Die Kommission hat die Behandlung der zweiten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative(25.054) aufgenommen. Sie ist ohne Gegenantrag auf die beiden Entwürfe des Bundesrates eingetreten: den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP, Entwurf 1) sowie den Entwurf für die Revision des Gesundheitsberufegesetzes, mit welcher der Beruf der Pflegeexpertin bzw. des Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing (APN) und die Voraussetzungen für dessen Ausübung definiert werden sollen (Entwurf 2).
Die erste Etappe zur Förderung der Ausbildung im Pflegebereich ist bereits im Juli 2024 in Kraft getreten. Mit der zweiten Etappe sollen die Arbeitsbedingungen verbessert werden mit dem Ziel, das Pflegepersonal im Beruf halten zu können.
An ihrer Sitzung hat die Kommission Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der Sozialpartner, des Pflegepersonals, der Ärzteschaft, der Leistungserbringer und der Versicherer angehört. Die Kommission anerkennt den Handlungsbedarf, ist aber der Ansicht, dass die Finanzierung des neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege eingehender geprüft werden muss. Sie bedauert, dass der Entwurf des Bundesrates keine Vorschläge enthält, wie die Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen finanziert werden sollen. Daher hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, einen runden Tisch mit allen involvierten Akteuren einzuberufen, an dem mehrheitsfähige Lösungen gefunden werden sollen, insbesondere für die Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen. Die Kommission wird die Behandlung des BGAP (Entwurf 1) im vierten Quartal fortsetzen.
Eintreten auf die Vorlage über die Finanzierung der 13. AHV-Rente
Die Kommission hat die Beratung der Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, Entwürfe 2 und 3) aufgenommen und ist mit jeweils 13 zu 12 Stimmen auf die beiden Entwürfe des Bundesrates eingetreten.
Die Modalitäten für die Umsetzung der 13. AHV-Rente hat das Parlament bereits genehmigt. Sie wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt, wodurch der AHV für das Jahr 2026 Mehrkosten von rund 4,2 Milliarden Franken entstehen.
Der Bundesrat schlägt zur Finanzierung dieser Mehrausgaben eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,7 Prozentpunkte vor. Der Ständerat hat sich für ein alternative Finanzierungskonzept ausgesprochen, welches die Schwesterkommission nach langen Beratungen erarbeitet hat. Dieses beinhaltet eine gemischte Finanzierung aus einer MWST-Erhöhung (ein Prozentpunkt in zwei Schritten à 0,5 Prozentpunkte) und einer Erhöhung der Lohnbeiträge (0,4 Prozentpunkte, teilweise ausgeglichen durch die gleichzeitige Senkung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte). Das Konzept des Ständerates beschränkt sich nicht auf die Finanzierung der 13. AHV-Rente, sondern berücksichtigt mit der zweiten MWST-Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte auch eine allfällige Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare. Der Ständerat schlägt ausserdem vor, dass der AHV-Ausgleichsfonds nur noch 80 Prozent der jährlichen Ausgaben decken muss und nicht mehr 100 Prozent wie bislang. Sollte der Fonds unter diese kritische Schwelle sinken, tritt zur Stabilisierung des Fonds eine zweite Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,4 Prozentpunkte in Kraft.
Die SGK-N hat eine erste Diskussion über die verschiedenen Finanzierungskonzepte geführt. Die Kommissionsmehrheit anerkennt den Handlungsbedarf und möchte die finanzielle Stabilität der AHV sicherstellen. Eine Minderheit spricht sich gegen eine punktuelle Anpassung der AHV-Finanzierung aus und befürwortet stattdessen eine grundlegende und nachhaltige Reform. Aus diesem Grund beantragt sie, nicht auf die Entwürfe 2 und 3 einzutreten. Zwei Minderheiten beantragen, die Entwürfe an den Bundesrat zurückzuweisen und diesen zu beauftragen, im Rahmen einer Gesamtschau, die auch Massnahmen auf der Leistungsseite umfasst, eine vollständige Finanzierung der 13. AHV-Rente vorzusehen (Antrag abgelehnt mit 13 zu 12 Stimmen) bzw. zur Finanzierung der Rente andere Einsparmöglichkeiten zu prüfen (Antrag abgelehnt mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen).
Die Kommission wird ihre Beratungen an ihrer Augustsitzung fortsetzen.
