Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission eine Delegationsklausel (Art. 2b Abs. 4) zu streichen, die vorsieht, dass der Bundesrat neben den im Gesetz festgeschriebenen äusserlichen Merkmalen wie Alter, Augen-, Haar-, und Hautfarbe sowie biogeografische Herkunft, weitere Merkmale zur Phänotypisierung aufnehmen kann. Eine Mehrheit möchte, dass der Gesetzgeber bei der Aufnahme neuer Merkmale miteinbezogen werden muss. Für eine Minderheit hingegen würde eine Delegation dieser Kompetenz an den Bundesrat erlauben, dem raschen technischen Fortschritt im Bereich der DNA-Analyse Rechnung zu tragen.
In der Debatte zur Phänotypisierung (Art. 2b DNA-Profil-Gesetz und 258b Abs. 1 StPO) folgt die Kommission ansonsten dem Bundesrat. Für die Mehrheit ist die Phänotypisierung nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet, sondern dient zur Eingrenzung möglicher Personenkreise im Rahmen einer Ermittlung. Mit diesem Instrument soll die Strafermittlungen effizienter gestaltet werden. Eine Minderheit macht darauf Aufmerksam, dass die Phänotypisierung nicht zum Regelfall werden darf, sondern nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen darf. Aus diesem Grund beantragt sie die Aufnahme eines Deliktkatalogs, der regeln soll, wann die Phänotypisierung als Ermittlungsinstrument zum Einsatz kommt. Mit 13 zu 12 Stimmen lehnte die Kommission die Aufnahme eines solchen Deliktkatalogs ab.
Zudem entschied die Kommission einstimmig, einen Antrag anzunehmen, der die Aufbewahrung sowie die Vernichtung der DNA-Proben regelt. Neu sollen die Proben von Massenuntersuchungen nach Abschluss der Untersuchung und auf Anordnung der Verfahrensleitung vernichtet werden. Weiter dürfen Proben für eine Nachtypisierung einzig zur Eingrenzung des zu untersuchenden Personenkreises nur bei der Suche nach einem Verwandtschaftsbezug aufbewahrt werden.
Einer Regelung für die Entnahme von DNA-Proben bei einem Suizid stimmte die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die Kommission weist darauf hin, dass die Entnahme solcher Proben bei einem Suizid in gewissen Fällen helfen kann schwere Straftaten aufzuklären, speziell wenn die Tat und der Suizid örtlich und zeitlich getrennt voneinander stattfanden. Eine Minderheit erachtet dies als nicht notwendige Ausweitung des Gesetzes, da bei den Ermittlungen zu Vergehen und Verbrechen ohnehin ein DNA-Profil erstellt werden kann.
Die SiK-N hatte an ihrer Sitzung vom 25. Januar 2021 von Fachexpertinnen und Fachexperten aus der Wissenschaft sowie Vertreter von Behörden und betroffenen Organisationen und Vereine ein genaues Bild der Vorlage zeichnen lassen.
Mit der Revision will der Bundesrat den Behörden ermöglichen, bei Strafermittlungen mehr Informationen aus einer DNA-Spur herauszulesen.
Der Nationalrat wird die Vorlage in der Sondersession am 5. Mai 2021 beraten.
Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe
Mit 16 zu 9 Stimmen hat die Kommission beschlossen, dem Nationalrat eine Revision des Wehrpflichtersatzabgabegesetzes zu unterbreiten. Neu sollen Schweizergardisten von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden. Aus Sicht der Mehrheit leisten die Schweizergardisten einen einmaligen Einsatz für das Ansehen der Schweiz im Ausland, den es zu würdigen gilt.
Die Minderheit beantragt hingegen Nichteintreten und argumentiert, dass sich auch andere Kreise für die Reputation der Schweiz im Ausland einsetzten. Eine Ausnahme für eine spezifische Gruppe sei nicht gerechtfertigt.
An ihrer Sitzung nahm die Kommission Kenntnis von den
Ergebnissen der Vernehmlassung. In einem nächsten Schritt wird der Bundesrat zur Vorlage Stellung nehmen Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Sommersession 2021 behandeln.