Die Kommission hat eine Vertretung der Kantone zu den Pflegeleistungen durch Angehörige im Rahmen der OKP angehört. Sie begrüsst, dass die Kantone, aber auch die Leistungserbringer und die Krankenkassen in Folge des Berichts des Bundesrates vom Oktober 2025 Massnahmen ergriffen haben. Die Kommission sieht aber angesichts des Wachstums der Pflegeleistungen und der schwierigen Einordnung dieser speziellen Leistung in den Rahmen der Krankenpflegeversicherung weiterhin Handlungsbedarf auf Bundesebene. Sie hat deshalb zwei Motionen verabschiedet, welche die in der Wintersession überwiesene Mo. Rechsteiner Thomas. «Pflege durch Angehörige verbindlich regeln» (23.4281) ergänzen sollen. Die Motion «Die von pflegenden Angehörigen erbrachten Grundpflegeleistungen definieren und Vergütung durch die OKP klären» (26.3012) zielt darauf ab, grundsätzliche Fragen zu regeln und tiefere OKP-Beiträge einzuführen. Die zweite Motion«Pflege durch Angehörige: Qualitätssicherung und stärkere Planungsbefugnisse im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Spitex-Organisationen» (26.3013) fokussiert auf die Rolle der Kantone. Die SGK-S will sie verpflichten, Qualitätskriterien bei der Zulassung von Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen, zu berücksichtigen und ihnen gleichzeitig ermöglichen, die Zulassung auf einen oder mehrere Leistungserbringer pro Region zu beschränken. Die SGK-S hat die beiden Motionen einstimmig eingereicht.
Arbeitslosenentschädigung für Arbeitnehmende in arbeitgeberähnlicher Stellung: Angepasster Antrag der Kommission
Mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die Kommission die angepasste Vorlage in Umsetzung der pa. Iv. Silberschmidt «Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein» (20.406) zuhanden ihres Rates verabschiedet. Damit soll die Absicherung von arbeitgeberähnlichen Personen und deren Ehegatten in der Arbeitslosenversicherung verbessert werden. Mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen bevorzugt die SGK-S dabei den Alternativvorschlag aus der von ihr in Auftrag gegebenen Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) vom 5. November 2025 gegenüber ihrem ursprünglichen Antrag gemäss Variante des Nationalrates. Neu sollen für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung für den Bezug von Arbeitslosenentschädigung unterschiedliche Voraussetzungen gelten, je nachdem ob sich der Betrieb in Liquidation befindet oder nicht. Die Kommission hat das Modell der RFA jedoch in einigen Punkten angepasst. So soll für arbeitgeberähnliche Personen wie in der Variante des Nationalrates eine zusätzliche Wartefrist von 20 Tagen gelten. Um den Vollzug zu vereinfachen, beträgt das Taggeld zudem, wie bei allen anderen versicherten Personen, 70 Prozent oder, falls Unterhaltspflichten für Kinder bestehen, 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Zum Auftakt der Beratungen hat sich die Kommission vertieft mit Umsetzungs- und Missbrauchsfragen zu dieser neuen Lösung auseinandergesetzt und dazu Vertretungen der Kantone, der Durchführungsstellen sowie der Betreibungs- und Konkursbeamten angehört. Die Vorlage ist nun bereit für die Frühjahrssession.
Erste Beschlüsse zur Revision des Epidemiengesetzes
Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung mit 10 zu 2 Stimmen auf die Teilrevision des Epidemiengesetzes (25.069) eingetreten war, hat sie nun eine Rückweisung an den Bundesrat mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt und die Detailberatung aufgenommen. Die SGK-S hat dabei den Mitbericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) zur Kenntnis genommen. Sie begrüsst, dass der Bundesrat einen Grossteil der Empfehlungen aus der umfangreichen Inspektion der GPK zur Covid-19-Pandemie umgesetzt hat. Sie verweist auch auf die bereits verabschiedete Vorlage in Umsetzung der pa. Iv. SPK-N «Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern» (20.437), welche den Einbezug des Parlamentes in Krisensituationen stärkt.
