Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) setzt alles daran, dass den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bei den Ergänzungsleistungen rasch Gerechtigkeit widerfährt. Sie verabschiedete einen entsprechenden Erlassentwurf an ihren Rat.

​Damit Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen möglichst raschkeine Einbussen bei den Ergänzungsleistungen (EL) hinnehmen müssen, weil sie eine Solidaritätszahlung erhalten haben, hatte die Kommission an der letzten Sitzung eine Kommissionsinitiative ergriffen (19.476 s). Nach erfolgter Zustimmung der Schwesterkommission hat sie einstimmig einen Erlassentwurf verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Solidaritätsbeiträge bei der Berechnung der EL nicht als Vermögen oder Vermögenserträge gewertet werden. EL-Kürzungen, die in der Vergangenheit aufgrund der Anrechnung des Solidaritätsbeitrages erfolgt sind, sollen aufgehoben und den Betroffenen ein Betrag im Umfang der Kürzung zurückerstattet werden. Nach Wunsch der Kommission soll die Vorlage in der Wintersession nicht nur vom Ständerat, sondern auch vom Nationalrat behandelt und somit noch dieses Jahr verabschiedet werden.

14 Wochen Urlaub für die Betreuung von schwer kranken Kindern

Die Kommission hat das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung (19.027 n) beraten und in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Sie war bereits einstimmig auf die Vorlage eingetreten, da der Handlungsbedarf in diesem wichtigen gesellschaftspolitischen Bereich unbestritten war. In der Detailberatung folgte die Kommission weitestgehend dem Bundesrat bzw. dem Nationalrat. So befürwortet sie etwa bei der Frage der Dauer des kurzzeitigen Urlaubs für die Betreuung von Angehörigen den bundesrätlichen Vorschlag, der dafür höchstens drei Tage pro Ereignis und höchstens zehn Tage pro Jahr vorsieht. Auch bei der Massnahme des maximal 14-wöchigen Betreuungsurlaubs für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern unterstützt die Kommission den Vorschlag des Bundesrates. Die Kosten für die Entschädigung dieses Urlaubs über die EO wurden vom Bundesrat auf 75 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Im Bereich der EL-Gesetzgebung beantragt die Kommission einstimmig, die mit der letzten EL-Reform vom März 2019 eingeführten Mietzinsmaxima anzupassen und einen garantierten Mietzinsbetrag für jene EL-Bezügerinnen und -Bezüger festzulegen, die in Wohngemeinschaften leben. Damit will die Kommission sicherstellen, dass Personen mit Beeinträchtigungen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften wohnen, nicht aus finanziellen Gründen ihre Wohnsituation ändern oder sogar in ein Heim ziehen müssen.

Vereinfachung der Kurzarbeit unbestritten

Die Kommission ist einstimmig auf das Geschäft Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Änderung (19.035 n) eingetreten und hat es ebenfalls einstimmig zuhanden des Rates verabschiedet. Mit der Vorlage soll die Regelung der Kurzarbeit vereinfacht und das AVIG auf die Digitalisierung vorbereitet werden. Diskutiert wurden insbesondere die neuen Kriterien zur Verlängerung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung in Art. 35. Die Kommission ist dabei mit 8 zu 4 Stimmen den Anträgen des Bundesrates gefolgt, da so eine klarere und flexible gesetzliche Grundlage geschaffen werde. Eine Minderheit beantragt, beim geltenden Recht zu bleiben. Neu hinzugefügt wurde mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung eine Bestimmung, die es Kantonen weiterhin erlaubt, die Informationssysteme des Bundes gegen Entschädigung der Kosten mitzubenutzen (Art. 83 Abs. 1ter).

Weitere Geschäfte

Die Kommission nahm die Beratungen der Differenzen zur Vorlage KVG. Zulassung von Leistungserbringern (18.047) auf und wird diese an der nächsten Sitzung von Ende November zu Handen der Wintersession abschliessen.

Einstimmig beantragt die Kommission der Mo. Nationalrat (SGK-NR). Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen (18.3716) zuzustimmen.

Einstimmig beschloss die Kommission ein Postulat, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll aufzuzeigen, welche Anpassungen notwendig sind, damit Personen mit Behinderung Hilfsmittel erhalten, die dem technologischen Fortschritt entsprechen, aber zugleich wirtschaftlich sind. In der Folge beantragt sie, die Motionen 16.3880 (Glättli) und 16.3881 (Golay) «Grössere Autonomie und bessere soziale Integration von Personen mit Behinderung ermöglichen» abzulehnen.

Einstimmig beantragt sie zwei Motionen des Nationalrates zur Annahme, die sicherstellen wollen, dass die Eltern Schuldner der nichtbezahlten Krankenkassenprämien der Kinder bleiben, auch nachdem die Unterhaltspflicht weggefallen ist [17.3323 (NR Heim) und 18.4176 (NR Brand)]. Ausgehend von der Thurgauer Standesinitiative «Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten» (16.312) und der Mo. Nationalrat (SGK-NR). Schwarze Listen. Definition des Notfalls (18.3708) führte die Kommission eine erste Diskussion über einen Vorentwurf durch, mit dem das Vorgehen der Versicherer und Kantone im Falle von säumigen Prämienzahlern verbessert werden soll. Sie beauftragte die Verwaltung mit weiteren Abklärungen und will die Beratungen zu Beginn des Jahres 2020 weiterführen.

Die Kommission tagte am 28. und 29. Oktober 2019 in Unterägeri (Zug) unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset. Die Sitzung fand traditionsgemäss im Heimatkanton des Kommissionspräsidenten statt. Die Kommission und Bundesrat Alain Berset besuchten in Begleitung der Zuger Regierungsräte Martin Pfister und Andreas Hostettler das Zuger Kantonsspital.

Bild: Zuger Zeitung