Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat sich vertieft mit der Asylstrategie 2027 und deren Umsetzungsarbeiten befasst. Diese Asylstrategie wurde von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten gemeinsam erarbeitet, um das Schweizer Asylsystem gezielt zu verbessern und weiterzuentwickeln. Die Umsetzungsarbeiten dieser Strategie haben begonnen. Die Kommission hat dazu Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Städte und Gemeinden angehört und sich ein umfassendes Bild gemacht.

Die Kommission stellt fest, dass die vom Parlament wiederholt geforderten Verbesserungen im Asylwesen im Rahmen dieser Asylstrategie 2027 gezielt und koordiniert angegangen werden. Alle Staatsebenen stehen dahinter, arbeiten mit Hochdruck an wirkungsvollen Massnahmen und gehen die Herausforderungen gemeinsam an. Konkret sollen Asylverfahren weiter beschleunigt, die Pendenzen rascher abgebaut, das System schwankungstauglicher ausgerichtet und die Integration verbindlicher gefördert werden. Zudem wurde eine «Taskforce Intensivtäter» eingesetzt und es werden gesetzliche Anpassungen im Bereich der Sicherheit erarbeitet.

Zahlreiche Vorstösse, die das Parlament zuhanden des Bundesrates überwiesen hat, werden nun im Rahmen der Arbeiten der Asylstrategie umgesetzt. Die Kommission erachtet dieses koordinierte Vorgehen als zielführend. Im Herbst wird der Bundesrat über die Umsetzung der geplanten Massnahmen entscheiden. Dann werden auch Vorschläge für Gesetzesanpassungen zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die Kommission ist der Meinung, dass die vom Bundesrat geforderten Aufträge abgewartet werden sollen, bevor weitere Aufträge erteilt werden, die diese Arbeiten bremsen oder deren Umsetzung gar hindern. Aus diesem Grund hat die Kommission zwei Motionen abgelehnt, deren Absicht zwar nachvollziehbar, aber nicht zielführend ist.

Mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnt die Kommission die Motion 25.4278 «Asyl-Beschleunigungspaket dringlich angehen, andere Strategieübungen zurückstellen» von Ständerat Benedikt Würth ab. Diese verlangt, die im September 2025 an den Bundesrat überwiesene Motion 24.4271 der FK-S «Beschleunigungspaket für das Asylwesen» prioritär umzusetzen und die Asylstrategie zurückzustellen. Ein Zurückstellen der Asylstrategie 2027 stünde im Widerspruch zum gemeinsam von Bund, Kantonen, Städte und Gemeinden eingeschlagenen Weg. Zudem stellt die Kommission fest, dass seit Einreichung der Motion viel erreicht wurde. Deshalb erachtet sie diese Motion weder notwendig noch wirksam.

Mit 10 zu 2 Stimmen lehnt die Kommission auch die Motion von Ständerat Jakob Stark «Unentgeltliche Rechtspflege im Asylrekursverfahren. Einschränkung von unverhältnismässigen und aussichtslosen Klagen» (25.3635) ab, da sie kontraproduktiv wäre. Die Motion verlangt, dass der Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsvertretung im Asylverfahren eingeschränkt wird. Die Kommission ist der Meinung, dass durch die Einführung der unentgeltlichen Rechtsvertretung im Rahmen der Neustrukturierung des Asylverfahrens Verbesserungen herbeigeführt wurden (u.a. Beschleunigung der Prozesse und weniger aussichtslose Beschwerden). Dabei ist ein wichtiger Aspekt dieses Systems, dass die unentgeltliche Rechtsvertretung eine Fallpauschale erhält und somit kein Fehlanreiz besteht, eine Beschwerde zu führen, wenn diese aussichtslos ist. Die Kommission wird die Thematik der Pendenzen beim Bundesverwaltungsgericht weiterverfolgen.

Teilgewährleistung der Bestimmungen der Genfer Kantonsverfassung über die Elternschaftsversicherung

Der Bund ist zuständig für die Gewährleistung der Kantonsverfassungen (Art. 51 Abs. 2 BV). Die Bundesversammlung befasste sich 2024 mit der die Elternschaftsversicherung betreffenden Änderungen der Genfer Kantonsverfassung, die in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 angenommen worden waren. Diese Änderungen waren problematisch in Bezug auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht, insbesondere, weil im Erwerbsersatzgesetz (EOG) nicht vorgesehen ist, dass die Kantone grosszügigere Erwerbsersatzregelungen für den anderen Elternteil festlegen können. Die Bundesversammlung sistierte deshalb ihren Entscheid über die Gewährleistung der Genfer Verfassungsbestimmungen, um eine allfällige Änderung des EOG abzuwarten. In der Wintersession 2025 hat die Bundesversammlung in der Schlussabstimmung eine Revision des EOG verabschiedet, die es den Kantonen künftig ermöglicht, beim Erwerbsersatz für den anderen Elternteil über das Bundesrecht hinauszugehen. Allerdings ist nach wie vor nicht vorgesehen, dass die Kantone bei den Entschädigungen für eine Betreuung mit dauerhafter Unterbringung weitergehen können als im Bundesrecht vorgesehen. Die Kommission beantragt ihrem Rat deshalb, die Genfer Bestimmungen über eine kantonale Versicherung bei Mutterschaft und für den anderen Elternteil sowie bei Adoption zu gewährleisten, nicht aber die Bestimmung über eine kantonale Versicherung für die Betreuung mit dauerhafter Unterbringung.

Begründung des Erlasses von Notrecht

Die Kommission nahm an ihrer Sitzung vom 15. Januar 2026 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Caroni 23.439 an, mit dem der Bundesrat verpflichtet wird, jeweils in einem Bericht zu begründen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Notverordnung erfüllt sind, die er gestützt auf die Bundesverfassung (Art. 184 Abs. 3 und Art. 185 Abs. 3 BV) oder auf eine gesetzliche Ermächtigung zur Bewältigung einer Krise (Anhang 2 ParlG) erlässt. Der Bundesrat befürwortete in seiner Stellungnahme vom 13. März 2026 den Entwurf der Kommission, schlug allerdings vor, die Begründungspflicht auf Verordnungen zu beschränken, die gestützt auf die Verfassung erlassen werden.

Die Kommission hat nun beschlossen, an ihrem ursprünglichen, umfassenderen Entwurf festzuhalten. Sie ist der Meinung, dass der Bundesrat auch bei gestützt auf ein Gesetz erlassenen Verordnungen über einen grossen Handlungsspielraum verfügt. Damit ist in ihren Augen gerechtfertigt, dass er schriftlich zu begründen hat, warum er eine Verordnung erlassen darf.

Die Kommission hat am 26./27. März 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Heidi Z’graggen (M-E/UR) in Bern getagt.