Die Energiekommission des Nationalrates beschliesst zwei Kommissionsmotionen, die wichtige Eckpunkte für das Strommarktdesign nach 2020 festlegen. Einerseits soll die vollständige Liberalisierung des Strommarktes umgesetzt werden. Andererseits unterstützt die Kommission die Etablierung einer strategischen Stromreserve zur Absicherung der Energieverfügbarkeit in extremen Situationen.

​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat sich vom Bundesamt für Energie über den aktuellen Stand der Vorbereitungen zum Strommarktdesign für die Zeit nach 2020 (Revision StromVG) informieren lassen. Eine Studie dazu wurde am vergangenen Freitag von Bundespräsidentin Doris Leuthard am Infrastrukturtag des UVEK auch der Öffentlichkeit präsentiert. Darin wird aufgezeigt, dass die Versorgungssicherheit in der Schweiz unter den Rahmenbedingungen der Energiestrategie 2050 grundsätzlich sichergestellt sei. Austausch und Integration in die umliegenden Strommärkte sei zum Erhalt der Versorgungssicherheit für die Zukunft aber zentral.
Anknüpfend an die in der Kommission seit Anfang Jahr geführte Diskussion zu den Herausforderungen im Strommarkt, beschliesst die UREK mit 15 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Motion (17.3971), die den Bundesrat beauftragt, den Schritt hin zu einer vollständigen Marktöffnung zu gehen. So soll die Effizienz im Strommarkt erhöht und die Verzerrung durch die bisherige Teilöffnung des Marktes behoben werden. Gleichzeitig spricht sich die Kommission einstimmig für eine Motion (17.3970) aus, die zur Absicherung der Energieverfügbarkeit in extremen Situationen die Einführung einer Strategischen Reserve im Strommarkt fordert. Damit unterstützt die Kommission die Bestrebungen des BFE, das die Marktöffnung mit einer solchen Massnahme koppeln möchte. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass die Kommissionsmotion zur Strommarktliberalisierung nicht zielführend sei.

Schliesslich hat sich die Kommission auch erneut mit der Vorlage 2 der «Stromnetzstrategie» (16.035) beschäftigt. Der Entwurf mit allfälligen Unterstützungsmassnahmen für die Wasserkraft war vom Nationalrat in der Sommersession zur vertieften Prüfung an die UREK zurückgewiesen worden. In der Zwischenzeit hat die Kommission verschiedene Abklärungen hinsichtlich der Dringlichkeit solcher Massnahmen getroffen. Sie kommt mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zum Schluss, dass für die Wasserkraft als Ganzes kein unmittelbarer Handlungsbedarf bestehe. In diese Richtung deuten nicht zuletzt erste Ergebnisse der umfangreichen Datenerhebung des Bundesamtes für Energie bei den Betreibern von Wasserkraftwerken, die im Rahmen der Vorbereitung zur StromVG-Revision durchgeführt werden. Mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschliesst sie deshalb formell, nicht länger an der Vorlage 2 des Geschäfts zum Um- und Ausbau der Stromnetze weiterzuarbeiten.
Gleichzeitig ist sich die Kommission aber bewusst, dass das aktuelle Marktumfeld eine Herausforderung gerade für jene Unternehmen ist, die über keine gebundenen Kunden verfügen. Um hier mittel- bis langfristig Investitionsdefizite zu vermeiden, wird die Kommission dieses komplexe Thema im Rahmen der Diskussionen zum neuen Strommarktdesign weiter behandeln.

Die Kommission hat am 30. und 31. Oktober 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) in Bern getagt.