Erneut hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) beschlossen, einer Kommissionsinitiative ihrer Schwesterkommission nicht zuzustimmen. Bei dieser handelt es sich um den zweiten Vorschlag der nationalrätlichen KVF für die Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs zur SRG-Initiative, mit welchem eine schrittweise Aufhebung der Unternehmensabgabe für Radio und TV bis 2035 erreicht werden soll.

Nachdem die KVF-S im Februar dem ersten Vorschlag der KVF-N für einen Indirekten Gegenentwurf zur SRG-Initiative (25.400) nicht zugestimmt hatte (vgl. Medienmitteilung der KVF-S vom 18. Februar 2025), hat die KVF-N am 25. März 2025 erneut eine Kommissionsinitiative beschlossen (Verzicht auf Unternehmensabgabe als indirekter Gegenentwurf zur SRG-Initiative (25.433); vgl. Medienmitteilung vom 25. März 2025). Mit dieser möchte die KVF-N der SRG-Initiative (24.060) einen indirekten Gegenentwurf gegenüberstellen, der bis 2035 die vollständige Aufhebung der Unternehmensabgabe für Radio und TV vorsieht. Zu diesem Zweck soll in den kommenden Jahren eine schrittweise Reduzierung stattfinden und die abgabepflichtige Tarifstufe kontinuierlich erhöht werden. Ausserdem verlangt die Kommissionsinitiative vom Bundesrat aufgrund des vorgeschlagenen Wegfalls der Unternehmensabgabe, die von ihm 2024 beschlossene Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) aufzuheben. Der indirekte Gegenentwurf soll nur in Kraft treten, wenn das Initiativkomitee ihre Volksinitiative zurückzieht.
Die Kommission hat mit 9 zu 3 Stimmen beschlossen, der Kommissionsinitiative der KVF-N nicht zuzustimmen. Sie weist darauf hin, dass der Bundesrat in seinem Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe vorsieht, allem voran die Haushaltsabgabe auf 300 Franken pro Jahr zu senken und zudem die Unternehmen mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz von bis zu 1,2 Millionen Franken neu von der Abgabepflicht zu befreien. Die KVF-S erkennt hinsichtlich der Entlastung der Unternehmen keinen weiteren Handlungsbedarf und möchte von einer gänzlichen Befreiung aller Unternehmen, die gemäss Kommissionsinitiative zu Lasten der vorgesehenen Reduktion der Haushaltsabgabe gehen würde, absehen.

Eine Minderheit hätte die Aufhebung der Unternehmensabgabe für Radio und TV begrüsst, da sie die gleichzeitige Erhebung von Abgaben bei den Haushalten und Unternehmen für dieselben Leistungen als doppelte Belastung der Unternehmen betrachtet.

In Zusammenhang mit der SRG-Initiative, welche sie voraussichtlich im kommenden Quartal beraten wird, hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, aufzuzeigen, wie es um die Werbeeinnahmen in der Schweiz und ins Ausland abfliessende Werbeeinnahmen der SRG steht.

Des Weiteren hat die KVF-S die Kantone Obwalden, Luzern und Nidwalden zu den drei gleichlautenden Standesinitiativen «Durchgangsbahnhof Luzern» (24.322, 24.329, 24.330) angehört. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass der Bahnknoten Luzern an seine Kapazitätsgrenze stösst. Neben der Aufrechterhaltung der Standortattraktivität wird der Durchgangsbahnhof gemäss den drei Zentralschweizer Kantonen auch dazu beitragen, die Verlagerungsziele des Bundes zu erreichen. Die KVF-S erkennt zwar die Wichtigkeit dieses Projekts für die Region, setzt dieses aber in den nationalen Kontext. Aus diesem Grund möchte die KVF-S den Bericht der ETH zur verkehrsträgerübergreifenden Überprüfung und Priorisierung («Verkehr ‘45») abwarten. Entsprechend wird sich die KVF-S im Herbst erneut mit den Standesinitiativen befassen.

Im Zusammenhang mit dem Bahnausbau hat die Kommission die Verwaltung zudem beauftragt, ihr bis im Herbst Massnahmen aufzuzeigen, mit denen die Liquidität des Bahninfrastrukturfonds (BIF) verbessert und erhöht werden kann.

Überdies hat die Kommission die Beratung der Motion Bulliard Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen (24.4020) begonnen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit auch Hosting- und Cloud-Anbieter in der Schweiz verpflichtet sind, ihre Kunden über Meldemöglichkeiten von Kinderpornografie zu informieren, sowie Meldungen von pädokriminellen Inhalten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzureichen und diese Inhalte zu sperren. Die KVF-S hat beschlossen, eine Anhörung mit einer Branchenvertretung durchzuführen, um die Frage des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs zu erörtern.

Schliesslich hat die Kommission eine Aussprache mit den SBB über ihre aktuellen und künftigen Herausforderungen geführt und wurde vom CEO der Swisscom über die Auslandsgeschäfte informiert.