Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) will Familien finanziell unterstützen, die sich für die Adoption eines Kindes entschieden haben. Sie schlägt einen Adoptionsurlaub vor, den sich die Eltern aufteilen können.

​Nachdem der Nationalrat im Frühjahr die Abschreibung abgelehnt hatte, behandelte die Kommission erneut ihre Vorlage, die sie zur Umsetzung der Pa.Iv. Einführung einer Adoptionsentschädigung (13.478; Romano) ausgearbeitet und bereits vernehmlasst hatte. Nach nochmaliger Beurteilung der Situation verabschiedete die Kommission ihren Entwurf unverändert mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung zuhanden des Nationalrates. Sie ist der Meinung, dass die von ihr moderat ausgestaltete Adoptionsentschädigung sowohl aus einer gesellschafts-, wie auch aus einer familienpolitischen Perspektive eine sinnvolle Investition in die Zukunft der betroffenen Familien darstellt. Konkret sieht die Vorlage für erwerbstätige Eltern einen über die Erwerbsersatzordnung finanzierten Adoptionsurlaub von zwei Wochen vor, wenn ein unter 4-jähriges Kind adoptiert wird. Für den Anspruch auf die Entschädigung muss die Erwerbstätigkeit nicht komplett unterbrochen werden, eine Pensumsreduktion von mindestens 20% soll genügen. Die Adoptiveltern können wählen, wer von ihnen den Urlaub bezieht; sie können auch eine Aufteilung vornehmen. Die Kosten betragen gemäss Berechnungen der Verwaltung voraussichtlich weniger als 200'000 Franken pro Jahr. Als nächstes erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme zu dieser Vorlage.

Eine starke Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage nach wie vor grundsätzlich ab und beantragt, nicht darauf einzutreten. Die Adoption stelle einen eigenverantwortlichen Entscheid dar, weshalb es nicht Aufgabe des Staates sei, in diesen Fällen organisatorische Vorkehrungen finanziell zu unterstützen. Zudem knüpfe die Adoption im Unterschied zur Mutterschaft nicht an die Geburt und den Gesundheitsschutz der Mutter an, weshalb ein Vergleich mit der Mutterschaftsentschädigung nicht greife.

Eine andere Minderheit möchte, dass auch Eltern, die Kinder unter 12 Jahren adoptieren, von einem Urlaub profitieren können. Eine weitere Minderheit beantragt die Ausarbeitung eines neuen Modells, das einen entschädigten Adoptionsurlaub von 14 Wochen vorsieht, der auf beide Elternteile je zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll.

Cannabisstudien nur mit strengen Auflagen

Die Kommission führte die Detailberatung zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (19.021) durch. Mit einem Experimentierartikel will sie die Voraussetzung für örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Forschungsstudien über den Cannabiskonsum schaffen. Diese Studien sollen Erkenntnisse über den Einfluss neuer Regelungen auf den Umgang mit Cannabis liefern. In den Grundzügen folgt die Kommission dem Entwurf des Bundesrates. So muss der Kreis der Studienteilnehmenden auf über 18-jährige Cannabiskonsumierende beschränkt werden. Während den Studien sollen die Teilnehmenden eng begleitet werden und die Entwicklung ihres gesundheitlichen Zustandes stetig überwacht werden.

Anders als vom Bundesrat vorgesehen, will die SGK-NR dafür sorgen, dass die Arbeitgebenden beziehungsweise die Schulen über die Teilnahme der Cannabiskonsumenten an einer Studie informiert werden. Eine Minderheit befürchtet, dass dadurch der Kreis der Teilnahmewilligen zu stark eingeschränkt werde und die Studienresultate ihre Aussagekraft verlören. Weitere Minderheiten wollen die Hürden für die Studienbewilligung erhöhen; zudem sollen Studienteilnehmende den Führerschein abgeben müssen.

Für die Kommission hat der Jugendschutz in dieser Frage höchste Priorität. Sie hat die Verwaltung beauftragt, einen Bericht über den Jugendschutz im Bereich des Cannabiskonsums auszuarbeiten. Bis zum Vorliegen des Berichts setzt sie die Gesamtabstimmung zur Vorlage aus.

Weitere Geschäfte

Mit 13 zu 7 Stimmen gab die Kommission der Pa.Iv. Nantermod. Kostenbeteiligung. Möglichkeit eines Gesundheitssparkontos schaffen (18.429) Folge. Die Initiative verlangt, dass es den Versicherten auf Wunsch möglich ist, auf einem Kautionskonto einen Betrag zurückzustellen, um ihre Kostenbeteiligung bei den Gesundheitskosten zu finanzieren. Weiter sei zu prüfen, ob für diesen Sparbetrag eine Steuerbefreiung bis zu einer bestimmten Obergrenze vorgesehen werden soll. Nach Meinung der Kommission ist es sinnvoll, wenn für die Versicherten künftig ein Anreiz besteht, die bei Wahlfranchisen erzielten Prämienrabatte nicht auszugeben, sondern diese Beträge gezielt zu sparen, damit im Krankheitsfall die Kosten von Leistungen auch bezahlt werden können. Als nächstes wird die Schwesterkommission des Ständerates zu dieser Initiative Stellung nehmen.

Alle Gesundheitsfachpersonen, die an Behandlungsprozessen mitwirken, sollen sich dem elektronischen Patientendossier anschliessen. Mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission eine Motion (19.3955), mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, entsprechende Gesetzesänderungen vorzubereiten. Die Kommission gibt damit der Petition «Digitalisierung und Gesundheitswesen» der Jugendsession 2017 (18.2005) Folge.

Die Kommission liess sich zu 5G informieren. Sie unterstreicht, dass die Gesundheit der Bevölkerung zentraler Bestandteil der Diskussion um die Einführung dieser Technologie sein muss. Die SGK wird deshalb die weitere Debatte eng begleiten. Der Bericht einer 2018 von alt Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzten Expertengruppe will die Kommission sorgfältig prüfen. Vertreter des BAFU und des BAKOM haben die Publikation des Berichts im Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2019 in Aussicht gestellt. Auf weitergehende Massnahmen verzichtet die Kommission vorerst. Sie will ihre Arbeiten mit den anderen parlamentarischen Kommissionen koordinieren.

Im Rahmen der Umsetzung der Pa. Iv. Kostentransparenz der Spitäler (Frehner; 15.485) hörte die Kommission Vertretungen der Kantone, der Versicherer und der Spitäler zu Fragen rund um die Datenlieferungen der Spitäler an. Sie erteilte der Verwaltung mehrere Abklärungsaufträge und wird ihre Beratungen an einer späteren Sitzung fortsetzen.

Die Kommission tagte am 4. und 5. Juli 2019 in Bern unter der Leitung von Thomas de Courten (SVP, BL).