Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat die Stromnetzstrategie (16.035) beraten und ist weitgehend dem Ständerat gefolgt. Bei der zentralen Frage des Mehrkostenfaktors unterstützt sie mit 14 zu 11 Stimmen den Vorschlag des Bundesrates, wonach Leitungen mit einer Nennspannung von unter 220 kV grundsätzlich als erdverlegte Kabel ausgeführt werden. Entscheidend ist dabei, dass dies technisch und betrieblich möglich ist und die Mehrkosten im Vergleich zu einer Freileitung den Faktor 3.0 nicht übersteigen. Eine Minderheit ist allerdings der Ansicht, dass auch ein Mehrkostenfaktor von 2.0 ausreichend wäre.
Was die Überschreitung des Mehrkostenfaktors anbelangt, so schliesst sich die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung dem Ständerat an, der keine Überwälzung zulasten der Endkunden wünscht. Nur wenn ein Dritter die den Mehrkostenfaktor übersteigenden Kosten trägt, soll eine Überschreitung zulässig sein. Eine Minderheit bevorzugt allerdings die Version des Bundesrates. Dieser möchte sich die Möglichkeit vorbehalten, auch bei bis zu zweifacher Überschreitung des Mehrkostenfaktors in Fällen, wo eine erhebliche Entlastung des betroffenen Gebietes erzielt werden kann, eine Erdverkabelung für obligatorisch zu erklären.
Wie Bundesrat und Ständerat spricht sich die Kommission auch für intelligente Netze aus, die den Energieverbrauch optimieren sollen. Sie schafft aber eine Differenz zum Ständerat, indem sie verlangt, dass die Verwendung intelligenter Steuer- und Regelsysteme bei Endverbrauchern deren Zustimmung bedarf.
Anlass zur Diskussion gab schliesslich auch der Entscheid des Ständerates, den Elektrizitätsunternehmen zu erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten, ohne die Preisvorteile aus ihren Einkäufen am Markt weitergeben zu müssen. In der Kommission wurden weiterführende Überlegungen angestellt, ob angesichts der angespannten Lage auf dem Strommarkt möglicherweise dringender Handlungsbedarf besteht und Übergangslösungen zur Stützung insbesondere der Schweizer Wasserkraft angebracht wären. Hierzu werden an der kommenden Sitzung Anhörungen stattfinden.
Die Kommission hat zudem die Standesinitiative des Kantons Bern (15.319) vorgeprüft, die verlangt, dass der Bundesbeitrag für den Hochwasserschutz von 35 bis 45 Prozent auf 45 bis 55 Prozent angehoben wird. Sie stellt fest, dass in diesem Bereich vor allem beim Unterhalt der bestehenden Schutzbauten Bedarf besteht, und dass das Bundesamt für Umwelt derzeit eine Beteiligung des Bundes an diesen Kosten prüft. Sie beantragt daher mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommission hat am 27. und 28. März 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard in Bern getagt.