Die Versicherungsvermittlertätigkeit soll künftig – namentlich in Sachen Ausbildung und Vergütung der Vermittlerinnen und Vermittler – stärker reglementiert werden. Zudem soll die telefonische Kaltakquise verboten werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) möchte allerdings, dass zwischen Vermittlerinnen und Vermittlern, die direkt von den Versicherern angestellt sind, und jenen, bei denen dies nicht der Fall ist, unterschieden wird.

Die SGK-N beantragt mit 15 zu 10 Stimmen, den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit (21.043) anzunehmen. Mit diesem Gesetz soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, gewisse Regeln, die sich die Versicherer in diesem Bereich selbst gesetzt haben, für verbindlich zu erklären. In der Detailberatung hat sich die Kommission allerdings mit 15 zu 10 Stimmen dafür ausgesprochen, die Ausbildungsverpflichtung und die Vergütungsbegrenzung auf Vermittlerinnen und Vermittler zu beschränken, die nicht mit einem Arbeitsvertrag an den Versicherer gebunden sind. Auf diese Weise möchte sie die Wirtschaftsfreiheit der Versicherer wahren und verhindern, dass die internen Verkaufsabteilungen gegenüber externen Vermittlerinnen und Vermittlern benachteiligt werden. Mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt hat die Kommission hingegen einen Antrag, wonach diese neuen Regeln nur für die obligatorische Krankenversicherung, nicht aber für die Zusatzversicherungen gelten sollten. Ebenfalls abgelehnt wurde mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Antrag, wonach nur die von den Versicherern vereinbarten Sanktionen allgemeinverbindlich erklärt werden sollten. Die Kommission hat überdies mehrere Anträge abgelehnt, die den verbindlichen Charakter dieser Regeln stärken oder die Marketing- und Werbeausgaben begrenzen wollten. Die Vorlage kommt in der Frühjahrssession 2022 in den Nationalrat.

Covid-19: Kommission unterstützt Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten

Die Kommission liess sich zur Frage konsultieren, wie schnell der Bundesrat die Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie aufheben soll. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sie sich für ein Vorgehen in zwei Schritten gemäss der Variante 2 aus, die der Bundesrat am 2. Februar 2022 zur Konsultation unterbreitet hatte. Mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen präzisierte sie dabei, dass die Maskentragpflicht bei sehr hoher Viruszirkulation im öffentlichen Verkehr, in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern zum Schutz der Bevölkerung vorerst beibehalten werden soll.

Mit 15 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission zudem, die Mo. Ständerat (Herzog Eva). Garantie des Grenzverkehrs auch in Pandemiezeiten. Ergänzung des Epidemiengesetzes (21.3698) anzunehmen.

KVG: Massnahmen zur Steuerung der Kosten knapp abgelehnt

In der ersten Runde der Differenzbereinigung zum Kostendämpfungspaket 1b (19.046; Entwurf 1) beantragt die Kommission, keine Bestimmung über Massnahmen zur Steuerung der Kosten (Art. 47c) aufzunehmen. Mit Stichentscheid ihres Präsidenten blieb sie damit nach einem Rückkommen auf der Linie der Beschlüsse von National- und Ständerat. Die Minderheit beantragt, den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates zu ergänzen und insbesondere auch Tarifverträge auf kantonaler Ebene einzubeziehen (siehe auch Medienmitteilung vom 14. Januar 2022).

Gesundheitswesen schneller digitalisieren

Die Kommission hat sich über die digitale Transformation im Gesundheitswesen informieren lassen und will diese vorantreiben. Mit 23 zu 1 Stimmen beschloss sie die Motion «EPD: Praxistauglich gestalten und finanziell sichern». Mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen reichte sie die Motion «Implementierung einer nachhaltigen «Data Literacy»-Strategie in der digitalen Transformation des Gesundheitswesens» ein. Einstimmig nahm die Kommission die Mo. Ständerat (Ettlin Erich). Digitale Transformation im Gesundheitswesen. Rückstand endlich aufholen! (21.3957) an.

Vorentwürfe zum Urlaub im Todesfall eines Elternteils und zur Gewährleistung der Blutversorgung bereit für die Vernehmlassung

Die Kommission hat die Vorentwürfe und die erläuternden Berichte gutgeheissen, welche sie in Umsetzung der Pa. Iv. (Kessler) Weibel. Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter (15.434) und der Pa. Iv. Giezendanner. Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende(16.504) ausarbeiten liess. Die inhaltlichen Entscheide zu den Vorlagen fällte sie bereits Ende 2021, als sie die Vorentwürfe beraten hatte (siehe Medienmitteilung vom 19. November 2021). Die Vernehmlassungen sollen in den nächsten zwei Wochen eröffnet werden.

Weitere Geschäfte

Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, das Abkommen mit Tunesien über soziale Sicherheit (21.058) wie der Ständerat gutzuheissen.

Mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen gab die Kommission der Pa. Iv. Hurni. Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz (20.490) Folge. In einem nächsten Schritt wird die Schwesterkommission des Ständerats dazu Stellung nehmen.

Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission, der Pa. Iv. Hess Erich. Die persönliche Altersvorsorge stärken (20.494) keine Folge zu geben.

Mit 15 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, der Pa. Iv. Aeschi Thomas. Erhebung der Nationalität von stationären Patienten in Schweizer Spitälern (20.495) keine Folge zu geben.

Die Kommission tagte am 3. und 4. Februar 2022 in Bern unter der Leitung von Albert Rösti (SVP, BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.