Das Melden von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz (so genanntes Whistleblowing) ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts unter gewissen Umständen zulässig. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates lehnt es nun ab, diese Voraussetzungen im Arbeitsrecht des Obligationenrechts generell zu regeln. Sie beantragt ihrem Rat mit 19 zu 4 Stimmen, einen entsprechenden Entwurf des Bundesrates abzulehnen (13.094).

​Die Kommission stellt fest, dass die Vorlage des Bundesrates auch nach ihrer Überarbeitung noch sehr kompliziert und für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwer verständlich ist. Dies hängt mit der Grundstruktur der Vorlage zusammen, welche eine Kaskadenlösung vorsieht, die eine Information der Öffentlichkeit nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen zulässt. Die Kommission hat aus den durchgeführten Anhörungen den Schluss gezogen, dass die Vorlage von den Sozialpartnern in weiten Teilen nicht mehr unterstützt wird und auch sonst viel Skepsis hervorruft. Zudem ist sie der Ansicht, dass sich in vielen privaten Unternehmungen inzwischen funktionierende interne Meldemechanismen etabliert haben. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat, die Vorlage abzulehnen. Eine Minderheit unterstützt die Vorschläge des Bundesrates und zieht eine klare gesetzliche Regelung der heutigen Situation vor, in der die Sozialpartner mit der Unsicherheit der gerichtlichen Rechtsprechung im Einzelfall konfrontiert sind.

Revision des Schweizer Rechts zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit

Nach einer Reihe von Anhörungen ist die Kommission auf die Vorlage zur Revision des 12. Kapitels des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht ([IPRG], 18.076 n), mit der in erster Linie die Stärken des bisherigen Systems ausgebaut werden sollen, eingetreten. Die Kommission ist wie der Bundesrat der Auffassung, dass es weder nötig noch sinnvoll ist, die Bestimmungen der Zivilprozessordung zur Binnenschiedsgerichtsbarkeit und jene des 12. Kapitels des IPRG in einem Gesetz zusammenzuführen. Im Hinblick auf die Detailberatung hat sie die Verwaltung beauftragt, ihr nähere Informationen namentlich zum Konsumenten- und zum Arbeitnehmerschutz und zur Sportgerichtsbarkeit vorzulegen.

Stalking soll ins Strafgesetzbuch

Anders als der Bundesrat ist die Kommission der Ansicht, dass das als «Stalking» bezeichnete Verhalten von den bestehenden Straftatbeständen des Strafgesetzbuches nicht ausreichend erfasst wird. Sie hat deshalb an einer früheren Sitzung die Verwaltung mit der Erstellung eines Aussprachepapiers beauftragt und dieses an ihrer Sitzung zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran hat sich die Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung für eine Kommissionsinitiative (19.433) ausgesprochen, welche die Tatbestände der Drohung (Art. 180 StGB) und Nötigung (Art. 181 StGB) dahingehend ergänzen möchte, dass Verhaltensweisen wie Auflauern, mehrmaliges Belästigen oder Nachstellen künftig im Strafgesetzbuch explizit genannt werden. Die entsprechende Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs bedarf noch der Zustimmung der Schwesterkommission.

Mietrecht

Die Kommission hat ohne Gegenantrag die Kommissionsmotion 18.4101 «Revision der Regeln der Mietzinsgestaltung bei Wohn- und Geschäftsräumen» der Rechtskommission des Ständerates (RK-S) angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, die heute geltenden gesetzlichen Grundlagen der Mietzinsgestaltung bei Wohn- und Geschäftsräumen einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und dem Parlament einen ausgewogenen Entwurf für eine diesbezügliche Änderung des Obligationenrechts in den Titeln über die Miete und Pacht zu unterbreiten. Das Ziel soll sein, die Regeln an die heutigen Gegebenheiten anzupassen, zu vereinfachen und damit eine Verbesserung für Mietende und für Vermietende zu ermöglichen. Gleichzeitig beantragt die Kommission ihrem Rat mit 12 zu 11 Stimmen anlässlich der zweiten Vorprüfung, an ihrem Beschluss, den parlamentarischen Initiativen 17.515, 17.514 und 17.491 Folge zu geben, festzuhalten. Eine Minderheit beantragt, dem Beschluss der RK-S zu folgen und den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.

Die Kommission tagte am 2./3. Mai 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) in Bern.