Die Energiekommission des Nationalrates ebnet bei den Steuerabzügen den Weg für einen Kompromiss, indem sie die neuen Steuerabzüge auf die Rückbaukosten für Liegenschaften im Privatvermögen begrenzt. Sie möchte den Abzug jedoch auf zwei Jahre verteilen. Weiter beantragt sie, das vom Ständerat vorgeschlagene Modell zur Unterstützung der Grosswasserkraft vollumfänglich zu übernehmen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat bei der Vorlage zur Energiestrategie 2050 (13.074) die letzte Differenzbereinigung vorgenommen. Sie schliesst sich in zahlreichen Punkten dem Ständerat an, so bei der Unterstützung der Grosswasserkraft (Art. 33a), wo sie mit 15 zu 10 Stimmen beantragt, die im Ständerat angenommene Version vollumfänglich zu übernehmen (0.2 Rappen/kWh Netzzuschlag zur Unterstützung der Grosswasserkraft mit höchstens 1.0 Rappen/kWh). Eine Minderheit ist gegen diese Unterstützung, weil sie der Auffassung ist, dass der Netzzuschlag nicht für bestehende Anlagen verwendet werden sollte, und dass viel eher neue Unterstützungsmodelle geprüft werden sollten.

Was die Steuern anbelangt, spricht sich die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen dafür aus, dass bei einem Neubau die Kosten für den Rückbau des alten Gebäudes abgezogen werden können, wie dies der Ständerat vorsieht. Sie möchte diesen Abzug jedoch auf zwei Steuerperioden verteilt haben. Eine erste Minderheit schliesst sich vollumfänglich dem Ständerat an und hält diese zeitliche Ausdehnung für unnötig und bürokratisch. Eine zweite Minderheit will an der ursprünglichen Version des Nationalrates festhalten, welche vorsieht, dass alle Neubaukosten über vier Steuerperioden abziehbar sind.

Die Kommission befasste sich auch mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen in Naturschutzgebieten neue Anlagen gebaut werden dürfen (Art. 14). Mit 13 zu 12 Stimmen hält sie an ihrer Fassung fest, die das nationale Interesse an der Realisierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien stärker betont. Eine Minderheit will bei der konkreten Interessenabwägung mehr Flexibilität gewähren und schliesst sich deshalb dem Bundesrat an.

Ferner befürwortet die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Landwirtschaftsbonus für Biogasanlagen, sofern diese nur Hofdünger verwerten (Art. 22 Abs. 7). Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen schliesslich lehnt es die Kommission ab, zur Bestimmung des Vergütungssatzes für die einzelnen Anlagetypen Auktionen vorzusehen (Art. 25ff). In mehreren Punkten beantragen Minderheiten, dem Ständerat zu folgen.

Aufgabenfinanzierung im Bereich des Naturschutzes

Die Initiative 14.314 des Kantons Bern beauftragt den Bund, den Kantonen die Mittel zur Verfügung zu stellen, welche für die neuen Naturschutzaufgaben namentlich im Bereich der Biodiversität nötig sind. Weiter verlangt sie, dass die nationalen Objekte vom Bund und die regionalen und lokalen Objekte von den Kantonen finanziert werden. Die Kommission ist der Auffassung, dass der Umweltschutz gesamtheitlich betrachtet werden muss und seine Finanzierung folglich nicht nach nationalen und regionalen Objekten aufgeteilt werden kann. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat am 18. Mai 2016 entschieden hat, zusätzlich 55 Millionen Franken in Massnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Schweiz zu investieren. Sie beantragt einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Weitere Themen

Die Kommission hat zudem die parlamentarische Initiative von Siebenthal (10.500) beraten, welche verlangt, dass unbehandeltes Holz ohne Auflagen verbrannt werden darf. Sie spricht sich dafür aus, die Luftreinhalteverordnung so zu ändern, dass unbehandeltes Restholz von Unternehmen in eigenen Verbrennungsanlagen und von Privatpersonen in kleinen Öfen und Cheminées verbrannt werden darf. Mit 13 zu 6 Stimmen und einer Enthaltung empfiehlt sie dem Bundesrat, die geänderte Verordnung in Kraft zu setzen.

Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig, die Motion Aebi 13.3324 in der vom Ständerat abgeänderten Fassung anzunehmen. Die Motion verlangt, dass die Befreiung von der Kanalisationsanschlusspflicht auf Landwirtschaftsbetriebe ausgeweitet wird, die andere Nutztiere als Rinder oder Schweine halten.

Die Kommission hat am 4. und 5. Juli 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.