Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat nach ausführlichen Anhörungen ohne Gegenstimmen entschieden, auf die Revision des DNA-Profil-Gesetzes (20.088) einzutreten. Mit der Revision will der Bundesrat den Behörden ermöglichen, bei Strafermittlungen mehr Informationen aus einer DNA-Spur herauszulesen.

​Die Kommission ist der Ansicht, dass durch die Vorlage den Ermittlungsbehörden griffige Methoden gereicht werden, um Ermittlungsarbeiten rascher und fokussierter zu gestalten. Die Kommissionsmitglieder betonen indes, dass die Verhältnismässigkeit der Vorlage gegeben ist, da die Analyseergebnisse der Phänotypisierung nur zur Aufklärung von Straftatbeständen zur Anwendung kommen, die eine maximale Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren vorsehen. Bei Vergehen wie etwa Sachbeschädigung steht die Methode nicht zur Verfügung.
In der aktuellen Praxis darf in bestimmten Fällen aus einer DNA-Spur nur das Geschlecht bestimmt werden. Die Vorlage schliesst mit dem Einbezug neuster Technologien eine Lücke. Neu sollen nämlich auch die Wahrscheinlichkeiten von Augen-, Haar- und Hautfarbe, die mögliche biogeografische Herkunft sowie das Alter eruiert werden dürfen.
Neben der Vorsteherin des EJPD wurden Vertreterinnen und Vertreter aus der Rechtsmedizin, der Kriminologie, der Polizei, der Strafverfolgung sowie weitere interessierte Kreise angehört. Die Kommission hat sich ein eingehendes Bild der Herausforderungen moderner Strafermittlung zeichnen lassen.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Vorlage am 4. Dezember 2020 verabschiedet. Die Detailberatung der Vorlage ist für die nächste Kommissionssitzung Mitte Februar vorgesehen.

Bekämpfung des dschihadistisch motivierten Terrorismus

Zudem liess sich die Kommission von Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung eine breite Auslegeordnung zur Bekämpfung des dschihadistisch motivierten Terrorismus geben. Im Zuge dieser Informationen und im Hinblick auf die aktuellen Arbeiten der Behörden im Bereich der Terrorismusbekämpfung, entschied die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen die parlamentarische Initiative «Gesicherte Unterbringung von staatsgefährdenden Personen» (20.465) zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln.

Autonome Waffen und künstliche Intelligenz

Im Nachgang zu ihrem Sicherheitspolitischen Seminar vom 26. Oktober 2020 hat die SiK-N zwei Kommissionspostulate eingereicht (mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen respektive mit 18 zu 7 Stimmen). Mit dem ersten Postulat 21.3012 soll der Bundesrat beauftragt werden zu prüfen, wie eine Einsatzdoktrin für autonome Waffensysteme und künstliche Intelligenz unter Berücksichtigung internationaler ethischer Standards ausgestaltet werden kann und wie sich die Schweiz international für ebendiese Standards einsetzen kann. Mit dem zweiten Postulat 21.3013 wird ein Bericht zu den Auswirkungen der Drohnentechnologie auf die Sicherheit der Schweiz und zu möglichen Massnahmen gegen mit Drohnen geführte feindliche Aktionen gefordert. Die Kommission ist überzeugt, dass mit diesen Grundlagen einerseits die internationale Diskussion zu den autonomen Waffen und andererseits die nationale Diskussion zum sicherheitspolitischen Umgang mit den neuen Technologien entscheidend vorangebracht werden können.

Die Kommission hat am 25./26. Januar 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler und teils in Anwesenheit der Chefin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, und der Vorsteherin des EJPD, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, in Bern getagt.