Die Kommission setzte ihre Beratungen zum Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2025-28 fort. Bereits an ihrer Juni-Sitzung sprach sie sich mit 15 zu 8 Stimmen für dessen Erhöhung von 25.8 auf 29.8 Milliarden Franken aus. An der heutigen Sitzung erörterte die SiK-N nun verschiedene Möglichkeiten zur Kompensation dieser Mehrausgaben. Mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltungen und mit Stichentscheid der Präsidentin sprach sich die Kommission schliesslich dafür aus, keine Kompensation vorzusehen, sondern einen temporären Armeefonds zu schaffen. Dieser Fonds soll aus Tresoreriedarlehen gespiesen werden, die auf 10 Milliarden Franken beschränkt, bis längstens 2035 gewährt und bis 2045 aus dem ordentlichen Budget der Armee (1 % BIP) zurückbezahlt werden müssen. Als weitere Quellen für den Fonds kommen Mittel aus dem ordentlichen Armeebudget durch unterjährige Kreditverschiebungen sowie aus ordentlichen Einnahmen wie Erlöse aus dem Verkauf von Armeematerial, der Ausserdienststellung von Systemen und aus Immobilienverkäufen oder eigene Einsparungen der Armee hinzu. Entsprechend unterlag das alternative Kompensationskonzept, das vorsah, die für Rüstungsinvestitionen benötigten zusätzlichen Mittel wie folgt zu kompensieren bzw. zu finanzieren: 1. durch Mehreinnahmen von der Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer; 2. durch die Effizienzsteigerung der Gruppe Verteidigung und der Armasuisse, 3, bei der Internationalen Zusammenarbeit und 4. beim Personalaufwand über alle Departemente, ausgenommen der Gruppe Verteidigung und der Armasuisse. Aufgrund des knappen Entscheides zugunsten des temporären Armeefonds wurde in der Gesamtabstimmung der Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee schliesslich mit 8 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Gemäss Parlamentsgesetz kommt dieser Entscheid einem Nichteintreten gleich (Art. 74 Abs. 5). Trotzdem wird die Kommission ihrem Rat beantragen, die zwei Konzepte (siehe Beilage) zu beraten, sollte der Rat Eintreten beschliessen.
Die SiK-N setzte auch die Beratung zum Bundesbeschluss über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee fort. Sie befürwortete bereits in der Juni-Sitzung, dass die Verteidigungsfähigkeit der Armee unter Berücksichtigung eines hybriden Konfliktumfelds gestärkt wird. An der heutigen Sitzung wurden nun zahlreiche Anträge für Ergänzungen und Präzisierungen zusätzlicher Eckwerte beraten. Mit 21 zu 4 Stimmen sprach sich die Kommission dafür aus, die Eckwerte um den Wirkungsraum «Weltraum» zu erweitern, da diesem immer grössere militärische Bedeutung zukommt. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die SiK-N überdies, dass die Wirksamkeit und der Schutz von Informations- und Kommunikationssystemen stark ausgebaut werden. Zahlreiche weitere Anträge wurden abgelehnt und dazu verschiedene Minderheitsanträge eingereicht. Entsprechend stimmte die SiK-N dem Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 7 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu.
Mit diesen Beschlüssen schloss die SiK-N ihre Beratungen ab. Die Armeebotschaft 2024 wird in der Herbstsession im Nationalrat behandelt.
Flugpassagierdatengesetz: Beratung aufgenommen
Die SiK-N beantragt einstimmig, auf das Flugpassagierdatengesetz (FPG; 23.079) einzutreten. Die Kommission begrüsst, dass mit dem FPG ein Beitrag zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität geleistet und der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt werden kann. Das neue Gesetz regelt die Bekanntgabe von Flugpassagierdaten durch Fluggesellschaften an die Behörden und erlaubt es, in der Schweiz ein nationales PNR-System (Passenger Name Records) einzurichten. Entsprechend unterstreicht die Kommission, dass die Schweiz ohne ein eigenes PNR-System zu einer Sicherheitslücke in Europa werden könnte und auch wirtschafts-, verkehrs- und aussenpolitisch beträchtliche Nachteile erleiden würde. Verschiedene Mitglieder kritisieren indes, dass den individuellen Grundrechten zu wenig Achtung geschenkt wird, erachten die neuen Überwachungsmechanismen als intransparent und bemängeln eine Vorratshaltung ohne Terrorismusverdacht. Ein Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat wurde mit 22 zu 3 Stimmen abgelehnt. Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde überdies ein Antrag abgelehnt, der die Verwaltung beauftragen wollte, einen Konzeptantrag für eine Vorlage ohne Vorratsdatenspeicherung auszuarbeiten. Die Kommission hörte vor ihrem Entscheid interessierte Kreise an und wird die Detailberatung zum FPG im 4. Quartal 2024 durchführen. Dabei werden insbesondere Fragen des Datenschutzes, der Wahrung der Persönlichkeitsrechte und die Umsetzungskosten im Vordergrund stehen sowie inwieweit spezifisch schweizerische Lösungen («Swiss Finish») sinnvoll sind.
Meldepflicht für Strafverfahren gegen minderjährige Personen wegen terroristischer Straftat
Angesichts der zunehmenden Radikalisierung von Minderjährigen hat die SiK-N einstimmig eine Kommissionmotion (24.3819) eingereicht, mit der eine Meldepflicht an den Bund geschaffen werden soll, wenn kantonale Behörden gegen eine minderjährige Person ein Strafverfahren wegen einer terroristischen Straftat eröffnen. Mit der Einführung dieser Meldepflicht für kantonale Behörden möchte die Kommission sicherstellen, dass die zuständigen Bundesbehörden einen vollständigen Überblick über Terrordelikte erhalten und so die Terrorismusbekämpfung schweizweit weiter gestärkt wird. Im Vorfeld liess sich die Kommission über die aktuelle Terrorbedrohung informieren.
Im Rahmen der Sitzung liess sich die SiK-N zudem über die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine informieren.
Die Kommission hat am 12. und 13. August 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP, ZH) und teils in Anwesenheit der Chefin des VBS, Bundespräsidentin Viola Amherd, und des Vorstehers des EJPD, Bundesrat Beat Jans, in Bern getagt.