Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) ortet an der Landesgrenze weiterhin Sicherheitsprobleme und beantragt, das Grenzwachtkorps (GWK) um 44 Stellen aufzustocken. Diesen Entscheid fällte sie im Rahmen der Behandlung der Standesinitiativen des Kantons Graubünden (17.318) und des Kantons Wallis (18.307), denen sie Folge gegeben hat.

​Den Entscheid, im Voranschlag 2019 und im Finanzplan 2020-22 das Globalbudget der Zollverwaltung um 44 Vollzeitstellen zugunsten des GWK zu erhöhen, fällte die SiK-N mit 15 zu 8 Stimmen. Ihren Antrag wird sie der Finanzkommission des Nationalrates stellen. Für die Mehrheit besteht angesichts der Sicherheitsprobleme in den Grenzgebieten, namentlich wegen der grenzüberschreitenden Kriminalität, der irregulären Migration und des zunehmenden Grenzverkehrs, weiterhin Handlungsbedarf. Mit diesen 44 neuen Stellen soll die vom Bundesrat selbst anfangs 2016 festgestellte Lücke geschlossen werden. Vertiefter diskutiert wurde auch, ob zu diesem Zweck die vom Parlament beschlossene Plafonierung des Bestandes des Bundespersonals heraufzusetzen sei. Die Kommission lehnte dabei einen Antrag auf Erhöhung dieses Plafonds um 100 Vollzeitstellen ab, und zwar mit 17 zu 6 Stimmen. Die Mehrheit vertritt die Auffassung, eine Abweichung vom Stellenplanfond von 35'000 Bundesangestellten würde ein unerwünschtes Präjudiz für weitere Abweichungen schaffen. Um den Plafond einzuhalten, müsse der Bundesrat deshalb die 44 neuen Stellen für das GWK durch interne, departementsübergreifende Umlagerungen kompensieren. Die Minderheit weist darauf hin, dass die seit mehreren Jahren erfolglos beantragte Verstärkung des GWK jeweils insbesondere am Stellenplafond gescheitert sei. Deshalb brauche es nun diese ausdrückliche Abweichung, zudem würde eine ledigliche Umlagerung von Stellen das gute Funktionieren der Verwaltung gefährden. Vereinzelt wurde auch gefordert, dass vor einer Aufstockung der Stellenplafond rückgängig zu machen sei. Schliesslich müssten auch die Kantone in der Pflicht genommen werden, ihre Polizeikräfte zu verstärken.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die SiK-N die Stossrichtung der Standesinitiativen 17.318 (Graubünden) und 18.307 (Wallis). Aufgrund des unsicheren Ausgangs der Budgetdebatte und um den politischen Druck aufrecht zu erhalten, beschloss die Kommission mit jeweils 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung diesen Standesinitiativen Folge zu geben. Dabei wurde mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass der Ständerat in der Herbstsession 2018 diesen Standesinitiativen ebenfalls Folge gegeben hatte. Vereinzelte Mitglieder vertraten indes die Auffassung, durch diese Beschlüsse der SiK-N würde die Lage an der Grenze dramatisiert. Ein Antrag auf Sistierung der beiden Standesinitiativen bis nach der Budgetberatung wurde mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Einigkeit herrschte indes, die Beratung der Standesinitiative 15.301 des Kantons Basel-Landschaft, die sich bereits in der 2. Phase befindet, erst im 1. Quartal 2019 zu behandeln.

Informationssicherheitsgesetz

Bei der zweiten Beratung ist die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrates für ein Informationssicherheitsgesetz (17.028 / ISG) eingetreten. Mit 17 zu 9 Stimmen hat die Kommission aber beschlossen, die Beratung zu sistieren und das VBS zu beauftragen, ihr bis Mitte Juni 2019 aufzuzeigen wie die Vorlage verbessert werden kann. Dazu hat sie dem VBS verschiedene Kriterien vorgegeben. So soll das ISG namentlich auf die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) abgestimmt werden, auch unter Berücksichtigung eines zukünftigen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit. Weiter sollen die Kosten der Umsetzung des ISG klar ausgewiesen, limitiert und departementsübergreifend kompensiert werden. Zudem soll aufgezeigt werden, welche Kosten im Bereich der Betriebssicherheitsverfahren für die öffentlichen und privaten Unternehmen in der Schweiz anfallen würden bzw. wie die Bestimmungen zu überarbeiten sind, dass sie für diese Unternehmen keine Belastung darstellen. Schliesslich soll das ISG konkretisiert, vereinfacht und gestrafft werden.

Auf Antrag der SiK-N trat der Nationalrat in der Frühjahrssession 2018 nicht auf das ISG ein. Der Ständerat bestätigte indes in der Herbstsession 2018 seinen bereits im Vorjahr gefällten Entscheid, auf die Vorlage einzutreten.

Weitere Themen

Die SiK-N beantragt ihrem Rat mit 16 gegen 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, nicht auf die Änderung des Güterkontrollgesetzes (18.060) einzutreten. Die Mehrheit erachtet es als wichtig, dass vorerst weitere Erfahrungen gesammelt werden können, um die Technologieentwicklung im Bereich Internet- und Mobilfunküberwachung und deren Auswirkung auf die Firmen und Produkte besser abschätzen zu können. Die Minderheit sieht indes den gesetzgeberischen Bedarf als gegeben und erachtet es als notwendig, die befristete Verordnung nun ins ordentliche Recht zu überführen.

Im Vorfeld liess sich die Kommission den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle «Prüfung der Kontrolle des Transfers von Kriegsmaterial – SECO präsentieren und hörte dazu auch das WBF an.

Die SiK-N wurde schliesslich durch den Chef VBS und den Direktor des NDB umfassend über die jüngsten russischen Spionagetätigkeiten informiert, soweit dies aufgrund der Geheimhaltungsvorschriften möglich war. Die in den Medien dazu veröffentlichten Sachverhalte wurden grossmehrheitlich bestätigt. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass das VBS keinen zusätzlichen Handlungsbedarf sieht.

Die Kommission hat am 8. und 9. Oktober 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, und von Bundesrat Johann Schneider-Amman, Vorsteher des WBF, in Bern getagt