Die Verkehrskommission des Ständerates hat die Eintretensdebatte zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (21.048) geführt. Nachdem umfangreiche Anhörungen durchgeführt wurden und sich verschiedene parlamentarische Kommissionen mit der Vorlage befasst haben, ist die Kommission der Ansicht, dass möglichst schnell Klarheit in die offenen Fragen betreffend die Zukunft der PostFinance gebracht werden soll. Aufgrund der Erkenntnisse aus den Anhörungen mit diversen betroffenen Akteuren ist sie jedoch der Meinung, dass die Vorlage in dieser Form den Anforderungen an eine zufriedenstellende Lösung nicht gerecht wird. Mit Blick auf den Schlussbericht der Expertenkommission Grundversorgung Post vom 24. Februar 2022, welchen die Kommission bereits an ihrer letzten Sitzung eingehend behandelt hat, ist sie zudem der Ansicht, dass der vorliegende Entwurf zur Revision des Postorganisationsgesetzes keine genügenden Lösungsansätze in Bezug auf die Weiterentwicklung der Post bietet. Die Kommission argumentiert, dass zuerst eine Gesamtschau der Thematik gemacht werden soll und die Frage der postalischen Grundversorgung der Zukunft geklärt werden muss, bevor deren künftige Finanzierung geregelt werden kann. Aus diesen Gründen beantragt die Kommission einstimmig, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Weiter hat die Verkehrskommission des Ständerates die Detailberatung des Strassenverkehrsgesetzes (21.080) abgeschlossen. Sie befürwortet mit 10 zu 3 Stimmen die Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen und stimmt damit in dieser Frage dem Nationalrat zu (Art. 52). Die Kommission ist der Ansicht, dass mit den heutigen Sicherheitsstandards im Rennsport sowie dem Aufkommen von umweltfreundlicheren Technologien ein entsprechendes Verbot nicht mehr gerechtfertigt ist. Eine Minderheit gibt zu bedenken, dass Rundstreckenrennen mit Verbrennungsmotoren aus ökologischen Gründen nicht mehr zeitgemäss sind. Die Kommission spricht sich oppositionslos gegen die Möglichkeit aus, dass neu Zweiräder auf dem Trottoir abgestellt werden dürfen, sofern Fussgänger weiterhin mindestens 1,5 Meter zur Verfügung haben (Art. 43 Abs. 2bis). Sie ist der Ansicht, dass dadurch die Verkehrssicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger wesentlich verschlechtert würde. Mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen spricht sich die KVF-S gegen eine Fahrradhelmpflicht für unter 16-jährige aus (Art. 57 Abs. 5 Bst. c). In dieser Frage soll wie bisher das Prinzip der Eigenverantwortung gelten. Weiter schafft sie eine Differenz zum Nationalrat, indem sie sich mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung für das Verbot von öffentlichen Warnungen vor Verkehrskontrollen ausspricht. Ausserdem befürwortet sie eine Strafmilderung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von Blaulichtfahrenden, die bei dringlichen oder aus taktischen Gründen notwendigen Dienstfahrten begangen werden. Sie stimmt mit 11 zu 2 Stimmen dem Nationalrat zu, neu für die Bemessung der Strafbarkeit lediglich die Differenz zur Geschwindigkeit zu berücksichtigen, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre (Art. 100 Ziff. 4 und 5). Zudem beantragt die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen die Motion 19.4067, welche ein sehr ähnliches Anliegen verfolgt, anzunehmen. In der Gesamtabstimmung hat sie die Änderung des Strassenverkehrsgesetztes einstimmig angenommen.
Mit 8 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die KVF-S, die Motion ihrer Schwesterkommission zur Förderung von nichtfossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Verkehr (21.3977) anzunehmen. Im Licht des Netto-null-Ziels bis 2050 schreibt die Kommission der Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs eine wichtige Vorbildrolle zu.
Die Kommission liess sich durch den Direktor des ASTRA sowie den Direktor des BAV einen Überblick über den aktuellen Stand und zukünftige Herausforderungen in der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur geben. Im Weiteren liess sich die Kommission durch das BAKOM über den Bericht und den aktuellen Stand der Dinge im Bereich Intermediäre und Kommunikationsplattformen informieren.