Die «Masseneinwanderungsinitiative» scheint sich nicht ohne bürokratischen Mehraufwand für die Wirtschaft umsetzen zu lassen. Die Kommission des Ständerates wendet sich gegen die Versuche, die Meldepflicht für freie Stellen bei überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit abzuschwächen.

​Die Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 sieht Massnahmen zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitsmarktpotenzials vor. Dadurch sollte die «Masseneinwanderungsinitiative» umgesetzt werden, ohne gegen völkerrechtliche Verpflichtungen zu verstossen. Das Gesetz sieht eine Pflicht vor zur Meldung freier Stellen bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung im Falle der Überschreitung eines gewissen Schwellenwertes der Arbeitslosenquote. Der Bundesrat muss die Einzelheiten mit einer Verordnung regeln. Er hat den Entwurf dieser Verordnung den Staatspolitischen Kommissionen (SPK) zur Konsultation unterbreitet; diese können Empfehlungen abgeben. Der Bundesrat wird definitiv entscheiden; die Kommissionen könnten allerdings später bei Nichtberücksichtigung ihrer Empfehlungen eine Gesetzesrevision in die Wege leiten.

Die SPK des Ständerates will die Stellenmeldepflicht möglichst konsequent umsetzen und wendet sich gegen Versuche, die Meldepflicht wegen wirtschaftlicher Partikulärinteressen abzuschwächen. Eine möglichst grosse Zahl von arbeitslosen Inländern soll bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Insbesondere unterstützt die Kommission die Absicht des Bundesrates, den Schwellenwert für die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote bei 5 Prozent anzusetzen. Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, diesen Schwellenwert sofort gelten zu lassen und keine Übergangsfrist bis Ende 2019 vorzusehen. Die von der Nationalratskommission angenommene Empfehlung, die Schwellenwerte differenziert nach Wirtschaftsregionen festzulegen, wurde ebenfalls nicht aufgenommen. Eine solche Regelung wäre nicht praktikabel.

Die Kommission lehnt folgende Empfehlungen der Nationalratskommission für Ausnahmen von der Meldepflicht ab, welche im Widerspruch zum Gesetz oder zum Freizügigkeitsabkommen stehen:

  • Keine Meldepflicht, wenn Personen zu einem früheren Zeitpunkt für eine Dauer von mindestens fünf Monaten für denselben Arbeitgeber tätig waren (3 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen);
  • keine Meldepflicht, wenn bereits inländische Personen für die Anstellung vorgesehen sind (3 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung);

Motion zur Abschaffung der vorläufigen Aufnahme: Entscheid vertagt

Auch nach Anhörung von Kantonen, Städten und Gemeinden ist die SPK des Ständerates nicht davon überzeugt, dass die Abschaffung des Status der vorläufigen Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern zu einer besseren Integration dieser Personen in den Arbeitsmarkt beitragen würde (17.3270 Mo. Nationalrat [SPK-NR]. Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme). Die Kommission hat dem Rat schon einmal den Antrag auf Ablehnung der Motion unterbreitet (vgl. Medienmitteilung vom 29. August 2017). Dieser wies die Motion in der vergangenen Herbstsession jedoch an die Kommission zurück.

In den Anhörungen konnten die Vertretungen der SODK, der KKJPD, des Städte- sowie des Gemeindeverbandes die Kommission jedoch nicht davon überzeugen, dass mit der in der Motion vorgeschlagenen Variante zur Abschaffung der Status der vorläufigen Aufnahme eine Verbesserung erreicht wird. Die Anhörungen haben zudem gezeigt, dass in den Gemeinden schon viel Arbeit zur erfolgreichen Integration von vorläufigen Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt geleistet wird. Die Kommission möchte Kantone und Gemeinden darin unterstützen, indem punktuelle Anpassungen am Status der vorläufigen Aufnahme vorgenommen werden, ohne diesen jedoch zu ersetzen. Sie hat deshalb beschlossen, die Behandlung der Motion zu sistieren und an einer nächsten Sitzung den Text für eine entsprechende Kommissionsmotion auszuarbeiten und zu verabschieden.

Gegen zahlenmässige Beschränkung der ausserparlamentarischen Kommissionen

Die SPK ist der Auffassung, dass eine regelmässige Überprüfung der vom Bundesrat eingesetzten ausserparlamentarischen Kommissionen wichtig ist. So soll insbesondere die Notwendigkeit dieser beratenden Kommissionen kritisch hinterfragt werden. Die Kommission will denn auch an einer späteren Sitzung mögliche Einsparungen prüfen.Eine pauschale Reduktion der Kommissionen um einen Drittel, wie sie in der Motion 16.3967 (Mo. Nationalrat (Bigler). Ausserparlamentarische Kommissionen auf das Notwendige reduzieren) gefordert wird, hält die SPK hingegen nicht für sinnvoll. Die ausserparlamentarischen Kommissionen nehmen mit ihrer Fachkompetenz grundsätzlich eine wichtige Funktion ein. Die Auflösung einer Kommission sollte im Einzelfall inhaltlich begründet sein. Die SPK lehnt die vom Nationalrat am 16. März 2017 mit 100 zu 72 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommene Motion mit 12 Stimmen zu 1 Stimme ab.

Auch Ständeratskommission für Gewährleistung der Tessiner Verfassung

Wie bereits die SPK des Nationalrates spricht sich auch die Kommission des Ständerates ohne Gegenantrag für die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Tessins aus (17.049 sn Kantonsverfassungen Thurgau, Tessin, Wallis und Genf, Gewährleistung). Die Tessiner Stimmberechtigten hatten am 25. September 2016 durch Annahme der Volksinitiative «Prima i nostri» verschiedenen Verfassungsbestimmungen zugestimmt, mit welchen die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte gedämpft werden soll. Es kann festgestellt werden, dass in den neuen Verfassungsbestimmungen arbeitsmarktrechtliche Zielsetzungen formuliert sind, die einen – wenn auch sehr kleinen – Spielraum für eine bundes- und völkerrechtskonforme Umsetzung lassen. Die Gewährleistung des Bundes ist somit zu erteilen.

Die Kommission tagte am 16./17. November 2017 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Peter Föhn (V, SZ), in Bern.