Heute werden Leistungen im ambulanten Bereich vollständig von den Versicherern, also über Prämien, finanziert. Leistungen im stationären Bereich werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und zu höchstens 45 Prozent von den Versicherern bezahlt. Diese Regelung kann direkt und indirekt zu verschiedenen Fehlanreizen führen, die dem Ziel einer günstigen und guten Behandlung entgegenstehen. Mit ihrem Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) will die SGK-NR die Finanzierung der ambulant und der stationär erbrachten Leistungen vereinheitlichen. Neu sollen die Krankenkassen alle ambulanten und stationären Behandlungen - mit Ausnahme der Langzeitpflege - vergüten. An die Kosten, die ihnen nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt der Versicherten verbleiben, sollen die Kantone einen Beitrag von mindestens 25,5 Prozent leisten. Dieser Prozentsatz, der im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015 rund 7,5 Milliarden Franken entsprochen hätte, wird so festgelegt, dass die Umstellung auf die einheitliche Finanzierung für die Kantone und die Versicherer insgesamt kostenneutral ausfällt.
Die SGK-NR schickt den Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht bis am
15. September 2018 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können über die folgenden Internetseiten abgerufen werden:
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#PK oder
https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk