Mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen trat die Kommission auf die
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (19.021 n) ein, mit der die Voraussetzungen für befristete und streng reglementierte wissenschaftliche Studien über den Cannabiskonsum zu Genusszwecken geschaffen werden sollen. Die Kommission war sich einig, es sei ein gesundheitspolitisches Problem, wenn rund 200'000 Menschen regelmässig illegal Cannabis konsumierten, dessen Qualität zudem keiner Kontrolle unterliege. Die Mehrheit kam zum Schluss, es sei nötig, neue Wege in der Cannabispolitik zu prüfen. In den Studien gehe es darum herauszufinden, wie sich der Konsum, das Suchtverhalten und die Gesundheit der Konsumierenden veränderten, wenn das Cannabis kontrolliert abgegeben werde. Dabei stünden die Schadensminderung und der Schutz der Gesundheit im Zentrum. Die Minderheit kritisierte, die Studien hätten nicht die Drogenabstinenz zum Ziel, sondern kämen einem ersten Schritt hin zu einer Liberalisierung gleich. Die Kommission wird nach der Sommersession im Detail über die gesetzlichen Vorgaben für die Studien beraten.
Eine halbe Milliarde Franken für Ausbildung von mehr Pflegepersonal
Die Kommission schloss die Beratungen über ihren indirekten Gegenentwurf zur Pflegeinitiative ab, den sie in einem nächsten Schritt zur Vernehmlassung unterbreiten wird. Sie nahm den Vorentwurf
«Für eine Stärkung der Pflege – für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» (Pa. Iv. 19.401), der ein Gesetz und drei Bundesbeschlüsse umfasst, mit 17 zu 8 Stimmen an. Der Gegenentwurf sieht eine Ausbildungsoffensive und mehr Kompetenzen für das Pflegefachpersonal vor. In Sachen Ausbildung sollen die Kantone den Spitälern, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen vorgeben, wie viele Ausbildungsplätze diese für Pflegefachpersonen der höheren Fachschulen (HF) und der Fachhochschulen (FH) bereitstellen. Im Gegenzug sollen sich Bund und Kantone insbesondere an den ungedeckten Ausbildungskosten dieser Leistungserbringer beteiligen und die Ausbildungslöhne der angehenden Pflegefachleute HF und FH aufbessern. Die Kommission nahm die vertieften Kostenschätzungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Ausbildungsoffensive den Bund verteilt über acht Jahre 502 Millionen Franken kosten dürfte. Ein Minderheitsantrag, der die individuellen Ausbildungsbeiträge auf angehendes Pflegepersonal mit Familienpflichten beschränken will, würde die Gesamtkosten auf rund 401 Millionen Franken senken. Ein anderer Minderheitsantrag, der keine individuellen Ausbildungsbeiträge vorsieht, würde die Kosten auf rund 301 Millionen Franken reduzieren. Um dem Bund angesichts der Kosten eine gezieltere Steuerung zu ermöglichen, ergänzte die Kommission ihren Vorentwurf mit einem Passus, wonach der Bund seine Beiträge an die Kantone abstufen kann, je nachdem wie zweckmässig deren Massnahmen ausgestaltet sind. Die Vernehmlassung über den Vorentwurf soll Mitte Mai eröffnet werden.
Weitere Geschäfte
Mit 18 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, dem Beschluss des Ständerates, nicht auf die Vorlage
«Stärkung der Selbstverantwortung im KVG» (15.468) einzutreten, zuzustimmen. Sie schliesst sich dem Ständerat an, der argumentierte, dass die Vorlage die Selbstverantwortung nicht stärken, sondern eher noch schwächen könnte. Dies, weil die Versicherten tendenziell risikoscheu seien und eine tiefe Franchise dem Risiko einer mehrjährigen Bindung an eine hohe Franchise vorziehen könnten. Zudem sei die Zahl jener Versicherten, welche die Franchise in opportunistischer Weise vorübergehend wechselten, sehr gering. Die Kommission nahm aber zur Kenntnis, dass sich der Bundesrat bereit erklärt hat, die Frage einer obligatorischen mehrjährigen Vertragsdauer für besondere Versicherungsformen in einigen Jahren erneut zu überprüfen. Sie deponierte den Wunsch, dass der Bundesrat diese Überprüfung so rasch wie möglich an die Hand nimmt.
Mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, das Abkommen mit Kosovo über soziale Sicherheit zu genehmigen
(18.086 s). Anders als der Ständerat will sie das Abkommen nicht dem fakultativen Referendum unterstellen (16 zu 7 bei 1 Enthaltung). Eine Minderheit will in diesem Punkt der kleinen Kammer folgen.
Die Kommission will, dass kostendämpfende Apothekerleistungen mit der Zustimmung der Tarifpartner auch ohne Abgabe von Medikamenten über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden können. Mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie dem Nationalrat die entsprechende Motion
(18.4079 s) anzunehmen.
Der Bundesrat soll prüfen, wie schweizweit eine optimale stationäre Versorgung aufgrund von längerfristigen Szenarien sichergestellt werden kann. Ohne Gegenstimme beschloss die Kommission ein entsprechendes Postulat. Im Gegenzug hat Nationalrat Christian Lohr seine parlamentarische Initiative
«Langfristig bezahlbare Krankenversicherung. Wirksame Kostensenkungs- und Effizienzmassnahmen basieren auf verlässlichen Modellen und Zukunftsszenarien» (18.477 n) zurückgezogen.
Mit 16 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen gibt die SGK-NR der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Sylvia Flückiger
«Stärkung der Palliative Care. Entlastung der stationären Strukturen durch Gleichstellung von Hospizen mit Geburtshäusern» (18.437 n) Folge.
Mit 20 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission, der
Pa.Iv. Kuprecht. Stärkung der Kantonsautonomie bei den regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG (16.439 s) weiterhin keine Zustimmung zu erteilen.
Die Kommission hat sich schliesslich mit dem Thema der Finanzierung von Vermittlern und Brokern in der beruflichen Vorsorge auseinandergesetzt. Angesichts der bestehenden klaren Regelung auf Verordnungsebene sah sie mehrheitlich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Die Kommission tagte am 2./3. Mai 2019 in Bad Ramsach (BL) unter der Leitung von Thomas de Courten (SVP, BL) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset. Die Sitzung fand traditionsgemäss im Heimatkanton des Kommissionspräsidenten statt.
Die Kommission besuchte die Institution «Dietisberg, Wohnen & Werken», in der Männer betreut werden, die aus dem sozialen Gefüge gefallen sind.