Die Kommission spricht sich mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen eine vom Ständerat am 11. Dezember 2018 mit 25 zu 10 Stimmen verabschiedete Vorlage aus (15.438 s Pa.Iv. Berberat. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament). Gemäss dieser Vorlage sollen Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, welche einen Zutrittsausweis durch Vermittlung eines Mitglieds der Bundesversammlung erhalten haben, neu Angaben zu ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie zu ihren Aufträgen machen müssen. Nach Ansicht der SPK des Nationalrates bringt die Vorlage nur viel Bürokratie und kaum einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Mitglieder des Parlamentes. Es liegt in der Verantwortung und im Interesse der Ratsmitglieder, sich im Gespräch mit Interessenvertretern nach deren Auftraggebern zu erkundigen. Zudem stellt sich die Frage, was die Bürgerinnen und Bürger mit diesen zusätzlichen Informationen über Mandate von Lobbyisten anfangen können.
Eine Verankerung des Lobbyismus im Parlamentsgesetz bringt auch eine unerwünschte Institutionalisierung desselben. In diesem Zusammenhang ist insbesondere von einem Akkreditierungssystem abzuraten. Dieses bringt vor allem den Lobbyagenturen grosse Vorteile, indem sie dadurch vermehrten Zugang zum Parlamentsgebäude und ein amtliches Gütesiegel erhalten. Dem Parlament bringt ein solches System höchstens Mehraufwand.
Die Minderheit der Kommission hingegen ist der Ansicht, dass die Bürgerinnen und Bürger Anrecht auf die Information haben, für wen Lobbyistinnen und Lobbyisten im Bundeshaus unterwegs sind. Die Vorlage des Ständerates stelle einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar, indem sie mehr Transparenz bringe. Auch sollte die Frage vertieft werden, ob Parlamentsmitglieder wirklich Türöffner für Lobbyisten sein sollen.
Kündigung von Staatsverträge: Zuständigkeiten klar regeln
Auch die SPK des Nationalrates will im Gesetz klären, wer für die Kündigung völkerrechtlicher Verträge zuständig ist. Die Kommission ist wie der Ständerat der Ansicht, dass die analogen Zuständigkeiten gelten sollen wie für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge. Sie stimmt deshalb einer vom Ständerat am 11. September 2018 deutlich angenommen Vorlage einstimmig zu (16.456 s Pa.Iv. SPK-SR. Kündigung und Änderung von Staatsverträgen. Verteilung der Zuständigkeiten). Zwar hat bisher die Frage, wer für die Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen zuständig ist, in der Praxis kaum eine Rolle gespielt. Allerdings war bei bestimmten Volksinitiativen in der jüngeren Vergangenheit nicht immer klar, ob im Falle einer Annahme wichtige Verträge gekündigt werden müssten. Die Beurteilung der Frage, ob in einem konkreten Fall ein bestimmter völkerrechtlicher Vertrag zu kündigen sei, weil z.B. Widersprüche zu neuem Verfassungsrecht bestehen, kann nicht allein dem Bundesrat überlassen werden. Analog zu den Bestimmungen betreffend den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen hat die Bundesversammlung und, im Falle eines Referendums, das Volk diese Beurteilung vorzunehmen. Die Kommission teilt die Auffassung des Ständerates, dass sich diese Zuständigkeiten bereits aus dem geltenden Verfassungsrecht ableiten lassen und spricht sich deshalb mit 21 Stimmen zu einer Stimme gegen die vom Bundesrat zusätzlich vorgeschlagene Verfassungsänderung aus.
Die Vorlage wird in der Sommersession vom Nationalrat beraten. Wenn der Rat entsprechend den Anträgen seiner Kommission keine Differenz zum Ständerat beschliesst, geht die Vorlage in die Schlussabstimmung.
Verordnungsveto: Kenntnisnahme von der Stellungnahme des Bundesrates
Die Kommission hat davon Kenntnis genommen, dass der Bundesrat auf eine Vorlage der Kommission zur Einführung eines Vetos gegen Verordnungen des Bundesrates nicht eintreten will (14.422 n Pa.Iv. Aeschi Thomas. Einführung eines Verordnungsvetos). Die Kommission ist aber nicht auf ihren deutlich gefällten Eintretensentscheid vom 22. Februar 2019 zurückgekommen (vgl.
Medienmitteilung vom 26. Februar 2019). Ebenso hat sie es abgelehnt, weitere vom Bundesrat vorgeschlagene Ausnahmen vom Verordnungsveto vorzusehen. Die Vorlage wird in der Sommersession vom Nationalrat beraten.
Datenschutzgesetz: Behandlung im Rat voraussichtlich in der Herbstsession
Die Kommission hat die Beratung der Vorlage für ein neues Datenschutzgesetz fortgesetzt (17.059 n Datenschutzgesetz. Totalrevision und Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz). Die Vorlage wird voraussichtlich in der Herbstsession im Nationalrat behandelt werden können.
Die Kommission tagte am 23./24. Mai 2019 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) in Bern.