Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates will verhindern, dass ausländische Investoren schweizerische Energieanlagen oder –netze frei erwerben können.

​Die parlamentarische Initiative Badran 16.498 verlangt, dass die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft, namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze und die Gasnetze, dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) unterstellt werden. Sie will damit verhindern, dass ausländische Unternehmen oder Staaten Infrastrukturen, die für das reibungslose Funktionieren der Schweiz wesentlich sind, frei erwerben können oder dass sie potenzielle inländische Investoren verdrängen.

Die Kommission findet es angebracht, Überlegungen anzustellen darüber, welche Gefahr eine ausländische Übernahme der für die Energieversorgung der Schweiz zentralen Infrastrukturen darstellen könnte. In ihren Augen sollte zunächst die aktuelle Situation analysiert und geprüft werden, mit welchen rechtlichen Instrumenten sich die Schweiz gegen unerwünschte ausländische Investitionen schützen kann. Es stelle sich die Frage, ob die Lex Koller, die in erster Linie den Verkauf von Grundeigentum – insbesondere von Wohneigentum – an Personen im Ausland regelt, tatsächlich das geeignete Mittel ist, um beispielsweise für die Veräusserung von Netzen, die dem Transport und der Verteilung von Energie dienen, eine Bewilligungspflicht einzuführen. Gegebenenfalls sollte auch überprüft werden, ob die verschiedenen von der Initiative betroffenen Infrastrukturen nicht auch unterschiedlich geschützt werden sollten. Die Kommission beantragt mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser Initiative, die noch von der Schwesterkommission vorgeprüft werden muss, Folge zu geben.

Im Zusammenhang mit den Beratungen um den Bericht des Bundesrates zum Postulat 09.3600 hat die Kommission beschlossen nach Möglichkeiten zu suchen, um die Wiederverwertung von Polyethylenfolien zu verbessern. Dabei steht eine Erhöhung der Recyclingquote im Vordergrund, die gegenwärtig bei 24% liegt.

Schliesslich hat die Kommission die Beratung zu den beiden Vorlagen zum CO2-Gesetz begonnen (17.071 Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 und 17.073 Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme. Genehmigung und Umsetzung). Sie wird an einer der nächsten Sitzungen über Eintreten beschliessen.

Die Kommission hat am 22. und 23. Januar 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.