Nachdem der Nationalrat am Entwurf der KVF-N zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.423 (Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen) Anpassungen vorgenommen hatte, hat nun die KVF-S die Beratung aufgenommen. Sie beantragt ihrem Rat mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage einzutreten. Die Kommissionsmehrheit erachtet die finanzielle Unterstützung der Printmedien als nötige Massnahme, um diesen die nötige Zeit für digitale Transformation einzuräumen. Auf diese Weise soll ihre wichtige demokratische Funktion zumindest für die nächsten Jahre gesichert werden. Eine Kommissionsminderheit lehnt den vorgeschlagenen Ausbau der indirekten Presseförderung mit Blick auf die angespannte Finanzlage des Bundes ab.
Entgegen dem Beschluss des Nationalrats beantragt die KVF-S ihrem Rat mit 9 zu 2 Stimmen, auf die Aufhebung der Förderung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse zu verzichten. Im Sinne eines Kompromissvorschlags beantragt sie allerdings, die Beiträge von jährlich 20 auf 10 Mio. Franken zu kürzen (Art. 16 Abs. 7 Bst. b Postgesetz). Sie betont dabei, dass die Zustellung der Printerzeugnisse der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse nicht vor denselben Herausforderungen stehen wie es bei der Lokal- und Regionalpresse der Fall ist. Eine Minderheit misst auch diesen Publikationen einen grossen demokratischen Stellenwert bei und möchte entsprechend am heutigen Umfang der Fördermittel festhalten und den Betroffenen damit auch eine gewisse Planungssicherheit ermöglichen. Um eine finanziell tragbare Vorlage sicherzustellen, beantragt die KVF-S mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Beiträge für die Regional- und Lokalpresse von jährlich 45 (gemäss Beschluss des Nationalrats) auf 40 Mio. Franken zu kürzen (Art. 16 Abs. 7 Bst. a Postgesetz), und mit 7 zu 4 Stimmen, die mit der Vorlage neu vorgeschlagenen jährlichen Beiträge für die Frühzustellung von 30 auf 25 Mio. Franken zu kürzen (Art. 19a Abs. 4 Postgesetz). Zu beiden Beschlüssen der Kommission stellt je eine Minderheit aufgrund der prekären Situation der Regionalmedien den Antrag, am Beschluss des Nationalrats festzuhalten. Eine weitere Minderheit beantragt die gänzliche Streichung der Beiträge für die Frühzustellung, da sie befürchtet, dass davon nicht vorderhand die Regional- und Lokalpresse, sondern die grösseren Konzerne profitieren würden, was ein gegen das Medienpaket aufgebrachter Kritikpunkt war. Die Kommission hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 2 Stimmen zugestimmt, womit das Geschäft bereit für die Wintersession ist.
Angesichts der mit der Vorlage beschlossenen Fördermassnahmen beantragt die KVF-S mit 8 zu 3 Stimmen, die Motion 24.3817 (Einführung Kanal- und geschäftsmodellunabhängiger Förderung elektronischer Medien) ihrer Schwesterkommission abzulehnen. Von einer generellen, medienübergreifenden Förderung möchte sie absehen und damit auch verhindern, dass der Weg hin zur Schaffung von Staatsmedien eingeschlagen wird. Sie erinnert zudem daran, dass die Förderung der elektronischen Medien bereits Teil des Medienpakets gewesen ist und dabei zu einem der grössten Kritikpunkte zählte. Mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie hingegen ihrem Rat, die Motion 24.3818 der KVF-N zur Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse anzunehmen. Sie betont dabei, dass es vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Anpassungen der indirekten Presseförderungen wichtig ist, gleich lange Spiesse für alle Anbieterinnen von Postdiensten zu schaffen.
Oppositionslos beantragt die Kommission weiter, der Initiative des Kantons Genf «Gegen Gigaliner auf Schweizer Strassen! » (24.307) keine Folge zu geben.
Die Kommission anerkennt die negativen Auswirkungen von Gigalinern bezüglich Verkehrssicherheit und Beanspruchung der Infrastruktur. Sie weist aber darauf hin, dass solche Fahrzeuge gemäss den heute geltenden rechtlichen Grundlagen sowohl in Bezug auf das Gewicht als auch auf die Länge in der Schweiz verboten sind und daher kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Schliesslich hat die KVF-S die Beratung der Motion Poggia. Bekämpfung von Hassreden im Internet. Öffentliche Gelder sollten nicht zur Unterstützung anonymer Kommentare eingesetzt werden (23.4530) verschoben, um die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats zur Regulierung von grossen Kommunikationsplattformen abzuwarten, mit der die Rechte der Nutzenden im Hinblick auf Hassrede gestärkt werden sollen.