Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat mit 5 zu 4 Stimmen beschlossen, ihrem Rat einen Entwurf zur Verankerung der Unverjährbarkeit von Mord im Strafgesetzbuch zu unterbreiten. Diese Vorlage geht auf eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen (19.300) zurück, zu der im ersten Halbjahr 2024 eine Vernehmlassung durchgeführt wurde.

Die Kommission hat den Ergebnisbericht zur Kenntnis genommen und sich den Argumenten, die für eine Unverjährbarkeit dieses Verbrechens sprechen, insgesamt angeschlossen. Entsprechend überweist sie die Vorlage unverändert ihrem Rat und dem Bundesrat zur Stellungnahme. Je nach Inkrafttreten dieser möglichen Gesetzesänderung würden Morde, die nach dem 1. Januar 1995 begangen wurden, künftig nicht mehr verjähren. Für Verbrechen, die vor diesem Datum begangen wurden, wäre die Änderung jedoch nicht rückwirkend anwendbar. Eine Kommissionsminderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Beratung im Ständerat wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 stattfinden. Gleichzeitig hat die Kommission beschlossen, die Beratung der Motion 23.4009 von Mike Egger, die in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat angenommen wurde, vorerst auszusetzen. Diese Motion sieht eine Ausweitung der Unverjährbarkeit von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen vor. Die Kommission möchte diese Thematik vertieft prüfen, sobald die Stellungnahme des Bundesrates zur Standesinitiative vorliegt.

Stärkung des Dispositivs zur Geldwäschereibekämpfung: Neues Transparenzregister wird unterstützt

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung auf die Vorlage des Bundesrates über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (24.046) eingetreten ist, hat sie sich nun mit 7 zu 4 Stimmen definitiv für deren Teilung ausgesprochen und über das weitere Vorgehen betreffend die beiden Entwürfe befunden. Mit 7 zu 4 Stimmen hat sich die Kommission dafür entschieden, den neuen Entwurf 2, der die Massnahmen betreffend die Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater enthält, in der Kommission zu überarbeiten. Sie verfolgt dabei das Ziel, ausschliesslich die Kernrisiken risikobehafteter Tätigkeiten dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen. Sie hat die Verwaltung beauftragt, ihr einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Den Entwurf 1, in dem die Grundlagen für ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen geschaffen werden, will die Kommission zügig beraten. So hat sie die Detailberatung bereits begonnen und wird sie voraussichtlich an ihrer nächsten Sitzung abschliessen, mit dem Ziel, den Entwurf 1 in der Wintersession im Ständerat zu beraten.

Beratung zum Foltergütergesetz abgeschlossen

Die Kommission hat die Detailberatung zum Foltergütergesetz (23.066) abgeschlossen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 1 Stimme angenommen. Sie folgt dabei mit einer Ausnahme dem Nationalrat. Die Kommission beantragt ihrem Rat, für Arzneimittel das bestehende Bewilligungsverfahren beizubehalten und diese Güter somit nicht dem neuen Foltergütergesetz zu unterstellen (6 zu 5 Stimmen). Eine Minderheit lehnt diesen Antrag ab und unterstützt den Vorschlag des Bundesrates. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Wintersession 2024 vom Ständerat beraten.

Kommission will Landesverweisung von Ausländern, die zu Hass aufrufen

Die Kommission beschliesst mit 3 zu 3 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten die Zustimmung zur parlamentarischen Initiative ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission 24.401 («Hassrede in den Katalog der Landesverweisung aufnehmen»). Ausländer, die sich wegen «Hassrede» im Sinne von Art. 261bis StGB strafbar machen, sollen obligatorisch des Landes verwiesen werden (Art. 66a StGB). Nun hat die Kommission des Nationalrats den Auftrag, eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

Baumängel

Die Kommission hat die Differenzbereinigung zur Revision des Gewährleistungsrechts bei Baumängeln (22.066) vorgenommen. Sie beantragt ihrem Rat mit einer Ausnahme, sich den Beschlüssen des Nationalrates anzuschliessen. So hat sie sich 9 zu 2 Stimmen dagegen ausgesprochen, das Nachbesserungsrecht auch auf Bauten auszuweiten, an denen kurz vor dem Kauf noch Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden. Mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten hält sie auch daran fest, dass sich das Nachbesserungsrecht ausschliesslich auf Grundstücke beziehen soll, die noch zu errichten sind oder die weniger als ein Jahr vor dem Verkauf errichtet wurden. Die Kommission folgt dem Nationalrat insbesondere darin, dass die fünfjährige Verjährungsfrist nicht zu Lasten des Käufers abgeändert werden kann. Sie beantragt ihrem Rat, diesen Grundsatz des teilzwingenden Charakters der Verjährungsfrist konsequenterweise auch in Art. 371 Abs. 3 OR zu verankern.

Weitere Beschlüsse

  • Die Kommission begrüsst die Vorlage des Bundesrates zur Erleichterung des Einsatzes elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen (24.035), mit der ihre Motion «Modernere grenzüberschreitende Zivilprozesse» umgesetzt wird (20.4266). Sie ist deshalb ohne Gegenstimme auf einen entsprechenden Entwurf eingetreten und hat ihn in der Gesamtabstimmung ohne Änderungen mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Vorlage wird in der Wintersession 2024 vom Ständerat beraten.
  • Die Kommission beantragt mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung die Ablehnung der Motion Pfister 22.4544 («Versteckte Quersubventionierung beim Automobilleasing. Fehlende Kostentransparenz»). Eine Minderheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion.
  • Mit 6 zu 3 Stimmen hat die Kommission den sechs Initiativen (21.513, 21.514, 21.515, 21.516, 21.522, 21.527), welche die Bestrafung von Aufrufen zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts verlangen, ein zweites Mal ihre Unterstützung versagt. Im Gegensatz zur Mehrheit des Nationalrates und zur zuständigen Nationalratskommission ist die RK-S der Ansicht, dass das Geschlecht nicht in die Liste der Gründe, welche die Strafnorm gegen Diskriminierung vorsieht, aufgenommen werden soll. Die Minderheit wird sich in der Wintersession im Ständerat für die Initiativen starkmachen.
  • Mit 6 zu 4 Stimmen hat die Kommission dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission nicht zugestimmt, der parlamentarischen Initiative 22.478 Steinemann («Die Polizei vor Racheanzeigen und rechtlichen Schikanen schützen») Folge zu geben. Die RK-S ist sich zwar der Problematik bewusst, sie bezweifelt jedoch, dass der Gesetzgeber auf Bundesebene tätig werden muss. Das Geschäft geht nun zurück an die RK-N.

Die Kommission hat am 7./8. Oktober 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Jositsch (S, ZH) in Bern getagt.