Die Bundesversammlung hat am 8. Juni 2023 eine PUK zur Untersuchung der Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der Notfusion der CS mit der UBS eingesetzt. Hauptaufgabe der PUK wird es sein, die Rechtmässigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit der Geschäftsführung der zuständigen Behörden und Organe im Kontext der CS-Krise zu untersuchen und den eidgenössischen Räten darüber Bericht zu erstatten. Das Präsidium und die Mitglieder wurden am 14. Juni 2023 von den Büros des Nationalrates und des Ständerates gewählt. Unterdessen wurde auch das Sekretariat der PUK zusammengestellt. Es hat bereits umfassende Vorbereitungsarbeiten für die Untersuchung geleistet und verschiedene Grundlagenpapiere erarbeitet.
Nach einer ersten konstituierenden Sitzung vom 16. Juni 2023 hat sich die PUK heute zu ihrer ersten ordentlichen Sitzung getroffen, um die Grundlagen für die weitere Untersuchung zu legen. Sie hat sich in einem ersten Schritt über den aktuellen Stand der Arbeiten und die relevanten Rechtsgrundlagen informieren lassen. So hat sie insbesondere von den umfangreichen Vorarbeiten der GPK beider Räte Kenntnis genommen. Aufgrund der weitreichenden Kompetenzen der PUK sind bei ihrer Untersuchung spezifische Verfahrenspflichten zu beachten. Da es die erste PUK ist, die gestützt auf das 2003 in Kraft getretene Parlamentsgesetz tätig wird, hat sie sich vertieft mit dem nun geltenden Recht befasst.
Wahrung des Informationsschutzes – Verabschiedung des Kommunikationskonzepts
Die Informationsgrundlagen der PUK umfassen grossmehrheitlich vertraulich und teilweise auch geheim klassifizierte Informationen und Dokumente. Neben dem Grundsatz von Artikel 47 ParlG, dass Beratungen der Kommissionen vertraulich sind, untersteht die PUK der Schweigepflicht nach Artikel 169 ParlG. Diese gilt für alle an den Sitzungen und den Befragungen teilnehmenden Personen. Mit ihrem heute verabschiedeten Konzept zur Informationssicherheit und zum Datenschutz regelt die PUK ihre Massnahmen zum Schutz ihrer Informationsquellen und des Kommissionsgeheimnisses sowie der Einhaltung der Schweigepflicht. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses bedarf es zudem einer klar geregelten Kommunikation während der Untersuchung. Deshalb hat die PUK ihre Kommunikation mit ihren Kommunikationsrichtlinien konkretisiert. In den genannten Richtlinien, die publiziert werden, ist insbesondere festgehalten, welche generellen Aspekte Gegenstand einer öffentlichen Kommunikation sein können und über welche Inhalte die PUK während der Untersuchung nicht kommunizieren kann.
Phasen definiert und Untersuchungskonzept vorbereitet
Die PUK hat zudem die Etappierung ihrer Untersuchungsarbeit beraten und generell vier Phasen definiert. Nachdem sie in der ersten Phase die organisatorischen und inhaltlichen Grundlagen für ihre Arbeiten vorbereitet, steht in der zweiten Phase die Ausarbeitung des Untersuchungskonzepts an. In einer dritten Phase findet die Durchführung der Untersuchungsarbeiten, insbesondere die Anhörungen statt, bevor anschliessend die Redaktion des Berichtes erfolgt, der schliesslich den beiden Räten vorgelegt wird. Aktuell ist geplant, Phase 1 und 2 bis zur nächsten Herbstsession abzuschliessen.
Im Hinblick auf die Ausarbeitung ihres Untersuchungskonzepts hat die Kommission heute ebenfalls eine erste inhaltliche Auslegeordnung vorgenommen. Konkret geht es im Rahmen des Untersuchungskonzepts darum, den vom Parlament generell gehaltenen Auftrag zu konkretisieren und den Kreis der zu untersuchenden Akteure wie auch den Untersuchungszeitraum zu definieren. Die PUK hat heute bestätigt, dass nicht nur die Ereignisse im März 2023 sondern auch die relevanten Entwicklungen in den Vorjahren zu untersuchen sind.
Die PUK hat am 13. Juli 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Isabelle Chassot (Die Mitte, FR) in Bern getagt.