Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat die Detailberatung des Massnahmenpakets zugunsten der Medien (20.038) abgeschlossen. Die Förderung der Frühzustellung war eine der an der letzten Sitzung offen gebliebenen Fragen. Bei der von spezialisierten Vertriebsorganisationen erbrachten Frühzustellung wird die Belieferung an Werktagen bis um 6:30 Uhr und in der Sonntagszustellung bis um 7:30 Uhr sichergestellt. Allein bei den heute geförderten Tages- und Wochenzeitungen werden rund die Hälfte der Exemplare in der Früh- und Sonntagszustellung transportiert. In Anbetracht des hohen Stellenwerts der Frühzustellung will die Kommissionsmehrheit die Zustellermässigungen unabhängig von der Zustellart ausgestalten. Gemäss dem von der Kommission angenommenen Antrag soll der Bund die Ermässigung der Frühzustellung befristet auf zehn Jahre mit einem jährlichen Beitrag von 40 Millionen Franken unterstützen. Zudem sollen sich die Frühzustellermässigungen ebenso wie die Zustellermässigungen an der Höhe der Auflage bemessen, wofür die Kommission mit 11 zu 2 Stimmen votierte.
Weiter beantragt die Kommission ihrem Rat mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit neu 30 Millionen Franken zu unterstützen. Sie ist der Ansicht, dass diese genauso wie die Tages- und Wochenzeitungen demokratierelevant ist und deshalb dieselbe Unterstützung verdient. Eine Reduzierung des Beitrags an die Tages- und Wochenzeitungen von 50 auf 40 Millionen Franken hatte die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die Kommission hält fest, dass mit der indirekten Presseförderung die demokratie- und staatspolitisch bedeutenden Medien unterstützt werden sollen. Mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie ihrem Rat deshalb eine Präzisierung, wonach nur abonnierte Tages- und Wochenzeitungen, die sich an eine breite Öffentlichkeit richten, Zustellermässigungen erhalten sollen. Publikationen der Fach- und Spezialpresse sollen ausgeschlossen werden.
Mit den Anträgen der Kommission erhöht sich die indirekte Presseförderung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates um weitere 50 Millionen Franken.
In der Beratung der Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes nahm die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen einen Änderungsantrag zu Artikel 40 an, wonach die Abgabenanteile für Veranstalter mit Abgabenanteil nach Artikel 68a mind. 5% für TV-Veranstalter (alleine) und mind. 3% für Radioveranstalter (alleine) des Ertrages der Abgabe für Radio und Fernsehen betragen sollen. Ausserdem beantragt die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltungen ihrem Rat, einfache Gesellschaften von der Unternehmensabgabe für Radio und TV auszunehmen. Sie nimmt damit das Anliegen der parlamentarischen Initiative «Wicki. RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften» (19.413) in die Vorlage auf. Die KVF-S hat zudem entschieden, die dem Entscheid zugrundeliegenden Berichte des BAKOM und der ESTV zu veröffentlichen. Die Berichte werden zeitnah auf Curia Vista aufgeschaltet.
Das Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038) ist damit bereit für die Sommersession des Ständerates.
An ihrer letzten Sitzung war die Kommission mit 11 zu 2 Stimmen auf das Massnahmenpaket zugunsten der Medien eingetreten. Das vom Bundesrat geschnürte Massnahmenpaket sieht neben einem Ausbau der indirekten Presseförderung eine Unterstützung von Online-Medien sowie allgemeine Massnahmen zugunsten der elektronischen Medien vor.