Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise beraten und dieses in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 1 Stimmen angenommen (23.073). Der damit verbundene Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID wurde mit 8 zu 1 Stimmen angenommen. Die Änderungsvorschläge der Kommission am Entwurf, welcher bereits vom Nationalrat beraten worden ist, betreffen hauptsächlich den Datenschutz, die Cybersicherheit und den Ausstellungsprozess digitaler Nachweise durch den Bund sowie potenziell durch Privatanbieter.

Unter anderem spricht die Kommission sich dafür aus, dass der Gesichtsbildabgleich bei der Erstellung einer E-ID vor Ort auch maschinell erfolgen können soll sowie dass der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur nicht veröffentlicht werden darf, wenn dadurch die Datensicherheit oder Rechte Dritter gefährdet würden. Zudem sollen öffentliche Stellen die E-ID in jedem Fall als Identifizierungsmöglichkeit und somit als Alternative zu analogen Ausweisen annehmen. Darüber hinaus hat sich die Kommission auch mit der Aufbewahrung und Vorweisung der E-ID befasst. Sie legt in diesem Rahmen grossen Wert auf die Datensicherheit. Unmittelbar nach der Einführung der E-ID soll deren Aufbewahrung entsprechend ausschliesslich in einer eigens konzipierten «Bundes-Wallet»-Anwendung erfolgen. Dennoch möchte es die Kommission grundsätzlich ermöglichen, dass in Zukunft auch private Anbieterinnen und Anbieter einer «Wallet»-Anwendung für die Aufbewahrung und Vorweisung der E-ID zugelassen werden, allerdings nur, insofern sie strikte vom Bundesrat erlassene Vorschriften erfüllen. Angesichts dieser Arbeiten beantragt die Kommission ihrem Rat ferner einstimmig, die Motion 22.3643 («Für digitale Identitätsausweise») abzulehnen, da das Bundesgesetz die Forderungen der Motion umsetzt. Der Ständerat berät die Vorlage in der Herbstsession 2024.

Digitalisierung in der Justiz

Die Kommission hat die Detailberatung des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (23.022) abgeschlossen und in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 1 Stimmen angenommen. Die Kommission hat einige Änderungen am Beschluss des Nationalrates vorgenommen. Unter anderem spricht sie sich einstimmig dafür aus, dass die Nichterreichbarkeit einer Plattform nicht glaubhaft gemacht werden muss und die Frist in jedem Fall als eingehalten gilt, sofern die betroffenen Benutzerinnen und Benutzer am letzten Tag, an dem eine Frist abläuft, die Eingabe auf Papier vornehmen und die Eingabe auf elektronischem Wege innert einer vom Gericht oder der verfahrensleitenden Behörde angesetzten angemessenen Frist nachholen. Damit soll verhindert werden, dass die Verantwortung für den Nachweis, dass eine Plattform nicht erreichbar ist, bei den Parteien und Anwälten liegt. Zudem möchte die Kommission mit einer gegenüber dem Nationalrat enger gefassten Formulierung klarstellen, dass die Körperschaft als Trägerin der zentralen Plattform weitere Dienstleistungen erbringen können soll; allerdings nur mit engem Bezug zum elektronischen Rechtsverkehr und ohne die freie Wirtschaft zu konkurrenzieren. Weiter beantragt die Kommission einstimmig, den Entwurf dahingehend zu ändern, dass der interne Austausch zwischen den Justizbehörden auch über andere technisch geeignete Lösungen erfolgen kann. Die Vorlage wird in der Herbstsession 2024 im Ständerat beraten.

Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen un​d Fremdplatzierungen

Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen sollen keine finanziellen Nachteile haben, wenn sie von Gemeinden oder Kantonen einen Solidaritätsbeitrag erhalten (23.472). Nachdem bereits der Nationalrat eine entsprechende Vorlage seiner Kommission für Rechtsfragen in der Sommersession einstimmig angenommen hat, beantragt jetzt auch die Kommission des Ständerates ihrem Rat einstimmig, dem Entwurf in der kommenden Herbstsession zuzustimmen.

Weitere Gesch​​äfte

  • Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 9 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung die Ablehnung der Motion 20.3011 («Kinder- und Minderjährigenheiraten nicht tolerieren»), da dem Anliegen der Motion in der in der Sommersession 2024 angenommenen Änderung des Zivilgesetzbuches zu Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten (23.057) bereits Rechnung getragen wird.
  • Des Weiteren beantragt die Kommission dem Ständerat mit 9 Stimmen ohne Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion 21.4541 («Wirksame Massnahmen gegen Zwangsverheiratungen») abzulehnen. Angesichts der bereits bestehenden wirksamen kantonalen Massnahmen und der intensiven Zusammenarbeit einzelner Bundesämter mit kantonalen Stellen zur Verhinderung von Zwangsheiraten kommt die Kommission zum Schluss, dass die Anliegen der Motion durch die Bestrebungen der Kantone bereits erfüllt werden.
  • Die Kommission hat die Beratung der Motion 19.3265 («Ressourcen für einen effektiven Kampf gegen den Menschenhandel») wiederaufgenommen, nachdem sie ihre Arbeit sistiert hatte, um die Veröffentlichung des Nationalen Aktionsplans (NAP) gegen Menschenhandel für die Jahre 2023 bis 2027 abzuwarten. Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat die Ablehnung der Motion, da die Kapazitäten der Kantone zur Bekämpfung von Menschenhandel gemäss des NAP und den Erwägungen der Kommission ausreichen.
  • Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Caroni 20.4399 («Für ein modernes Bundesgerichtsgesetz»), ohne diesem besondere Folge zu geben, da der Ständerat bereits eine Motion mit derselben Stossrichtung (24.3023) angenommen hat. Zudem hat sie Kenntnis genommen vom Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 20. September 2022 über Planung und Aufbau der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts (BStGer). Die GPK empfehlen der Kommission, die Rechtsgrundlagen für die Organisation des BStGer dahingehend anzupassen, dass als zweite Instanz ein unabhängiges Berufungsgericht oder ein unabhängiges Berufungs- und Rechtsmittelgericht geschaffen wird. Da die Kommission das Anliegen nachvollziehen kann, hat sie beschlossen, die Situation an einer ihrer nächsten Sitzungen eingehend zu prüfen und dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
  • Die Kommission hat Anhörungen zur Vorlage des Bundesrates zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (24.046) durchgeführt. Sie hat Vertretungen der Kantone, der Meldestelle für Geldwäscherei MROS, der Wissenschaft, des Schweizerischen Anwaltsverbands, des Schweizerischen Notarenverbands, sowie von economiesuisse, Swiss Banking und EXPERTsuisse angehört. Sie wird voraussichtlich an ihrer nächsten Sitzung über das Eintreten auf die Vorlage entscheiden.

Die Kommission hat am 27./28. Juni 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Jositsch (S, ZH) in Bern getagt.