Nach ihrem einstimmigen Eintreten auf die Vorlage des Bundesrates bezüglich Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten (23.057) hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) die Detailberatung zum bundesrätlichen Entwurf geführt und diesen in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.

Mit der Vorlage möchte der Bundesrat durch gezielte Änderungen im Zivilgesetzbuch und dem internationalen Privatrecht künftig noch besser gegen Minderjährigenheiraten vorgehen können. Die Kommission unterstützt die Vorschläge des Bundesrates in der Vorlage grossmehrheitlich.

Insbesondere begrüsst die Kommission, dass Ehen neu bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners von einem Gericht als ungültig erklärt werden können. Nach geltender Rechtslage werden Ehen mit der Erreichung der Volljährigkeit des minderjährig verheirateten Ehepartners geheilt. Auch die generelle Nichtanerkennung von in- und ausländischen Heiraten mit Minderjährigen unter sechzehn Jahren stösst bei der Kommission auf Zustimmung.

Zusätzlich zu den vom Bundesrat beantragten Änderungen hat sich die Kommission zudem für eine gesetzliche Änderung im Strafgesetzbuch ausgesprochen: Durch eine Spezifizierung in Artikel 181StGB sollen sich Zwangsheiraten künftig unabhängig davon, ob es sich dabei um zivile oder religiöse Zwangsheiraten handelt, strafrechtlich ahnden lassen. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2024 im Ständerat behandelt.

Strafverfolgung: Bericht zur Fr​​age der Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft

Die Kommission hat sich mit dem Bericht des Bundesrates vom 11. Oktober 2023 in Erfüllung des Postulats Jositsch 19.3570 zur Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft befasst und dabei auch eine Vertretung der Strafrechtskommission der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren angehört. Sie teilt die Schlussfolgerung des Berichts, wonach sich das heutige System in seinen Grundzügen bewährt hat und begrüsst es, dass der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage in Aussicht stellt, welche punktuelle Anpassungen vorschlagen wird.

Kommunale und kantonale Soli​​daritätsbeiträge sollen ganz den Opfern zugutekommen

Die Kommission hat einstimmig einer Kommissionsinitiative ihrer Schwesterkommission zugestimmt, welche verlangt, dass Solidaritätsbeiträge, welche Gemeinden oder Kantone freiwillig an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ausrichten, nicht zu einer Reduktion von anderen finanziellen Sozialleistungen führen (23.472). Die nationalrätliche Kommission wird jetzt eine entsprechende Ergänzung des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (AFZFG) ausarbeiten.

Digitalisierung im J​ustizbereich

Die Kommission hat mit der Eintretensdebatte zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (23.022) begonnen und beschlossen, dass sie vor ihrem Entscheid über das Eintreten weitere Anhörungen durchführen und dazu Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaft sowie der Justizbehörden einladen will.

Die Kommission hat am 30. Januar 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Jositsch (S, ZH) in Bern getagt.