Die Raumplanungskommission des Nationalrates will, dass gewisse nicht mehr benötigte Ställe und Scheunen massvoll umgebaut werden können. Dabei soll dem Schutz von Natur, Landschaft und Kulturland grosse Bedeutung beigemessen werden.

​Zwei gleichlautende Standesinitiativen des Kantons Graubünden (16.308) beziehungsweise des Kantons Wallis (16.310) verlangen, dass nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Bauten im Rahmen der durch das geltende Recht vorgesehenen Erweiterungsmöglichkeiten zu Wohnzwecken umgebaut werden können, sofern dabei ihre Identität gewahrt wird und der öffentlichen Hand dadurch keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen entstehen.

Gemäss dem Raumplanungsgesetz und der dazugehörigen Verordnung dürfen diese Bauten heute nur unter strengen Voraussetzungen und wenn sie als geschützte Objekte oder als landschaftsprägende Bauten unter Schutz gestellt sind zu Wohnzwecken umgenutzt werden.

Wie der Ständerat, der sich im September 2017 mit diesen beiden Standesinitiativen befasst hat, ist auch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie
des Nationalrates der Auffassung, dass diese beiden Initiativen dem Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet zuwiderlaufen und einen Freipass für die Umnutzung von ehemaligen landwirtschaftlichen Bauten zu Wohnzwecken darstellen. Aus diesem Grund beantragt sie mit 15 zu 9 Stimmen, ihnen keine Folge zu geben. Die Kommission anerkennt allerdings, dass es sich bei gewissen Stadeln und Scheunen um wertvolles Kulturgut handelt, das zu verschwinden droht. Deshalb heisst sie die allgemeine Stossrichtung der Motion 17.3358 ihrer Schwesterkommission gut, welche verlangt, dass die Kantone solche Umnutzungen zulassen können, sofern dies in ihrer Planung vorgesehen ist. Da die Kommission sicherstellen will, dass die Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet gewährleistet ist und das Kulturland erhalten bleibt, hat sie jedoch mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den Motionstext dahingehend zu präzisieren, dass es sich um eine regionale Planung zu handeln hat und diese zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft führen muss.
Eine Minderheit will den beiden Standesinitiativen Folge geben. Zwei weitere Minderheiten beantragen, die Motion der UREK-S abzulehnen beziehungsweise sie in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen.

Im Weiteren hat die Kommission die Standesinitiative 16.313 des Kantons St. Gallen vorgeprüft, welche verlangt, dass die Kantone bei der Bewilligung von unbedeutenden zonenkonformen Bauten ausserhalb der Bauzone den Gemeinden die Zuständigkeit erteilen können. Da diese Initiative in den Augen der Kommission zu einer uneinheitlichen Rechtsanwendung führen könnte und der Begriff «unbedeutende Bauten und Anlagen» unklar ist, beantragt sie mit 16 zu 7 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Eine Minderheit will ihr Folge geben.

Evaluation des Systems zur CO2-Kompensation und des Emissionshandelssystems

Die Kommission hat sich ausführlich mit mehreren Berichten der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) auseinandergesetzt, die dem Thema Energieeffizienz und Reduktion der Treibhausgase gewidmet sind. Während die EFK dem Technologiefonds des BAFU zur Förderung von Innovationen, die die Treibhausgase reduzieren, ein gutes Zeugnis ausstellt, fällt die Beurteilung des Systems zur CO2-Kompensation für Importeure fossiler Treibstoffe und des Emissionshandelssystems für treibhausgasintensive Produktionsanlagen kritischer aus. Beide Systeme wurden im Zusammenhang mit der CO2-Abgabe eingeführt, von der Treibstoffimporteure und treibhausgasintensive Produktionsanlagen befreit sind. Die EFK weist unter anderem auf Qualitätsmängel bei der Prüfung der CO2-Kompensationsprojekte hin und kritisiert die unzureichende Lenkungswirkung des Emissionshandelssystems. Die Kommission hat dem Bundesamt für Umwelt deshalb den Auftrag erteilt, in einem Bericht Massnahmen zur Verbesserung insbesondere des Systems der CO2-Kompensation aufzuzeigen. Die entsprechenden Vorschläge werden der Kommission als Grundlage dienen für die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema, die im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes 2018 ansteht.

Die Kommission hat am 9. und 10. Oktober 2017 in Balsthal im Heimatkanton des Präsidenten, Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, Solothurn), getagt. Am zweiten Sitzungstag besichtigte die Kommission den Migros-Verteilbetrieb Neuendorf, der sich sowohl bei der Solarstromproduktion als auch beim Energiemanagement als Pionier ausgezeichnet hat. Ebenfalls in Zusammenhang mit der inhaltlichen Arbeit der Umwelt- und Energiekommission stand die daran anschliessende Besichtigung des Hybridwerks Aarmatt (Regio Energie Solothurn), das Teil des Leuchtturmprogramms des Bundesamtes für Energie ist und einen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes leistet.