Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates stimmt der ersten Etappe der Revision des Datenschutzrechts (17.059) zu. Damit sollen die notwendigen Anpassungen an die Anforderungen der Weiterentwicklung des Schengen-Vertrags vorgenommen werden. Die Kommission geht davon aus, dass nun auch die eigentliche Totalrevision des Datenschutzgesetzes ohne Verzögerung zum Ziel geführt wird.

​Bei der EU-Richtlinie 2016/680 handelt es sich für die Schweiz um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Die Umsetzung der Richtlinie beschränkt sich auf den Datenschutz im Zusammenhang mit der Schengener Zusammenarbeit im Strafrechtsbereich und blieb in der Kommission wie auch bereits im Nationalrat unbestritten. Sie hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Die Kommission erwartet, dass nun auch die zweite Etappe der Revision ohne weitere Verzögerung zum Ziel geführt wird. Diese zweite Etappe umfasst die Totalrevision des Datenschutzgesetzes, welche auf alle Datenbearbeitungen durch private Datenbearbeiter und Bundesorgane Anwendung finden wird. Die Kommission geht davon aus, dass der Nationalrat als Erstrat diese Totalrevision in der Wintersession 2018 behandeln wird, so dass sie sich zu Beginn des Jahres 2019 damit wird befassen können.

Mobiltelefone von Asylsuchenden sollen zur Feststellung ihrer Identität überprüft werden können

Nachdem die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates sich für die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Überprüfung der Mobiltelefone von Asylsuchenden ausgesprochen und einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Folge gegeben hatte, stimmt nun auch die SPK des Ständerates mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen dieser Forderung zu (17.423 n Pa.Iv. Rutz Gregor. Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen). Die Kommission gibt somit der Schwesterkommission des Nationalrates grünes Licht für die Ausarbeitung der entsprechenden Vorlage. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass dieses Mittel zur Identitätsfeststellung in anderen Staaten wie zum Beispiel Deutschland erfolgreich praktiziert wird. Sie sieht keinen Grund, warum diese Methode nicht auch in der Schweiz angewendet werden soll. Wenn der Staat die Identität Asylsuchender sorgfältig abklärt, kann auch das Vertrauen der Bevölkerung in das Asylverfahren gestärkt werden.

Keine neue Gesetzesbestimmung für die Ausweisung von IS-Aktivisten notwendig

Wer in der Schweiz Aktivitäten zugunsten des «Islamischen Staates» oder anderer gewaltbereiter «fundamentalistisch-islamischer» Gruppierungen entfaltet, soll ausgewiesen werden. Die SPK des Nationalrates hat diesem Anliegen zugestimmt und einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge gegeben (17.445 n Pa.Iv. Ausweisung von Aktivisten des politischen Islams [Salafisten, Islamischer Staat usw.]). Die Kommission des Ständerates lehnt die Initiative mit 8 zu 3 Stimmen und 1 Enthaltung ab, weil sie darin keinen Mehrwert sieht im Verhältnis zum geltenden Recht und zu der vom Bundesrat angekündigten Vorlage, mit welcher das strafrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung des Terrorismus verschärft werden soll. Zudem sind die im Initiativtext verwendeten Begriffe unklar, bedeutet zum Beispiel doch «islamisch» nicht dasselbe wie «islamistisch».

Bundesverwaltung: Beizug externer Experten soll moderat beschränkt werden

Die Kommission erachtet es als sinnvoll, die Ausgaben für Beratungsmandate in der Bundesverwaltung zu reduzieren. Das Wissen soll innerhalb der Bundesverwaltung gesichert und nicht langfristig extern eingekauft werden. Die mit der Motion des Nationalrates vorgeschlagene Kürzung erachtet die Kommission jedoch als unrealistisch (16.3399 n Mo. Nationalrat (Bigler). Wissen in der Bundesverwaltung sichern). Sie spricht sich deshalb mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung für eine Änderung des Motionstextes aus, wonach die Ausgaben für die Vergabe von externen Beratungsmandaten in den drei Jahren nach Annahme der Motion lediglich um 4 Prozent zu reduzieren sind. Als Richtwert wird empfohlen, dass die externen Beratungsmandate in der Regel nicht mehr als 3 Prozent der Personalausgaben ausmachen.

Keine Verschärfungen des Bundespersonalrechts

Die Kommission hat verschiedene Motionen aus dem Nationalrat geprüft, welche Verschärfungen des Bundespersonalrechts fordern.

Mit 9 zu 2 Stimmen lehnt die Kommission die Forderung ab, auf Gesetzesstufe das System des Leistungslohns zu präzisieren (16.3973 n Mo. Nationalrat (Fraktion V). Überarbeitung des Leistungslohnsystems für das Bundespersonal).

Mit 10 zu 2 Stimmen ebenfalls keine Gnade fand der Vorschlag, die in der Bundesverwaltung ausgerichteten Löhne und Sozialleistungen an diejenigen in der Privatwirtschaft anzugleichen (16.3974 n Mo. Nationalrat (Fraktion V). Keine übertriebenen Löhne und Sozialleistungen für das Bundespersonal). Schon heute orientiert sich das Entschädigungssystem in der Bundesverwaltung weitgehend am OR, so dass die Kommission keinen Handlungsbedarf sieht.

Die Behandlung von zwei weiteren Motionen betreffend das Bundespersonalrecht hat die Kommission sistiert. Sie hat von der Verwaltung zusätzliche Informationen zu folgenden Motionen verlangt: 16.3696 n Mo. Nationalrat (Keller Peter). Ablieferungspflicht von Bundesangestellten. Entschädigungen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis beim Bund stehen, müssen vollumfänglich an die Bundeskasse gehen und 17.3978 n Mo. Nationalrat (FK-NR). Aufhebung der Bestimmungen im Bundespersonalgesetz zum Teuerungsausgleich.

Regelung für ein transparentes Lobbying: Kenntnisnahme der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Vorlage für ein transparentes Lobbying (15.438 s Pa.Iv. Berberat. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament: Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung). Sie hat festgestellt, dass die Rückmeldungen in sehr unterschiedliche Richtungen gehen: Während die einen sich gegen Neuerungen aussprechen, fordern andere weitergehende Regelungen als die Vorschläge der Kommission. Diese wird an der nächsten Sitzung zusätzliche Anhörungen durchführen und anschliessend die Vorlage zuhanden des Rates bereinigen.

Keine Verpflichtung des Bundesrates zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit Algerien, der Dominikanischen Republik, Marokko und Tunesien

Die Kommission ist mit dem Bundesrat der Ansicht, dass der Abschluss von Abkommen für die Übernahme von ausgewiesenen Ausländern durch ihre Herkunftsstaaten wünschbar ist. Ohne Mitwirkung dieser Staaten können aber keine Verträge abgeschlossen werden. Die Kommission lehnt daher eine vom Nationalrat angenommene Motion (16.3109 n Mo. Nationalrat [Geissbühler]. Rückübernahmeabkommen mit Algerien, der Dominikanischen Republik, Marokko und Tunesien abschliessen) ab, welche den Bundesrat zum Vertragsabschluss verpflichten will.

Die Kommission tagte am 21./22. Juni 2018 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (S/AG) in Bern.