Die Kommission unterstützt grundsätzlich die in der Bundesratsvorlage beantragten Massnahmen
(21.066) und hat eine ausführliche Diskussion zur Verlängerung von Massnahmen zur Unterstützung der besonders betroffenen Branchen geführt. Sie ist weitestgehend dem Entwurf des Bundesrates gefolgt und hat zusätzlich folgende Beschlüsse gefasst:
Die Geltungsdauer der Beteiligung des Bundes an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung (Art. 11a Abs. 1) soll bis Ende 2022 verlängert werden. Ein entsprechender Antrag wurde mit 9 zu 4 Stimmen angenommen. Die Kommission weist darauf hin, dass ohne diese finanzielle Rückversicherung grosse Anlässe mit langer Vorlaufzeit gar nicht erst durchgeführt würden.
Auch die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenentschädigung (Art. 17) sowie bei der Kurzarbeit (Art. 17b) sollen bis Ende 2022 verlängert werden, da ungewiss ist, wie sich die Situation entwickeln wird. Der Antrag betreffend Arbeitslosenentschädigung wurde mit 7 zu 3 Stimmen gefällt, jener zur Kurzarbeit mit 6 zu 3 bei 1 Enthaltung.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Entschädigung des Erwerbsausfalles (Art. 15) weiterhin auch bei einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit bis Ende 2022 ausgerichtet werden soll; und nicht wie vom Bundesrat beantragt nur noch bei Unterbruch der Erwerbstätigkeit. Sie hat diesen Entscheid mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gefällt.
Verschiedene Minderheiten lehnen Teile der von der Kommission beantragten Verlängerungen ab.
Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen und wird in der Wintersession von beiden Räten behandelt.
Weitere Covid-19-Geschäfte
Mit 8 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission, die
Mo. Nationalrat (SGK-NR). Revision des Epidemiengesetzes bis Ende Juni 2023
(21.3963) abzulehnen. Aus Sicht der Kommission ist unbestritten, dass die gesetzlichen Grundlagen auf verschiedenen Gebieten überarbeitet werden müssen. Diverse Akteure in der Bundesverwaltung, im Parlament oder auch bei den Kantonen seien bereits daran, die Erfahrungen aus der noch laufenden Covid-19-Pandemie umfassend aufzuarbeiten. Dabei müssten nicht nur gesundheitspolitische, sondern insbesondere auch staats- und sozialpolitische Fragen in der ganzen Breite analysiert werden. Deshalb hält die Kommission die Motion mit ihrem engen Fokus für nicht zielführend.
Die Kommission beantragt mit 10 zu 3 Stimmen, die
Mo. Nationalrat (SGK-NR). Wissenschaftliche Begleitung von Long-Covid-Fällen (21.3453) anzunehmen. Bei der Umsetzung der Motion sollen nicht nur die Forschung, sondern auch die Behandlungsangebote berücksichtigt werden. Neben den Langzeitfolgen von Covid-19 soll dabei auch das sich ähnlich äussernde chronische Erschöpfungssyndrom einbezogen werden. Sinngemäss wird so auch das Anliegen einer Petition aufgenommen (21.2012).
Nach eingehender Diskussion beantragt die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen,
vier Standesinitiativen der Kantone Schaffhausen, Aargau, Tessin und Basel-Stadt (20.331, 21.304, 21.307, 21.312) keine Folge zu geben. Diese verlangen, der Bund solle sich an den Ertragsausfällen und Mehrkosten beteiligen, die den Spitälern während der Covid-19-Pandemie insbesondere wegen des Verbots von Wahleingriffen im Frühling 2020 entstanden sind. In der Kommission wurde argumentiert, es sei Aufgabe der Kantone, Spitalkapazitäten zur Bewältigung der Pandemie bereitzustellen, und in einer Krise müssten alle Staatsebenen mithelfen, die Lasten zu tragen. Der Bund habe bisher 80 Prozent der gesamten Pandemiekosten übernommen.
Mit 7 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission, die
Mo. Nationalrat (SGK-NR). Das Gesundheitssystem vorbereiten, um die gefährdetsten Personen zu schützen und überstürzte Massnahmen zu vermeiden (21.3003) abzulehnen, da der Bund bereits entsprechend tätig geworden sei.
Mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, der
Kt. Iv. JU. Preisobergrenze für Hygienemasken und hydroalkoholisches Gel in der ausserordentlichen Lage (20.327) keine Folge zu geben, da sie überholt sei.
Einstimmig beantragt die Kommission, die
Mo. Nationalrat (Feller). Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus. Apotheken sollen serologische Tests durchführen können (20.3249) abzulehnen, da das Anliegen mittlerweile erledigt ist.
Kein Handlungsbedarf bezüglich dem rechtlichen Status von Plattform-Beschäftigten
Die Kommission hat sich eingehend mit dem bundesrätlichen Bericht
«Digitalisierung – Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts (Flexi-Test)» auseinandergesetzt. Nach Anhörung von Vertretungen der Wissenschaft und der Sozialpartner sowie vertiefter Diskussion kam sie zur Auffassung, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Das geltende Recht differenziere im Zusammenspiel mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung genügend klar zwischen Selbstständigen und Unselbstständigen und ermögliche die erforderliche Flexibilität. Bei den wenigen, umstrittenen Fällen gelte es die letztinstanzlichen Urteile abzuwarten.
In der Folge verweigert sie mit 11 zu 1 Stimmen die Zustimmung zur
Pa. Iv. Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen (18.455) und beantragt mit 10 zu 2 Stimmen, die
Mo. Nationalrat (Nantermod). Rechtssicherheit stärken und Vertragsumdeutungen vermeiden (18.3753) abzulehnen. Im Lichte der Erfahrungen während der Covid-19-Krise wird die Kommission die Problematik einer besseren Absicherung von sozial schwachen Selbständigen weiter vertiefen.
Weitere Geschäfte
Mit Stichentscheid ihres Präsidenten gab die Kommission der
Kt. Iv. TI. Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung im Bereich der ambulanten Pflege. Möglichkeit für die Kantone, eine Planung einzuführen (20.336) Folge. Sie unterstützt das Anliegen zunächst einmal im Grundsatz.
Aufgrund des Kostensparpotentials zeigte die Kommission Interesse am Anliegen der
Kt. Iv. FR. Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in Pflegeheimen (20.332). In der Kommission bestanden allerdings Zweifel, ob die pauschale Abrechnung von Medikamentenkosten in Heimen mit dem Risikoausgleich der Krankenversicherungen kompatibel ist. Daher beantragt die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Gleichzeitig beauftragte sie jedoch die Verwaltung, abzuklären, wie eine möglicherweise modifizierte Variante des Freiburger Modells ermöglicht werden könnte.
Ohne Gegenantrag stimmte die Kommission der
Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (19.456) zu. Die Schwesterkommission kann somit eine Vorlage ausarbeiten, um sicherzustellen, dass Wohlfahrtsfonds ihre vorhandenen Mittel im Bereich Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit nicht nur in Notfällen, sondern auch bei der Prävention sinnvoll einsetzen können.
Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt die Kommission die
Pa. Iv. Crottaz. Änderung der gesetzlichen Grundlagen, sodass Swissmedic Dosierungen und Packungen von Arzneimitteln auch dann auf die Spezialitätenliste setzen kann, wenn das Gesuch nicht vom Hersteller stammt (19.508). Sie gibt der Schwesterkommission somit grünes Licht, um das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine Vorlage festzulegen.
Die Kommission beantragt mit 11 zu 1 Stimme die Ablehnung der
Mo. Stark. Marktrückzüge von bewährten und günstigen Arzneimitteln stoppen. Versorgungssicherheit besser berücksichtigen (21.3700).
Die Kommission beantragt mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion «Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz»
(18.093) zuzustimmen.
Die Kommission nahm einen
Zusatzbericht des Bundesamtes für Gesundheit zu den Auswirkungen einer einheitlichen Finanzierung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich (09.528) zur Kenntnis. Sie wird die Detailberatung zu Beginn des kommenden Jahres aufnehmen.
Die Kommission tagte am 10./11. November 2021 in Bern unter dem Vorsitz von Paul Rechsteiner (SP, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.