Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) ist der Ansicht, dass es Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation leichter gemacht werden sollte, sich einbürgern zu lassen, weshalb sie eine entsprechende parlamentarische Initiative beschlossen hat.

Im Herbst 2021 führte die Kommission Anhörungen zum Einbürgerungsverfahren von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation durch. Aus diesen Anhörungen ging hervor, dass die Revision des Bürgerrechtsgesetzes, die 2017 vom Volk angenommen wurde und seit 2018 in Kraft ist, nicht die gewünschte Wirkung erzielt hat, nämlich die Einbürgerung der genannten Personengruppen zu erleichtern. Verschiedene Hürden erschweren den Zugang zum erleichterten Verfahren. Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission eine parlamentarische Initiative beschlossen, mit welcher die Zugangsbedingungen weniger restriktiv gestaltet und unnötige administrativen Hürden möglichst beseitigt werden sollen (22.404).

Weitere Vorschläge zum Erwerb des Bürgerrechts wurden hingegen abgelehnt. So beantragt die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 21.428 von Nationalrätin Stefania Prezioso (G, GE) keine Folge zu geben. Diese Initiative sieht vor, dass jede in der Schweiz geborene und lebende Person mit ausländischen Eltern beim Erreichen der Volljährigkeit automatisch das Schweizer Bürgerrecht erlangt. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, auch der parlamentarischen Initiative 21.467 der Sozialdemokratischen Fraktion keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass jede ausländische Person, die sich eine bestimmte Anzahl Jahre legal in der Schweiz aufgehalten hat, Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht hat, und dass das Einbürgerungsverfahren auf Bundesebene zentralisiert wird. Eine Minderheit beantragt, den beiden parlamentarischen Initiativen Folge zu geben.

Veto des Parlaments gegen Verordnungen des Bundesrates

Mit 16 zu 8 Stimmen hat die Kommission der parlamentarische Initiative 21.431 von Nationalrat Fabio Regazzi (M-E, TI) Folge gegeben, die ein Vetorecht des Parlaments gegen Verordnungen des Bundesrates einführen will und somit eine Idee aufgreift, welche die SPK-N ihrem Rat bereits 2019 unterbreitet hatte (14.422). Die Vorlage scheiterte damals am Widerstand des Ständerates. Aus Sicht der Kommission braucht das Parlament ein wirksames Instrument, mit dem es den Bundesrat daran hindern kann, Verordnungen zu erlassen, die nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Die Kommission beantragt hingegen mit 17 zu 7 Stimmen, die parlamentarische Initiative 21.407 der SVP-Fraktion abzulehnen, welche ein Vetorecht des Parlaments gegen die Notverordnungen des Bundesrates verlangt, die dieser gestützt auf das Epidemiengesetz (Art. 6 «Besondere Lage») und das Covid-19-Gesetz erlässt. Die Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Kein Entzug der Staatsbürgerschaft bei schweren Verbrechen

Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative 21.408 von Nationalrat Piero Marchesi (V, TI) keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern, die schwere Verbrechen gegen Leib und Leben begehen, die Staatbürgerschaft entzogen werden kann. In den Augen der Kommission haben diese Verbrechen strafrechtliche und nicht bürgerrechtliche Relevanz. Eine Minderheit will der Initiative Folge geben.

Kein Solidaritätsbeitrag der Ratsmitglieder

Im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Covid-19-Krise beantragt die Kommission mit 18 zu 5 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 21.417 von Nationalrätin Andrea Geissbühler (V, BE) keine Folge zu geben. Die Initiative sieht vor, dass das Jahreseinkommen der Ratsmitglieder für die Vorbereitung der Ratsarbeit um 20 Prozent reduziert wird und so ein symbolischer Beitrag zum Abbau der pandemiebedingten Schulden des Bundes geleistet wird.

Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des EDÖB

Das im Herbst 2020 verabschiedete Datenschutzgesetz sieht vor, dass die Leiterin oder der Leiter des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) neu von der Bundesversammlung gewählt wird. Diese Neuerung hat verfahrenstechnische und personalrechtliche Auswirkungen, denen in einer Verordnung der Bundeversammlung Rechnung getragen werden soll. Darüber hinaus muss das Datenschutzgesetz in einigen Punkten präzisiert werden. Die Kommission hat die entsprechenden Vorlagen sowie einen erläuternden Bericht (21.443) zuhanden ihres Rates verabschiedet. Die Unterlagen werden im Laufe der nächsten Woche veröffentlicht.

Datenschutzverordnung

Das neue Datenschutzgesetz bedingt eine Änderung der Datenschutzverordnung. Bei der Konsultation zur Vorlage des Bundesrates hat die Kommission einige Empfehlungen verabschiedet, welche dazu beitragen sollen, die Vereinbarkeit mit den Entscheiden des Gesetzgebers zu verbessern, die Praktikabilität der Vorlage zu erhöhen und den bürokratischen Aufwand für juristische und natürliche Personen sowie für den Staat zu verringern.

Die Kommission tagte am 27. und 28. Januar 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Marco Romano (M-E, TI) in Bern.