Artenschutz
Die Umweltkommission will den Wolf nicht mehr als geschützte Art einstufen und somit dessen Jagd erlauben. Diese Massnahme ginge deutlich weiter als die massvolle Bestandsregulierung, welche das Parlament 2015 beschlossen hat.

​Die Kommission beantragt mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Walliser Standesinitiative 14.320 «Wolf. Fertig lustig!» Folge zu geben. Diese verlangt, die Wolfsjagd zu erlauben und die Berner Konvention neu zu verhandeln, um einen Vorbehalt einführen zu können, der den Schutz des Wolfs für die Schweiz ausschliesst.

Die Kommission hält fest, dass die Präventionsmassnahmen zum Herdenschutz sowie die einzelnen Abschüsse von Wölfen, die Schäden verursacht haben, Probleme bereiten, da sie zu kostspielig sind und die Wolfsangriffe nicht komplett unterbinden. Zudem besteht die Gefahr, dass sich diese Massnahmen negativ auf den Tourismus auswirken, da es nicht selten zu Angriffen von Herdenschutzhunden auf Wanderer kommt. Des Weiteren ist der Herdenschutz in gewissen Alpgebieten aus topografischen Gründen nur schwer umsetzbar. Schliesslich ist die Kommission der Ansicht, dass ein Zusammenleben mit dem Wolf angesichts der dichten Besiedlung der Schweiz in jedem Fall äusserst schwierig ist.

Die Minderheit beantragt die Ablehnung der Initiative. Sie erinnert an die 2015 an der Bundesrat überwiesene Motion Engler 14.3151, mit der die Räte eine ausgewogene Lösung gefunden hätten, welche sowohl den Anliegen der Bergbevölkerung als auch dem Schutz des Wolfes Rechnung trage. Der Schutz des Wolfes in der Schweiz sei durch die Verfassung und die Berner Konvention gewährleistet, schon allein deshalb dürfe die Jagd auf ihn kein Thema sein. Ferner befürchtet die Minderheit, dass die Annahme der Initiative die notwendige Optimierung der Bestandsregulierung verzögert.

Vergütung von Biberschäden durch den Bund

Die Kommission befasste sich mit der Problematik der Biberschäden an Infrastrukturen, so beispielsweise an Geh-, Feld- und Waldwegen oder an Hochwasserschutzbauten. Sie stellte fest, dass der Biber sowie seine Bauten und Dämme zwar durch das Bundesjagdgesetz geschützt sind, die von ihm verursachten Schäden aber nicht vergütet werden. Die Kommission ist im Gegensatz zum Ständerat der Meinung, dass die auszuscheidenden Gewässerräume nicht alle Konflikte verhindern können, indem eine Pufferzone geschaffen würde. Deshalb beantragt sie mit 8 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative 15.300 des Kantons Thurgau Folge zu geben, was bedeuten würde, dass der Bund Eigentümer entschädigen muss.
 

Verbot von Wegwerf-Plastiksäcken

Die Kommission hat mit 13 zu 11 Stimmen beschlossen, die Motion de Buman (10.3850 Stopp der Verschmutzung durch Wegwerf-Plastiksäcke) abzuschreiben. Die Mehrheit geht davon aus, dass eine Branchenvereinbarung abgeschlossen wird, mit der die Menge der verwendeten Wegwerf-Plastiksäcke beträchtlich reduziert werden kann. Die Minderheit will die Motion nicht abschreiben, da sie befürchtet, dass dadurch der Abschluss einer Branchenvereinbarung gefährdet wird.

Die Kommission hat am 23. und 24. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO) in Bern getagt.
 
 
Bern, 24. Mai 2016 Parlamentsdienste