Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) unterstützt drei parlamentarische Initiativen, die verlangen, dass die Kantonsregierungen und der Bundesrat die Tarife im Gesundheitswesen weder genehmigen noch festlegen sollen. 

​Die Kommission hat die drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen zur Wiederherstellung des Tariffriedens vorgeprüft und ihnen mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Mit den Vorstössen der Fraktion RL (15.402 n), von Nationalrat Lorenz Hess (15.404 n) und Nationalrätin Verena Herzog (15.406 n) soll erreicht werden, dass die Kantonsregierungen und der Bundesrat keine Tarifverträge, Tarifstrukturen und Preise mehr genehmigen oder festsetzen. Der Mehrheit der Kommission geht es vor allem darum, die Mehrfachrolle der Kantone im Gesundheitswesen einzuschränken. Wenn sich die Tarifpartner nicht einig werden, sollen spezialisierte Schiedsgerichte entscheiden, die von den Tarifpartnern selber eingesetzt werden. Dies ermögliche es, die bisher teilweise sehr langwierigen Verfahren zu beschleunigen. Die Entscheide der Schiedsgerichte sollen ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden können. Die Minderheit der Kommission lehnt einen solchen Systemwechsel ab und weist darauf hin, dass gerade die laufenden Verhandlungen um den Ärztetarif Tarmed zeigten, wie heftig die Interessenkonflikte zwischen Tarifpartner sein könnten. In einem nächsten Schritt wird die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates zu den Initiativen Stellung nehmen.

Mit 15 zu 9 Stimmen gab die Kommission der Pa.Iv. Bulliard. Pflegende Angehörige sollen in jedem Fall von anerkannter Hilfslosigkeit ein Anrecht auf Betreuungsgutschriften haben (15.424 n) Folge. Ein solch gezieltes Schliessen der Lücken für pflegende Angehörige würde schätzungsweise 1 Million Franken pro Jahr kosten.

Mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, der Pa.Iv. Ruiz Rebecca. Erhöhung der Familienzulagen (15.405 n) keine Folge zu geben.
Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass die Kosten einer Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um je 50 Franken (zusätzlich 763 Millionen Franken) nicht gerechtfertigt seien, da die Entlastung der Familien nur geringfügige Auswirkungen auf deren Lebensstandard hätte. Es sei zudem Sache der Kantone, die Mindestsätze für Familienzulagen nach Bedarf anzupassen. Eine Minderheit unterstützt das Anliegen von Nationalrätin Ruiz, da Familien in bescheidenen Verhältnissen auf höhere Familienzulagen angewiesen seien.

Einstimmig beantragt die Kommission, der Kt. Iv. TG. Ergänzung von Artikel 25a KVG betreffend die Pflegefinanzierung (14.317 s) keine Folge zu geben. Mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss sie, stattdessen ein Kommissionspostulat einzureichen. Der Bundesrat soll aufzeigen, wie die Kostensteigerung der Pflegeleistungen gleichermassen durch die Krankenversicherer, die pflegebedürftigen Personen und die öffentliche Hand mitfinanziert werden und die Beiträge der Krankenversicherung an die Pflegekosten regelmässig der Teuerung angepasst werden können.

Einen wesentlichen Teil der Sitzung widmete die Kommission erneut der Beratung der Altersvorsorge 2020. Reform (14.088 s). Die Arbeiten kommen wie geplant voran, damit das Geschäft in der Herbstsession beraten werden kann. Da sich die Kommission nach wie vor in der ersten Lesung der Vorlage befindet, sind alle Beschlüsse provisorischer Natur. Sie wird die Öffentlichkeit nach Abschluss der zweiten Lesung über ihre Anträge informieren.

 

Die Kommission tagte am 12. und 13. Mai in Bern unter dem Vorsitz von Ignazio Cassis (FDP-Liberale, Tessin) und Thomas de Courten (SVP, BL) sowie teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

 

Bern, 13. Mai 2016 Parlamentsdienste