Vorlage der Kommission zu einem Cannabisproduktegesetz bereit für die Vernehmlassung
Die Kommission hat den Vorentwurf und den erläuternden Bericht in Umsetzung der pa. Iv. Siegenthaler. Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz (20.473) in die Vernehmlassung verabschiedet. Bereits Mitte Februar hatte die Kommission den Vorentwurf zu einem Cannabisproduktegesetz beraten und in der Gesamtabstimmung gutgeheissen. Mit ihrem Vorentwurf will die Kommission die Cannabispolitik neu ausrichten und dabei den Jugendschutz und die öffentliche Gesundheit ins Zentrum stellen. Erwachsene sollen legal Zugang zu Cannabis erhalten. Anbau, Herstellung und Verkauf sollen klar geregelt werden, ohne den Konsum zu fördern (siehe Medienmitteilung vom 14. Februar 2025). Der erläuternde Bericht wird nun mit den von der Kommission beschlossenen punktuellen Anpassungen finalisiert. Die Vernehmlassung wird Ende August eröffnet. Damit diese Arbeiten fortgesetzt werden können, beantragt die Kommission ihrem Rat ohne Gegenantrag, die Behandlungsfrist der parlamentarischen Initiative erneut um zwei Jahre zu verlängern.
Zulassungsvoraussetzungen für Ärztinnen und Ärzte bei Unterversorgung
Die Kommission hat mit einer Delegation der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) über die Zulassungsvoraussetzungen für Ärztinnen und Ärzte, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein dürfen, diskutiert. Um der Mangellage entgegenzuwirken, führte das Parlament 2023 für bestimmte Bereiche befristete Ausnahmen ein. Bis Ende 2027 dürfen die Kantone bei Unterversorgung auch Ärztinnen und Ärzte, die nicht mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, zur Tätigkeit zulasten der OKP zulassen.
Die Kommission hält fest, dass die allermeisten Kantone von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht haben und deren Verlängerung gewünscht wird. Sie anerkennt grundsätzlich den Handlungsbedarf und hat deshalb die Verwaltung mit einer Auslegeordnung beauftragt. An ihrer Augustsitzung will sie einen konkreten Lösungsvorschlag ausarbeiten.
Weitere Geschäfte
Die Kommission hat die Beratung der Vorlage zur Anpassung der Hinterlassenenrenten (24.078) wiederaufgenommen. Sie hat sich dabei erneut mit der Frage befasst, ob die Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative betreffend die Plafonierung der Ehepaarrenten ausgestaltet werden soll. Um einen informierten Entscheid über die Auswirkungen möglicher Elemente eines Gegenvorschlags treffen zu können, hat sie die Verwaltung mit zusätzlichen Abklärungen beauftragt. Sie wird die Diskussion an ihrer nächsten Sitzung Ende August fortsetzen.
Die Kommission beantragt mit 14 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen die Ablehnung der Mo. Müller Damian «Schlafstörungen als neuer Bestandteil der nationalen NCD-Strategie» (24.4057). Sie anerkennt die Bedeutung der Problematik, ist aber der Ansicht, dass diese bei der künftigen Aktualisierung der nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten berücksichtigt werden kann.
Die Kommission hat vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung ihres Postulats «Auswirkungen von Long Covid» (21.3454) Kenntnis genommen. Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass die Sozialversicherungen die mit der Post-Covid-19-Erkrankung verbundenen Herausforderungen bewältigen können. Da dieses Thema immer noch aktuell ist, beantragt die Kommission im Gegensatz zum Bundesrat mit 13 zu 10 Stimmen, ihre Motion «Wissenschaftliche Begleitung von Long-Covid-Fällen» (21.3453) nicht abzuschreiben.
Die SGK-N liess sich zum Entscheid des Bundesrates, die Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) mit Vorbehalt anzunehmen, informieren. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte sie einen Antrag ab, welcher die Annahme der Änderungen durch den Bundesrat als nicht rechtmässig beurteilen und eine parlamentarische Debatte dazu verlangen wollte. Im Rahmen dieser Diskussionen lehnte es die Kommission zudem mit 14 zu 8 Stimmen ab, der Pet. ABF Schweiz. «Keine Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften» (24.2024) Folge zu geben und selbst eine Vorlage zur Ablehnung der Änderungen der IGV auszuarbeiten.
Die Kommission liess sich zudem den Inhalt des neuen Pandemieabkommens der WHO vorstellen, welches die Weltgesundheitsversammlung diesen Mai verabschiedet hat. Die Kommission wird die Verhandlungen der WHO und die internationale Gesundheitspolitik weiterhin eng begleiten.
Die Kommission liess sich über die Auswirkungen der Sparentscheide von Bundesrat und Parlament auf das EDI und insbesondere auf das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informieren. Sie nahm zur Kenntnis, dass das BAG ab 2026 gewisse Aufgaben nur noch reduziert wahrnehmen kann oder solche wie zur Prävention am Arbeitsplatz und in der Gesundheitsversorgung aufgeben muss.
Die Kommission liess sich das Forschungsprojekt und die Ergebnisse des nationalen Bevölkerungsrates 2025 zum Thema der steigenden Gesundheitskosten präsentieren. Sie schätzt das Engagement der 100 Teilnehmenden des Bevölkerungsrates und nimmt die von ihnen verabschiedeten Vorschläge zur Kenntnis.
Die Kommission tagte am 3. und 4. Juli 2025 in Bern unter der Leitung von Nationalrätin Barbara Gysi (SP, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.