Mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt die Kommission den Entscheid ihrer Schwesterkommission, der Pa. Iv. Hurni. Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten (21.453) Folge zu geben. Die SGK-N erhält damit grünes Licht, um eine Vorlage zur Plafonierung der Bezüge für leitende Organe von Krankenkassen in der obligatorischen Krankenversicherung auszuarbeiten. Die Kommission erachtet die wachsenden Entschädigungen in diesem geschützten Markt angesichts der steigenden Krankenkassenprämien als störend. Sie erhofft sich von dieser Beschränkung der Bezüge eine dämpfende Wirkung über den Bereich der obligatorischen Krankenversicherung hinaus.
Hingegen beantragt die Kommission ihrem Rat mit 5 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen, die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Keine überhöhten Entschädigungen für Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung (22.3866) abzulehnen. Diese verlangt, fixe Höchstbeträge von 250 000 Franken pro Jahr für Geschäftsleitungs- respektive 50 000 Franken für Verwaltungsratsmitglieder im Gesetz zu verankern.
Fehlgeburten: Behandlungskosten vollständig übernehmen und gesonderten Urlaub prüfen
Die Kommission will den Bundesrat beauftragen, die Einführung eines bezahlten Urlaubs im Fall einer Fehl- oder Totgeburt zu prüfen. Sie hat einstimmig entschieden, ein entsprechendes Postulat einzureichen. Ab der 23. Schwangerschaftswoche haben Mütter Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung auch im Falle einer Totgeburt. Vor diesem Zeitpunkt werden solche Ereignisse als Arbeitsverhinderungen gemäss Obligationenrecht betrachtet, es gibt jedoch keinen spezifischen Urlaub. Die Kommission ist der Meinung, dass die Auswirkungen solch erschütternder Ereignisse besser berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig beantragt die Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Kt. Iv. TI. Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt (22.308), welche das Anliegen thematisiert hat, keine Folge zu geben. In einem ersten Schritt soll die rechtliche Situation in der Schweiz und im Ausland ausführlich analysiert werden. Die Kommission wird den definitiven Text des Postulats anlässlich der nächsten Sitzung verabschieden.
Die Kommission unterstützt auch weiterhin, dass die Leistungen während einer Schwangerschaft schon vor der 13. Woche von der Kostenbeteiligung befreit werden sollen. Da der Bundesrat bereits eine entsprechende Änderung im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 vorschlägt und damit das Anliegen der Kt. Iv. VD. Erstattung der Behandlungskosten bei Fehlgeburt, Windei oder Eileiterschwangerschaft (22.307) aufnimmt, beantragt die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Kurzarbeitsentschädigung: Mehr Unterstützung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Die Kommission spricht sich einstimmig für die Vorlage des Bundesrates über die Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (23.026) aus. Diese Vorlage sieht vor, das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) dahingehend anzupassen, dass Berufsbildnerinnen und Berufsbildner während des Bezugs von Kurzarbeitsentschädigung die Lernenden weiterhin ausbilden können. Die Kommission hält diese Änderung für sinnvoll und zweckmässig, da so auch bei Kurzarbeit in den Lehrbetrieben eine qualitativ hochstehende Ausbildung gewährleistet werden kann und die finanziellen Auswirkungen gering sind.
Während der Pandemie wurde bereits eine ähnliche Regelung ins Covid-19-Gesetz aufgenommen. Diese läuft jedoch Ende 2023 aus. Mit dieser Vorlage wird eine entsprechende Bestimmung im AVIG verankert.
Weitere Geschäfte
Mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmt die Kommission dem Entscheid der SGK-N zu, der Pa. Iv. Roduit. Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV (21.498) Folge zu geben. Die SGK-N kann nun einen Entwurf ausarbeiten, welcher die Empfehlungen des Berichts «Evaluation der medizinischen Begutachtung in der Invalidenversicherung» bei der Vergabe von monodisziplinären IV-Gutachten im Einigungsverfahren vollständig umsetzt.
Mit 5 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission, der Pa. Iv. Engler. Frühinvalide Bezügerinnen und Bezüger einer ausserordentlichen IV-Rente sollen den Anspruch darauf nicht verlieren, wenn sie den Wohnsitz ins Ausland verlegen(22.491) keine Folge zu geben.
Weiter beantragt sie mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Mo. Nationalrat (Feller). Berechnung der Krankenkassenprämien. Transparenz der zugrunde liegenden Annahmen und Modalitäten sicherstellen (20.4199) abzulehnen.
Die Kommission liess sich über den Stand der Arbeiten zur Revision des Epidemiengesetzes informieren, zu welchem voraussichtlich im Herbst die Vernehmlassung eröffnet wird. Sie empfiehlt dem Bundesrat, im Rahmen der Vorlage die fortlaufende Finanzierung von Programmen und Projekten zur Eindämmung der weltweiten Gesundheitsrisiken vorzusehen.
Die Kommission wurde von der Verwaltung über die aktuelle Situation bei der Arzneimittelversorgung orientiert. Sie hält fest, dass die Entwicklung besorgniserregend ist, und will die Angelegenheit weiterverfolgen.
Die Kommission tagte am 22. Mai 2023 in Bern unter dem Vorsitz von Erich Ettlin (Die Mitte, OW) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin.