Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates tritt einstimmig auf die Vorlage zur Reform der Altersvorsorge ein. Zudem beschloss sie, erst Ende Jahr über die Anpassung der Mietzinsmaxima für Bezüger von Ergänzungsleistungen weiter zu beraten.

​Angesichts des von allen Seiten unbestrittenen Handlungsbedarfs für die Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der Sozialwerke, trat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates einstimmig auf die Reform der Altersvorsorge 2020 (14.088 s) ein. Sie begann in einer ersten Lesung die Detailberatung, was bedeutet, dass vorläufig alle Beschlüsse provisorischer Natur sind. Die Kommission will die Beratung an ihrer Sitzung vom 17./18./19. August 2016 abschliessen, damit dieses Geschäft bereit für die Herbstsession 2016 ist.

 

Anpassung der Mietzinsmaxima in der EL vertagt

Der Nationalrat war im Herbst 2015 oppositionslos auf das Geschäft ELG. Anrechenbare Mietzinsmaxima (14.098 n) eingetreten. Mit 97 zu 87 Stimmen lehnte er es ab, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, um die Anpassung der Mietzinsmaxima in die anstehende grosse Reform der Ergänzungsleistungen (EL-Reform) zu integrieren. Die Kommission muss deshalb jetzt die Detailberatung durchführen. Nach intensiver Diskussion beschloss sie mit 13 zu 12 Stimmen, damit bis Ende Jahr zuzuwarten. Die Mehrheit will die Anpassung der Mietzinsmaxima, welche den Bund und die Kantone rund 136 Millionen Franken kosten würde, innerhalb der EL-Reform und in Abwägung aller finanziellen Konsequenzen beraten. Sie erwartet, dass die Botschaft des Bundesrates zur EL-Reform bis Ende 2016 vorliegen wird. Die Minderheit der Kommission wies darauf hin, dass die Mietzinsmaxima in der EL seit 2001 nicht mehr angepasst worden seien und das Anliegen deshalb dringend sei.

 

Weitere Geschäfte

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission der Pa.Iv. Herzog (Joder). Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex (14.468 n) Folge gegeben. Im Interesse einer guten ambulanten Versorgung will die Kommission eine Vielfalt von Spitex-Angeboten fördern und zum Beispiel näher prüfen, ob die Mehrwertsteuerpflicht für gemeinnützige und gewinnorientierte Spitex-Unternehmen vereinheitlicht werden soll. In einem nächsten Schritt wird die Schwesterkommission des Ständerates zur Initiative Stellung nehmen.

Einstimmig beschloss die Kommission den Erlassentwurf zur Pa. Iv. Verlängerung von Art. 55a KVG (16.401 n), mit der die geltende Regelung für die Beschränkung der Ärztezulassung auf drei Jahre befristet verlängert wird. Der Erlassentwurf in Form eines dringlichen Bundesgesetzes geht zusammen mit dem Bericht an den Nationalrat und den Bundesrat zur Stellungnahme.

Die Kommission prüfte drei Initiativen vor, die den Kantonen die Schaffung einer öffentlichen Einheitskasse ermöglichen wollen. Sie kam zum Schluss, dass es keinen Handlungsbedarf für einen Systemwechsel gebe, nachdem Volk und Stände die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse" (13.079) im September 2014 abgelehnt hatten. Sie beantragt, den folgenden Initiativen keine Folge zu geben: der Pa.Iv Fraktion G. Föderalistische Lösung bei der Anwendung des KVG (14.475 n) mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen und den beiden Standesinitiativen 13.300 s Kt.Iv. Jura. Für eine soziale Einheitskrankenkasse und 15.308 s Kt.Iv. Genf. Änderung des Krankenversicherungsgesetzes von 18. März 1994 jeweils mit 18 zu 7 Stimmen.

 

Die Kommission tagte am 24./25./26. Februar 2016 in Bern unter dem Vorsitz von Ignazio Cassis (FDP-Liberale, Tessin) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

 

Bern, 26. Februar 2016 Parlamentsdienste