nationalrates aus, weil dieses Projekt die definierten Anforderungen für eine Finanzierung zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig nicht erfüllt. Eine Aufnahme dieses einzelnen Projektes wäre nicht nur unverhältnismässig, sondern würde auch gegen die Gleichbehandlung aller Projekte im Land verstossen. In der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission einstimmig für die Vorlage ausgesprochen.

Nach den vieldiskutierten Beschlüssen des Nationalrates war es nun an der KVF-S, sich mit der Vorlage 18.066 «Nationalstrassen 2020-2023, Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und Verpflichtungskredit. Zahlungsrahmen» zu befassen. Die Kommission führte an ihrer zweitägigen Sitzung die Eintretensdebatte und nahm die Detailberatung auf. Im Bewusstsein um die grosse Bedeutung der Nationalstrassen für die Verkehrsinfrastruktur der Schweiz befürwortet sie den geplanten Ausbau und hat sich einstimmig für Eintreten ausgesprochen. Neben der Projektliste des Bundesrates und den Umfahrungen von La-Chaux-de-Fonds und Näfels waren besonders diejenigen drei Projekte Gegenstand der Diskussion in der Kommission, welche der Nationalrat entgegen dem Antrag der Mehrheit seiner vorberatenden KVF aufgenommen hatte: die Bodensee-Thurtal-Strasse, die Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn und der Muggenbergtunnel. Um einen fundierten Entscheid fällen zu können, hat die Kommission die Verwaltung um weitere Unterlagen ersucht. Die Entscheide und der Abschluss der Detailberatung sind für die nächste Sitzung vom 30. April geplant.

Ausserdem beantragt die Kommission ihrem Rat mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Entscheid des Nationalrates, der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor. Verkehrsfluss auf Hauptverkehrsachsen nicht verunmöglichen (17.462) Folge zu geben, nicht zuzustimmen. Die Mehrheit hält am bereits im letzten Jahr geäusserten Argument fest, wonach die Forderungen der parlamentarischen Initiative einen zu grossen Eingriff in die Kantons- und Gemeindeautonomie bedeuten würden. Insbesondere würde die Initiative den Spielraum einschränken, über den Städte und Gemeinden verfügen, um die Bevölkerung vor Lärm zu schützen und für mehr Sicherheit auf den Strassen zu sorgen. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Ihrer Ansicht nach stehen Tempo-30-Zonen auf verkehrsorientierten Strassen der Bündelung des Verkehrs entgegen, fördern stattdessen Umwegfahrten und führen damit zu mehr Lärm und weniger Sicherheit in den Quartieren.

Ohne Gegenstimme hat die KVF-S dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, der parlamentarischen Initiative Grin. Strassenverkehrsgesetz. Zurück zu verhältnismässigen Sanktionen, um dramatische Konsequenzen für Beruf und Familie zu verhindern (18.431) Folge zu geben, nicht zugestimmt. Die Kommission ist der Meinung, dass das Kaskadensystem bei Führerausweisentzügen ein wirkungsvolles Mittel darstellt und diese Regelung daher nicht geändert werden soll.

Weiter beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, die Motion Nationalrat (Bourgeois). Kompensierung des Gewichts elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie (18.3420) anzunehmen.

Nachdem sowohl der Ständerat als auch die KVF des Nationalrates der Initiative des Kantons Jura. Verbesserung des Poststellennetzes und Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden bei der geografischen Verteilung der Postämter (17.314) Folge gegeben haben, ist die KVF-S damit beauftragt, innert zwei Jahren eine Gesetzesänderung zur Umsetzung der Initiative auszuarbeiten. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang entschieden, sich im nächsten Quartal über die laufenden Arbeiten des Bundesrates informieren zu lassen, eine Aussprache mit der Post zu führen und danach über das weitere Vorgehen zu befinden. Um diesen Entscheid zur Initiative des Kantons Jura abzuwarten, hat sie die Beratung weiterer kantonaler Initiativen mit ähnlichem Inhalt verschoben (GE. Für den Erhalt der Arbeitsplätze und eine echte Grundversorgung durch die Post (18.312), BS. Service public erhalten. Keine Schliessung von Quartierpoststellen! (18.314) undSO. Postversorgung (18.315)).