Einstimmig entschied die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) einen Brief an den Bundesrat zu richten, in dem sie für die Führung des neuen Kompetenzzentrums «Cyber» Weisungsbefugnisse – und nicht lediglich die Ausübung von Koordinationsaufgaben – fordert. Zudem verlangt sie als Sofortmassnahmen unverzügliche personelle und finanzielle Ressourcen, u.a. zum Ausbau der Melde- und Analysestelle zur Informationssicherung (MELANI) sowie zur Verbesserung der Cyber-Resilienz von kritischen Infrastrukturen.

​Die Kommission begrüsst grundsätzlich die vom Bundesrat im Juli 2018 getroffenen Entscheide zur Intensivierung der Anstrengungen zur Prävention und Bekämpfung von Cyber-Risiken. So beurteilt sie die Schaffung des Bundesratsausschusses für Fragen der Cyber-Sicherheit mit den Vorstehenden des EFD, VBS und EJPD als richtig. Ebenso stellt sie sich hinter den Aufbau des Kompetenzzentrums «Cyber» im EFD unter der Führung einer/s «Mrs./Mr. Cyber», da dadurch auf den Kompetenzen von MELANI aufgebaut werden kann. Kritisch beurteilt sie hingegen, dass die Führung des neuen Kompetenzzentrums nicht mit Weisungsbefugnissen ausgestattet werden soll. Ebenso wurde aus ihrer Sicht verpasst, Sofortmassnahmen und finanzielle und personelle Ressourcen zu beschliessen. Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Cyber-Bedrohungslage könne es sich die Schweiz aber nicht leisten, diese Arbeiten zu verschleppen.

In ihrem Brief fordert die Kommission deswegen neben der Weisungsbefugnis für die Führung des neuen Kompetenzzentrums als Sofortmassnahmen auch unverzüglich personelle und finanzielle Ressourcen für den Ausbau von MELANI, u.a. zur Erweiterung der Dienstleistungen für KMUs, für die Verbesserung der Cyber-Resilienz von kritischen Infrastrukturen, den Ausbau der Fähigkeiten zur Beurteilung und Darstellung der Cyber-Bedrohungslage sowie für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Cyber-Risiken.

Umsetzung Weiterentwicklung der Armee und Orientierungstage für Frauen

Die Kommission nahm einen Zwischenbericht zur Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) zur Kenntnis und sie wurde zu verschiedenen Verordnungsentwürfen in Folge der Armeereform konsultiert. Die Kommission begrüsst, dass die WEA Anfang 2018 gut gestartet ist und weitgehend positive Reaktionen ausgelöst hat. Sie unterstützt die Stossrichtung der Arbeiten und stellt sich weiterhin hinter eine zügige Umsetzung der Reform. Eingehend diskutiert wurden insbesondere Fragen der Alimentierung der Armeebestände.

Die Kommission hörte zudem eine Vertretung der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) zur Frage der Armee-Orientierungstage für Frauen an. Die Plenarversammlung der RK MZF hatte im Mai 2018 entschieden, auf die Einführung eines obligatorischen Orientierungstages für Frauen zu verzichten – dieser bedürfte einer Verfassungsänderung – und stattdessen die Option weiterzuverfolgen, die alle Kantone verpflichten soll, nicht stellungspflichtige Schweizerinnen zu einem freiwilligen Orientierungstag einzuladen. Dies würde Änderungen des Obligationenrechts und Erwerbsersatzgesetzes nach sich ziehen. Nach Kenntnisnahme der Informationen empfiehlt die Kommission in einer Konsultativabstimmung mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Arbeiten nicht weiterzuverfolgen, insbesondere, da ihr der Aufwand im Verhältnis zum erhofften Nutzen als unverhältnismässig gross erscheint.

Weitere Geschäfte

Mit 16 zu 7 Stimmen beantragt die SiK-N dem Nationalrat, vom Bericht des Bundesrates zur Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes Kenntnis zu nehmen (17.074). Eine Minderheit beantragt, den Bericht an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, nach zweijähriger Tätigkeit die Zweckmässigkeit des Systems zur Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes zu evaluieren und die Vor- und Nachteile einer von der Bundesverwaltung unabhängigen Aufsichtsbehörde aufzuzeigen.

Mit 13 zu 9 Stimmen beantragt sie, der Petition 17.2019 «Die Islamisten-Bewegungen in der Schweiz verbieten!» keine Folge zu geben. Eine Minderheit befürwortet die Petition und verlangt die Ausarbeitung eines Kommissionsvorstosses in deren Sinne.

Einstimmig beantragt die Kommission schliesslich, der Petition 18.2001 «Für ein öffentliches Verzeichnis der Mitglieder von Scientology» keine Folge zu geben.

Die Kommission hat am 20./21. August 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) und in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, sowie Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF, in Bern.

Über ihre Beschlüsse zur Anpassung der Kriegsmaterialverordnung hat die Kommission bereits gestern informiert (siehe Medienmitteilung).