Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats begrüsst den Entwurf des Bundesrates zu einem neuen Geldspielgesetz (15.069) und beantragt ihrem Rat einstimmig, auf das Geschäft einzutreten.  Sie hat den Entwurf ausführlich beraten und folgt den Vorschlägen des Bundesrates in den wesentlichen Punkten.

​Sie verzichtet wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf die Einführung einer Abgabe zur Bekämpfung der Spielsucht (mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung) sowie auf die Schaffung einer eidgenössischen Kommission zu Fragen zum exzessiven Geldspiel (mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Einer Minderheit der Kommission erscheint diese jedoch für die Durchsetzung der Präventionsanliegen als unerlässlich.

Die Kommission weicht vom Entwurf des Bundesrates nur in einzelnen Fragen ab. Sie hat sich ausführlich mit der Frage der Gewinnspiele zur Verkaufsförderung befasst, wie sie beispielsweise die Medien oder die Detailhändler durchführen. Solche Gewinnspiele sind gemäss dem Entwurf des Bundesrates vom Geltungsbereich des Geldspielgesetzes ausgenommen, wenn die Veranstalter eine Gratisteilnahme zu gleichen Bedingungen gewährleisten. Die Kommission hat sich im Gegensatz zum Bundesrat entschieden, auf die Voraussetzung der Gratisteilnahme zu verzichten, wenn die Teilnehmenden keine Einsätze leisten, mit welchen die Veranstalterin oder mit ihr verbundene Dritte das Spiel finanzieren oder einen Ertrag erwirtschaften. Die Kommission hat mit 7 zu 6 Stimmen den Antrag einer Minderheit der Kommission abgelehnt, welche jegliche Gewinnspiele zur Verkaufsförderung verbieten wollte, sofern damit ein Gewinn erwirtschaftet werden kann.

Weiter hat die Kommission einer stärkeren Entlastung der Spielbanken mit einer Konzession B zugestimmt. So soll der Bundesrat den Abgabesatz statt um einen Drittel sogar bis zu drei Viertel reduzieren können, falls der Bruttospielertrag solcher Spielbanken weniger als 5 Millionen Franken pro Jahr beträgt. Von dieser Bevorzugung würden vor allem Casinos mit starkem saisonalen Tourismus profitieren. Diesen Casinos soll es überdies ermöglicht werden, auf den Betrieb des Tischspielbereichs ausserhalb der touristischen Saison während maximal 270 Tagen zu verzichten.  Auch wurde ein Antrag einstimmig unterstützt, der es ermöglicht, dass solche Spielbanken den Betrieb ihres Kameraüberwachungssystems an eine andere Schweizer Spielbank auslagern können, womit eine grössere Wirtschaftlichkeit ermöglicht werden soll.

Anders als der Bundesrat möchte die Kommission jedoch nicht sämtliche Spielgewinne in Zukunft von der Steuerpflicht befreien. Nach dem Willen der Kommission soll die Steuerbefreiung lediglich die Gewinne aus Spielbankenspielen umfassen sowie die Gewinne aus Grossspielen (automatisiert oder interkantonal oder online durchgeführte Lotterien, Sportwetten oder Geschicklichkeitsspiele), die unter einer Million Franken liegen (mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung). Eine Minderheit der Kommission möchte am geltenden System der Besteuerung festhalten. Kritisch ist die Kommission zudem gegenüber der zunehmenden Tendenz, im Nebenstrafrecht Fahrlässigkeitsdelikte zu etablieren, weshalb sie die entsprechenden Vorschläge des Bundesrates ablehnt (mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung).

 

Ausdehnung der Rechte der Geschädigten beim Militärstrafprozess

Die Kommission ist ohne Abweichungen den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt und hat die Vorlage des Nationalrates zur Parlamentarischen Initiative (10.417) „Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der Geschädigten" einstimmig angenommen.

 

Die Kommission hat am 21. April 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Fabio Abate (FDP, TI) in Bern getagt.

 

 

Bern, 22. April 2016 Parlamentsdienste