Die Kommission hat die Grundsätze des Epidemiengesetzes und das optimierte Lagemodell beraten und verschiedene Präzisierungen vorgenommen. Unter anderem beantragt sie einstimmig, in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b explizit festzuschreiben, dass Massnahmen von Bund und Kantonen auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausgerichtet werden sollen. Weiter sollen die Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr durch einen Krankheitserreger oder die Schwere, Häufigkeit und Infektionssterblichkeit für die Feststellung einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit «deutlich» erhöht sein müssen (Art. 5a Abs. 1, mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung). Ohne Gegenantrag möchte die SGK-S zudem die Lesbarkeit von Artikel 6 Buchstabe b verbessern und explizit festhalten, dass der Bundesrat für die Anordnung der besonderen Lage feststellen muss, dass eine von der WHO ausgerufene gesundheitliche Notlage auch für die Schweiz gilt. Mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung resp. einstimmig sollen zudem Vorbereitungen für die Ausrichtung von Finanzhilfen an Unternehmen sowie der Einbezug der Sozialpartner und von direkt betroffenen Branchen in die Bestimmung zur Anordnung von Massnahmen aufgenommen werden (Art. 6c, neue Abs. 3 und 4).
Die Kommission hat die Verwaltung mit vertieften Abklärungen zum Thema Impfobligatorium beauftragt und wird ihre Beratungen an einer nächsten Sitzung fortsetzen.
Fortsetzung der Beratung der AHV-Vorlagen
Die Kommission hat die Beratung der Differenzen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, Entwürfe 2 und 3) fortgesetzt. Sie hat sich die Auswirkungen der befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer gemäss Nationalrat auf die AHV und die Unternehmen erläutern lassen. Sie hat zum Konzept des Ständerats, das auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Lohnbeiträge setzt, weitere Prüfaufträge verabschiedet. Sie wird die Beratung an der nächsten Sitzung fortführen.
Die Kommission hat sich ebenso mit den umfassenden Abklärungen der Verwaltung zur Änderung des AHVG zur Anpassung der Hinterlassenenrenten (24.078) befasst. Im Hinblick auf die nächste Sitzung hat sie die Verwaltung beauftragt, weitere mögliche Varianten zu einer Anpassung von zivilstandsabhängigen Elementen in der AHV auszuarbeiten. Ebenso möchte sie eine Alternative zur Übergangsrente bei Verwitwung prüfen. Statt einer auf drei Jahre befristeten Rente mit Härtefalllösung mittels Ergänzungsleistungen soll eine bedarfsgerechte Hinterlassenenrente analysiert werden für Personen, die über 50 Jahre alt sind und keine unter 25-jährigen Kinder mehr haben, wenn der andere Elternteil stirbt.
Weitere Geschäfte
Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen, am ursprünglichen Text der Mo. SGK-S «Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen» (25.3424) festzuhalten. Folglich soll der Bundesrat das Anliegen der Motion nicht zwingend unabhängig von der Reform AHV 2030 umsetzen, wie vom Nationalrat bevorzugt.
Die Kommission hat die Behandlung der Mo. SGK-N «Temporärbranche nicht weiter von der Schlechtwetterentschädigung ausschliessen» (25.3429) aufgenommen und die Verwaltung mit Abklärungen beauftragt. Basierend darauf wird sie ihre Beratung im nächsten Quartal fortsetzen.
Mit 7 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission, die Mo. Fraktion RL «KVG. Ermöglichung von freiwilligen qualitätsabhängigen Spitaltarifen» (23.4003) abzulehnen. In den Tarifen ist die notwendige Qualität bereits berücksichtigt.
Die Kommission beantragt mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Kt. Iv. JU «Die skandalöse Entwicklung der Medikamentenpreise stoppen» (19.320) abzuschreiben. Sie anerkennt, dass die Kostendämpfung im Bereich der Medikamente eine ständige Herausforderung bleibt. Im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets wurden aber mittlerweile wesentliche Massnahmen beschlossen, allen voran die Mengenrabatte auf umsatzstarke Medikamente.
Die Mo. Müller Damian «Kollaps verhindern. Die Teuerung ist in allen Tarif- und Entschädigungssystemen des Gesundheitswesens angemessen zu berücksichtigen» (24.3081) ist zurückgezogen. Die Kommission stellt fest, dass die relativ hohe Inflation in den zwei Jahren vor Einreichung der Motion zu einer Erhöhung der Basispreise der Spitäler geführt hat und sich die Preise seither stabilisiert haben.
Die Kommission hat sich mit den Verantwortlichen des SECO über die technischen Probleme bei der Einführung des neuen digitalen Auszahlungssystems der Arbeitslosenversicherung ausgetauscht. Für die Kommission ist es unerlässlich, die Kommunikation zu intensivieren, um die Probleme dieses komplexen Systems sowie die getroffenen Massnahmen transparent darzulegen. Ebenso weist sie darauf hin, dass selbst wenn die rechtlichen Fristen eingehalten werden, jede Verzögerung der üblichen Auszahlung bedeutend für die Betroffenen ist.
Die Kommission tagte am 26. und 27. Januar 2026 in Bern unter der Leitung von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.