Mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, die Verjährungsrechtsvorlage (13.100) nicht abzuschreiben. Sie ist im Gegensatz zu ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission überzeugt, dass die Revision auch nach der Gründung des Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) weiter erforderlich ist.

​Die Kommission hat den Stiftungsrat des EFA angehört und intensive Diskussionen zum Verjährungsrecht geführt. Sie ist der Ansicht, dass die Verjährungsrechtsrevision nicht auf durch Asbest verursachte Spätschäden reduziert werden darf. Ziel müsse vielmehr eine verjährungsrechtliche Lösung für sämtliche Personenschäden mit langer Latenzzeit sein. Nur so sei es möglich, auch zukünftigen Risiken Rechnung zu tragen und das Problem von Schäden, die erst nach Ablauf der Verjährung auftreten, nachhaltig zu lösen. Der Entwurf des Bundesrates enthalte diesbezüglich Verbesserungen, über die zwischen den Räten bereits Einigkeit besteht. Diese Fortschritte sollen nicht durch die Abschreibung der Vorlage wieder verworfen werden.

Die Kommission will mittels des revidierten Verjährungsrechts Rechtssicherheit schaffen. Die Unsicherheit im Bereich der Verjährung, welche aufgrund der Rechtsprechung des EGMR unter dem geltenden Recht bestehe, schrecke potenzielle Geldgeber der Stiftung EFA ab und sei für den Wirtschaftsstandort Schweiz schädlich. Die Kommission sieht bei einem Fortbestehen der aktuellen Rechtslage die Stiftung für Asbestopfer in Gefahr. Sie will durch eine klare rechtliche Regelung die erforderlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Fortbestehen der Stiftung EFA schaffen.

Es ist in den Augen der Kommission wichtig, der Kritik des EGMR am Verjährungsrecht der Schweiz im Rahmen der laufenden Revision Rechnung zu tragen. Die Kritik des EGMR betreffe den Zugang zum Gericht, welcher den Opfern verwehrt bleibt, wenn die Verjährung ihrer Forderung eintritt, bevor sie vom Schaden Kenntnis haben. Die Kommission gibt zu bedenken, dass derartige Fallkonstellationen nicht ausschliesslich durch asbestbedingte Spätschäden verursacht werden können. Die Kritik des EGMR beschränke sich nicht auf Asbestfälle und werde folglich durch die Stiftung EFA nicht ausgeräumt. Ausserdem weist die Kommission darauf hin, dass durch die Stiftung EFA nicht sämtliche durch Asbest verursachten Spätschäden erfasst sind. Sie will das EGMR-Urteil im Rahmen der Verjährungsrechtsrevision umsetzen und dadurch zukünftige Prozesse und Verurteilungen verhindern.
Mangels Zustimmung der Kommission zur Abschreibung geht das Geschäft zur Fortsetzung der Differenzbereinigung zurück in die Rechtskommission des Nationalrates.

Richterlöhne: Die Kommission unterstützt die Vorlage aus dem Nationalrat

Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage aus dem Nationalrat eingetreten, welche die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.400 bezweckt. Diese verlangt ausserordentliche individuelle Anpassungen der Löhne der ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes sowie der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Die Kommission ist ebenfalls der Auffassung, dass die derzeit bestehenden Lohnunterschiede zwischen gewissen unlängst gewählten jungen Richterinnen und Richtern und ihren Kolleginnen und Kollegen, die seit langem im Amt sind, rasch behoben werden sollten. Mit 8 zu 4 Stimmen hat sie einen Antrag abgelehnt, wonach ein Einheitslohn eingeführt werden sollte. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, das Lohnmodell des Nationalrates anzunehmen, das drei von Alter und Erfahrung abhängige Stufen vorsieht.

Zustimmung zu Änderungen im internationalen Konkursrecht

Die Kommission hat dem Entwurf des Bundesrates zur Anpassung des Internationalen Privatrechts betreffend Konkurs und Nachlassvertrag in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme mit einer Enthaltung zugestimmt (17.038 s Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht. 11. Kapitel: Konkurs und Nachlassvertrag). Mit der Vorlage soll das Verfahren der Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und die Stellung der Gläubiger der schweizerischen Niederlassung einer ausländischen insolventen Gesellschaft verbessert werden.

GRECO: vierter Evaluationsbericht zur Schweiz

Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Bericht der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) zur Prävention von Korruption bei Mitgliedern von Parlamenten, Gerichten und Staatsanwaltschaften. Nach einer Präsentation des Berichts und einer Anhörung des Bundesgerichtspräsidenten Ulrich Meyer hat sich die Kommission mit den Empfehlungen der GRECO befasst. Sie nimmt die von der GRECO angesprochenen Punkte zur Kenntnis, ist aber der Auffassung, dass das Schweizer System gut funktioniert und den institutionellen Besonderheiten des Landes entspricht.

Vernetzung der Betreibungsregister

Die Kommission hat einstimmig beschlossen, der parlamentarischen Initiative Hess Erich (16.405) «Vernetzung sämtlicher Betreibungsregister»; keine Folge zu geben. Sie will den Bericht des Bundesrates zum Postulat Candinas (12.3957) «Dem Schuldnertourismus einen Riegel schieben»; abwarten bevor sie das weitere Vorgehen betreffend die Vernetzung der Betreibungsregister festlegt.

Erste Aussprache zur Selbstbestimmungsinitiative und zur Konzernverantwortungsinitiative

Die Kommission hat sich in einer ersten Aussprache mit zwei Volksinitiativen befasst, die vom Bundesrat ohne Gegenentwurf zur Ablehnung empfohlen werden ( 17.046 s Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative). Volksinitiative und 17.060 s Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt. Volksinitiative). Sie hat entschieden, zu beiden Initiativen neben den Initiativkomitees noch zusätzlich Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft anzuhören.

Die Kommission hat ihre Sitzung vom 26. und 27. Oktober 2017 in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Locarno am Wohnort des Präsidenten abgehalten und wurde vom Tessiner Staatsratspräsidenten Manuele Bertoli und dem Staatskanzler Arnoldo Coduri zum Nachtessen empfangen.