Die Kommission ist der Ansicht, dass Artikel 293 des Strafgesetzbuches (StGB) eine wichtige Grundlage für den Schutz des freien Meinungsbildungsprozesses der Behörden bildet. Deshalb soll er nicht aufgehoben, sondern lediglich an die  Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zur Freiheit der Meinungsäusserung angepasst werden. Eine Aufhebung von Artikel 293 StGB würde aus Sicht der Kommission zu einer Lücke im Geheimnisschutz führen.


Den Anstoss zur Änderung von Artikel 293 StGB lieferte die parlamentarische Initiative 11.489. Die Kommission hat vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu ihrem Vorentwurf betreffend die Änderung von Artikel 293 StGB Kenntnis genommen. Gestützt auf die Erkenntnisse der Vernehmlassung hat sie einstimmig beschlossen, ihrem Rat einen Entwurf zur Änderung des Artikels 293 StGB zu unterbreiten. Bezüglich der Ausgestaltung dieses Entwurfes hat sich die Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen für eine Änderung und gegen die Aufhebung von Artikel 293 StGB entschieden. Durch die Änderung soll der Strafbefreiungsgrund des geltenden Absatzes 3 durch einen Straflosigkeitsgrund ersetzt werden. Die Veröffentlichung von Geheimnissen im Sinne von Absatz 1 wäre gestützt auf den Kommissionsentwurf nicht strafbar, wenn ihr kein zwingendes Geheimhaltungsinteresse entgegensteht. Durch den abgeänderten Artikel 293 StGB soll – entsprechend der Rechtsprechung der grossen Kammer des EGMR - eine gerichtliche Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse sowie dem Veröffentlichungsinteresse gesetzlich vorgeschrieben werden. Es ist vorgesehen, dass sich die Gerichte zu diesem Zweck mit dem Inhalt der veröffentlichten Dokumente befassen.

Eintreten auf die Vorlage zum Geldspielgesetz

Nachdem die Vorlage zum Geldspielgesetz (15.069) in der Sommersession im Ständerat behandelt wurde, hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates die Arbeiten als Zweitrat aufgenommen. Sie hat in einem ersten Schritt Anhörungen durchgeführt und eine allgemeine Aussprache zur Vorlage geführt. Die Kommission ist danach ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten und hat verschiedene Anträge zur Rückweisung an den Bundesrat abgelehnt. Die Kommission hat der Verwaltung Aufträge für weitergehende Abklärungen erteilt und wird an einer ihrer nächsten Sitzungen die Detailberatung der Vorlage aufnehmen.

Zustimmung zum Revisionsaufsichtsgesetz

Die Kommission hat Anhörungen zur Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes durchgeführt und beschlossen, auf die Vorlage 15.052 einzutreten. Sie beantragt ihrem Rat mit 20 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Entwurf des Bundesrates unverändert zuzustimmen.

Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen

Die Kommission hält an ihrem Entscheid vom 23. Oktober 2015 fest und beantragt dem Nationalrat, mit 12 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Parlamentarischen Initiative 15.409 Folge zu geben. Sie berücksichtigte im Rahmen ihrer Diskussionen insbesondere das Postulat 16.3263 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates und kam zum Schluss, dass es trotz dessen Vorliegen sinnvoll ist, das Anliegen betreffend den Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen auf dem Weg der Parlamentarischen Initiative weiter zu verfolgen.

Die Kommission hat am 23. und 24. Juni 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean Christophe Schwaab (SP, VD) in Bern getagt.