Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) sieht Handlungsbedarf bei der 2. Säule der Altersvorsorge und ist einstimmig auf die BVG-Revision eingetreten. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung die Detailberatung aufnehmen mit dem Ziel, ihre Beratungen bis zur Sommersession abzuschliessen.

Einstimmig trat die Kommission auf die BVG-Reform (20.089) ein, die der Nationalrat als Erstrat in der Wintersession 2021 beraten hatte. Angesichts der gestiegenen Lebenserwartung und der anhaltend tiefen Zinssätze müsse der Mindestumwandlungssatz auf 6,0 Prozent gesenkt und dieser Schritt mit Kompensationsmassnahmen begleitet werden. Vor der Eintretensdebatte hatte die Kommission Vertretungen der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, des Gewerbes, der Pensionskassen und der Versicherer angehört. Im Hinblick auf die Detailberatung beauftragte sie die Verwaltung, eine vereinfachte berufliche Vorsorge für Teilzeitbeschäftigte mit mehreren Arbeitgebern und für Personen mit einem tiefen Jahreslohn zu prüfen.

Kommission unterstützt Bundesratsstrategie zur Umsetzung der Pflegeinitiative

Die SGK-S begrüsst die Absicht des Bundesrates, die Pflegeinitiative, die am 28. November 2021 vom Stimmvolk angenommen wurde, in zwei Etappen umzusetzen. Die Kommission hält es anders als die SGK-N für eine gute Strategie, in einer ersten Etappe die aus dem Gegenvorschlag stammenden Ideen für eine Ausbildungsoffensive und die direkte Abrechnung umzusetzen, um so ein schnelles Inkrafttreten dieser Bestimmungen zu erreichen.

Sie hat einstimmig beschlossen, die Behandlung der Mo. «Einführung einer ‹nurse to patient ratio› in der Pflege» (19.4053) zu sistieren, da dieses Thema in der zweiten Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative behandelt wird. Im Weiteren beantragt sie, die Mo.«Qualitätssicherung in der Pflege. Qualitätsindikatoren auch in der ambulanten Pflege überwachen» (19.4055 ) abzulehnen, da deren Anliegen in ihren Augen bereits erfüllt ist.

Apothekerinnen und Apotheker sollen eine wichtigere Rolle erhalten

Die Krankenkassen sollen den Apothekern und Apothekerinnen auch Dienstleistungen in der Früherkennung, der Prävention und der Kostendämpfung vergüten. Die Kommission stimmte mit 10 zu 2 Stimmen dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zu, der Pa. Iv. Roth Pasquier. Unverzüglich das Sparpotenzial der von Apothekerinnen und Apothekern erbrachten Leistungen nutzen (20.457) Folge zu geben. Das Anliegen soll ihrer Meinung nach im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 umgesetzt werden. Dabei soll auch eine mögliche Umsetzung des Freiburger Modells der pharmazeutischen Betreuung in Pflegeheimen berücksichtigt werden.

Coronavirus: Lockerungen ermöglichen dank stetiger Prüfung der Massnahmen

Die Kommission liess sich von Bundesrat Berset und den Fachleuten des Bundesamtes für Gesundheit über die aktuelle epidemiologische Situation informieren und einen Ausblick auf die Entwicklung der nächsten Monate geben. Sie begrüsst die Absicht des Bundesrates, die geltenden Massnahmen laufend zu überprüfen und diese aufzuheben, sobald es die Situation zulässt.

Besserer Zugang zu Impfstoffen

Die Kommission nahm die Mo. Nationalrat ((Heim) Barrile). Impfstoffe. Versorgung verbessern, Zulassung vereinfachen (19.3221) mit 7 zu 5 Stimmen an. Dagegen lehnte sie die Mo. Nationalrat ((Heim) Barrile). Versorgungssicherheit bei Impfstoffen (19.4131) mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Dies insbesondere, weil sich die Kommission gegen einen zentralen, staatlichen Einkauf von Impfstoffen ausserhalb von Krisenzeiten aussprach. Keine Folge gab sie der Kt. Iv. AG «Sicherung der Landesversorgung mit essenziellen Wirkstoffen, Medikamenten und medizinischen Produkten» (21.303), da deren Anliegen im Rahmen der Nachbearbeitung der pandemiebedingten Engpässe aufgenommen wird.

Änderung zum Verfahren bei Nichtbezahlen der Prämien auf der Zielgerade

Die Kommission befürwortet die Anpassungen, die der Nationalrat am Entwurf zur Kt. Iv. TG «Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten» (16.312) vorgenommen hatte. Demnach sollen säumige Versicherte nicht in ein alternatives Versicherungsmodell, wie etwa ein Hausarztmodell, eingeteilt werden. Zudem sollen neu die laufenden Kosten für die Prämien über das Betreibungsamt bezahlt werden können, wenn der Lohn gepfändet wird. Die Kommission hat diese Anpassungen ohne Gegenantrag angenommen. Die Vorlage ist damit bereit für die Frühlingssession.

EFAS: Detailberatung aufgenommen

Im Februar 2020 war die Kommission auf die Vorlage «KVG. Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich» (Pa.Iv. 09.528) eingetreten, die ihre Schwesterkommission des Nationalrates ausgearbeitet und der Nationalrat in der Herbstsession 2019 angenommen hatte. Nach Kenntnisnahme des aktualisierten Zusatzberichts zum umfangreichen Vertiefungsbericht des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) nahm die Kommission die Detailberatung auf. Angesichts der Komplexität und grossen Tragweite des tiefgreifenden Reformprojekts beschloss die Kommission, das Geschäft in zwei Lesungen zu beraten. Sie wird nach Abschluss der 2. Lesung über ihre Beschlüsse informieren.

Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt ohne Gegenantrag, die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Auszahlungsmodell für Dienstleistungen von Dritten im Bereich der Invalidenversicherung (21.3452) anzunehmen.

Wie der Nationalrat will Kommission die Mo. Nationalrat (Darbellay). Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen (11.3811) aufrechterhalten.

Die Kommission tagte am 20. und 21. Januar 2022 in Bern unter dem Vorsitz von Erich Ettlin (Die Mitte, OW) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.